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Minjobs auf 450 Euro Basis: Die Vorteile und Tücken

Minjobs auf 450 Euro Basis: Die Vorteile und Tücken

450 Euro Jobs (früher 400 Euro Jobs) bzw. Minijobs sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse, die häufig als Nebenjob ausgeübt werden. für Arbeitnehmer und Arbeitgeber können 450 Euro Jobs vorteilhaft sein, sofern man einige Dinge beachtet. Das Wichtigste ist die Einhaltung der Entgeltgrenze von 450 Euro im Monat bzw. 5400 Euro im Jahr, die aber durch Ausnahmen gerechtfertigt sein kann.

Der größte Vorteil, den Arbeitnehmer an 450 Euro Jobs haben, ist, dass der Brutto-Verdienst zugleich Netto-Verdienst ist und trotzdem auch arbeitsrechtliche Ansprüche beispielsweise auf Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit bestehen. 450 Euro Jobs können entweder einzeln als Nebenjob, parallel oder neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt werden.

Was ist ein 450 Euro Job?

Bei einem 450 Euro Job handelt es sich um eine so genannte gerinfügige Beschäftigung, welche in § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB (Sozialgesetzbuch) IV geregelt ist. Seit 2013 darf die Entgeltgrenze von monatlich berechneten 450 Euro (5400 pro Jahr) nicht überschreiten. Vor 2013 lag die Entgeltgrenze bei monatlichen 450 Euro.

Wie die Arbeitszeiten in der Woche geregelt sind oder in wie vielen Monaten gearbeitet wird ist dabei grundsätzlich erst einmal unerheblich, sofern sich an die arbeitsrechtlichen Regelungen gehalten wird. 450 Euro Jobs können sowohl im gewerblichen Bereich als auch in Privathaushalten ausgeübt werden. Arbeitsrechtlich ist der Minijobber genauso zu behandeln wie ein Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigter.

Für wen 450 Euro Jobs geeignet sind

Jeder deutsche Staatsbürger kann einen Minijob auf 450 Euro Basis annehmen. 450 Euro Jobs sind besonders für ein Nebeneinkommen bei Schülern und Studenten sehr beliebt. Doch auch Empfänger von Arbeitslosengeld und Rentner können sich durch einen 450 Basis Job etwas dazu verdienen. Häufig entsteht ein geringfügiges Arbeitsverhältnis auch aus einem vergüteten Praktikum heraus.

Diese Vorteile hat man durch 450 Euro Jobs

Liegt Dein monatliches Einkommen unter 450 Euro, musst Du es nicht versteuern. Kurz gesagt: Du erhältst brutto für netto. Dennoch hast Du als Arbeitnehmer die gesetzlichen geregelten Ansprüche wie Urlaub, Lohnfortzahlung bei Krankheit, Mutterschutz und Kündigungsschutz. Doch aufgepasst: Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld fallen mit unter den Gesamtlohn.

Wenn Du monatlich bereits 450 Euro verdienst, wirst Du bei einer Sonderzahlung die vorgesehenen 5400 Euro überschreiten, was wiederum dazu führen kann, dass das Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig wird. Das ist der Minijob nämlich nicht. Grundsätzlich werden lediglich 3,7 % vom Aushilfslohn in die Rentenkasse eingezahlt. Trotz des verhältnisäßig geringen Beitrags führt dies zu einem früheren Renteneintrittsalter, früher wirksamen Ansprüchen auf medizinische Leistungen oder Reha-Behandlungen und einem höheren Rentenanspruch.

Sofern Du dennoch keine Beiträge zahlen möchtest, kannst Du einfach eine Freistellung beantragen. Bezüglich Arbeitslosen- sowie Kranken- und Pflegeversicherung ist der Minijob wie oben schon erwähnt für den Arbeitnehmer versicherungsfrei.

Diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei den 450 Euro Jobs

Auch für einen Minijob hat der Arbeitgeber einige Abgaben zu zahlen. Dies betrifft entweder 13 % oder bei Privathaushalten 5 % für die Krankenversicherung. Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Arbeitnehmer privatversichert ist.

Weitere Abgaben sind 15 % bzw. nur 5 % bei Privathaushalten zur Rentenversicherung, 0,9 % Umlage U1 (im Falle der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall), weitere 0,24 % Umlage U2 (Auslage der finanziellen Belastungen durch den Mutterschutz), 0,09 % (Für Privathaushalte entfällt diese Abgabe) Umlage U3 (Insolvenzeldumlage) und ein individueller Beitrag oder 1,6 % bei Privathaushalten für die Unfallversicherung.

2 Minijobs parallel – Geht das?

2 Minijobs nebeneinander sind grundsätzlich möglich. Der monatliche Verdienst muss aber insgesamt unter 450 Euro bleiben. Es darf außerdem nicht mehr als 8 Stunden pro Tage und 6 Tage pro Woche gearbeitet werden. Die Wochenarbeitszeit des Arbeitszeitgesetztes beträgt 48 Stunden. Verdienst Du bei den 2 Minijobs monatlich mehr als 450 Euro, so werden alle Beschäftigungsverhältnisse versicherungspflichtig.

Die Aufnahme der zweiten Beschäftigung solltest Du außerdem dem Arbeitgeber mitteilen. Die Zweitbeschäftigung sollte das bestehende Arbeitsverhältnis nicht beeinträchtigen.
Übst Du eine Hauptbeschäftigung aus, darfst Du nur einen Minijob zusätzlich haben. Mehrere 450-Euro-Jobs neben dem Hauptberu sind zwar möglich, aber nicht gerade vorteilhaft. Eine Hauptbeschäftigung liegt vor, wenn mehr als 450 Euro im Monat über 3 Monate oder 70 Tage verdient werden.

Dazu gehören auch Ausbildungen, das Absolvieren eines freiwilligen ökologischen Jahres, Bundesfreiwilligendienst oder freiwilliger Wehrdienst. Mehrere 450-Euro-Jobs neben dem Hauptberu werden auf diesen angerechnet und dadurch versicherungs- und steuerpflichtig. 2 Minijobs sollten also nur ausgeübt werden, wenn keine Hauptbeschäftigung vorliegt.

So sieht der Arbeitsvertrag beim 450 Euro Job aus

Grundsätzlich muss der Arbeitsvertrag beim 450 Euro Job nicht schriftlich geschlossen werden. Dies ist jedoch in der Praxis meistens der Fall und auch aus gutem Grund. Durch den Arbeitsvertrag werden beide Vertragspartner, sind sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber abgesichert und können sich auch im Zweifel auf die jeweiligen Bestimmungen berufen.
Fälschlicherweise schreiben viele Menschen 450 Euro Jobs weniger Bedeutung zu als anderen Arbeitsverhältnissen.

Dieser Fehler ist fatal, denn Minijober haben dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer. Deshalb sollte darauf Wert gelegt werden, dass der Arbeitsvertrag alles beinhaltet, was relevant ist. Dazu gehören Name und Anschrift des jeweiligen Unternehmens, Name und Anschrift des Arbeitnehmers, Arbeitsort, Beschreibung der Tätigkeit, Arbeitsbeginn, ob das Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet ist, gegebenenfalls die Dauer der Beschäftigung, die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch, die vereinbarte Vergütung und die Kündigungsfrist.

Wenn Du einen Arbeitsvertrag für einen Minjob unterschreiben sollst, lies ihn dir in Ruhe durch. Sollten uneindeutige Formulierungen oder seltsame Klauseln vorkommen, frag direkt nach oder erkundige Dich darüber, noch bevor Du den Arbeitsvertrag abschließt.

Die Unterscheidung zwischen gewerblichen und haushaltsnahen Minijobs

Für den Arbeitnehmer macht es keinen Unterschied, ob der Minijob dem gewerblichen oder haushaltsnahen Bereich zugeordnet wird. Für den Arbeitgeber geht es aber je nach Vorliegen von gewerblichen und haushaltsnahen Minijobs um eine unterschiedliche Höhe an Abgaben.

Mit haushaltsnahen Tätigkeiten sind Aufgaben gemeint, die normalerweise von Mitgliedern der Familie übernommen werden. Dazu zählen Putzen, Kochen, Gartenarbeit, Einkaufen, Babysitten und die Betreuung von Haustieren und pflegebedürftigen Personen.

Die Abgaben für 450 Euro Jobs im privaten Haushalt betragen 14,74 % und einen Rentenbeitrag von 13,6 %.
Bei einem gewerblichen Arbeitgeber betragen die Abgaben höchstens 31,2 %. Der Rentebeitrag liegt bei 3,6 %.

Welche Abgaben anfallen wurde bereits unter dem Punkt „Diese Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei den 400 Euro Jobs“ behandelt.

Minijobs: Ein Nebenjob von Zuhause aus

Ein Nebenjob von Zuhause aus ist eine praktische Sache: Im besten Fall kannst Du ganz nebenbei einige Stunden arbeiten und verdienst dir auf diese Weise ein bisschen was dazu. Und das ohne das Haus verlassen zu müssen.

Wenn Du online nach einem Job suchst, den Du direkt von Zuhause aus machen kannst, solltest Du einige Dinge beachten: Lies dir die Minijob Angaben aufmerksam durch. Die Minijob Angaben sollten eine genaue Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Eine kurze Recherche über das Unternehmen und ein Blick auf Erfahrungsberichte ist auf jeden Fall zu empfehlen und verringert die Gefahr, auf unseriöse Angebote reinzufallen.

Tätigkeiten, die sich als Minijob gut von Zuhause aus machen lassen sind zum Beispiel: Übersetzer, Lektor, Online-Nachhilfelehrer, Spieletester, Produkttester, Usability-Tester (Websites bewerten), App-Tester und Texter.

Wie hoch ist der Lohn bei einem Minijob?

Für Minjobs gilt der Mindestlohn, der vorher bei 8,84 Euro und seit dem 01. Januar 2019 bei 9,19 Euro pro Stunde liegt. Ab 2020 soll er auf 9,35 Euro steigen. Der Stundenlohn eines Minijobers muss dementsprechend 9,19 Euro oder höher sein. Sollte Dein Lohn darunter liegen, ist das arbeitsrechtlich unzulässig.

Zulässiges Überschreiten der Entgeltgrenze

Auch wenn ein Überschreiten der Entgeltgrenze nicht vorgesehen ist, gibt es einige Ausnahmen. Erst mal sei noch mal darauf hingewiesen, dass das Minijob-Einkommen als Jahreseinkommen von 5400 Euro bestimmt ist.

Je nach Arbeit und Zustand vor Ort sind unterschiedliche Wochenstunden und damit ein abweichender Verdienst im Monat manchmal gar nicht zu vermeiden. Typische Beispiele sind dafür Schwangerschaften und Krankheitsausfälle unter den Angestellten. Man spricht dann von unvorhergesehenen Überschreitungen. Eine solche Überschreitung darf in bis zu drei Monaten im Jahr vorkommen, ohne dass der Arbeitnehmer aus dem Minijob fällt und den Brutto für Netto-Vorteil einbüßen muss.

Urlaubsvertretungen oder der Einsatz aufgrund der Mehrbelastung im Weihnachtsgeschäft gehören nicht zu den unvorhergesehen. Sie sind planbar und rechtfertigen kein mehrfaches Überschreiten der Entgeltgrenze.

Abgaben- und steuerfreie Zuschüsse für Arbeitnehmer von 450 Euro Jobs

Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihre Angestellten in den 450 Euro Jobs auch auf andere Weise als mit einem Weihnachtsgeld zu belohnen, damit es nicht zu einer Überschreitung der Entgeltgrenze kommt.

Einige Gehaltsextras sind abgaben- und steuerfrei oder die Abgaben werden durch den Arbeitgeber selbst übernommen. Darunter fallen der Fahrtkostenzuschuss, Benzingutscheine, Gesundheitförderung und Erholungsbeihilfen, der Kindergartenzuschuss, die betriebliche Altersvorsorge und die Überlassung eines Computers.

Der Fahrtkostenzuschuss beträgt bis zu 30 Cent pro Kilometer und kann vom Arbeitgeber zu 15 Cent versteuert werden. Benzingutscheine dürfen einen Wert von bis zu 44 Euro haben. Bis zu 500 Euro Gesundheitsförderung sind ebenfalls steuer- und abgabenfrei. Die Beihilfe zur Erholung kann für einen Angestellten bis zu 156 Euro, für dessen Ehegatten bis zu 104 Euro und pro Kind 52 Euro betragen. Die Beihilfe muss im Rahmen zur Erholung gegeben werden, worunter beispielsweise ein Urlaub fällt.

Der Kindergartenzuschuss darf die Höhe der tatsächlich anfallenden Kosten decken. Eine Weitere Alternative zum Weihnachsgeld ist die Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge. Auch die Schenkung eines Computers ist möglich, wobei es sich dabei auch um ein Notebook, Smartphone, Tablet oder ähnliches handeln darf. Der Arbeitgeber muss den Geldwert mit 25 % versteuern.

Minijob und ALG I und II

Grundsätzlich ist es möglich, sein Arbeitslosengeld I mit 450 Euro Jobs aufzustocken. Der Job muss dem Jobcenter aber rechtzeitig, d.h. spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme gemeldet werden. Die Arbeitsstunden pro Woche müssen außerdem unter 15 Stunden bleiben, denn wer eine Arbeit 15 Wochenstunden ausübt, gilt nicht mehr als arbeitslos.

Wer ALG I bezieht, darf 165 Euro anschlagsfrei dazu verdienen. Jeder Cent mehr wird auf das Arbeitslosengeld gerechnet. Eine Ausnahme ist, wenn innerhalb von 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit bereits ein Minijob ausgeübt worden ist. Dann wird der Lohn nicht nicht auf das ALG I angerechnet.
Empfänger von ALG I bzw. Hartz 4 können 100 Euro anschlagsfrei verdienen.

Minijob und Rente

Bezieher der Regealtersgrenze dürfen grundsätzlich so viel hinzu verdienen wie es ihnen lieb ist. Rentner, die aufgrund von Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder aus anderen Gründen Frührente beziehen, dürfen 450 Euro dazu verdienen. Das heißt ein 450 Euro Basis Job ist in diesem Fall sogar optimal.

Fazit

450 Euro Jobs sind abhängige Beschäftigungsverhältnisse. Es handelt sich hier um Arbeitsverhältnisse, die gleichwertig mit Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigungen sind und aus denen sich auch dieselben Rechte ergeben. 450 Euro Jobs eignen sich besonders für Schüler und Studenten, stellen aber auch Möglichkeiten für Nebeneinkünfte von Rentnern und Empfängern von ALG I oder II dar.

Der Aushilfslohn eines 450 Euro Jobs richtet sich nach dem aktuellen Mindestlohn, der momentan bei 9,19 Euro liegt und vermutlich in den nächsten Jahren noch weiter ansteigt. In der Regel darf bei 450 Euro Jobs die Entgeltgrenze von 5400 Euro im Jahr nicht überschritten werden. Es gibt jedoch Ausnahmen bei unvorhergesehenen Überschreitungen.

Wer ein Jahr lang regelmäßig um die 450 Euro verdient, sollte auf Sonderzahlungen verzichten, um nicht über die Entgeltgrenze zu kommen. Statt Weihnachtsgeld können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern jedoch mit steuer- und abgabenfreien Zuschüssen eine Freude machen.

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