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Alles über die Krankmeldung und was Du besser nicht tun solltest

Alles über die Krankmeldung und was Du besser nicht tun solltest

Hast Du gewusst, dass eine Krankmeldung unverzüglich zu erfolgen hat? In welchem konkreten Zeitrahmen die Krankmeldung beim Arbeitgeber einlangen muss, ist gesetzlich nicht festgelegt. In der Praxis gilt, dass jemand, der mit einer Erkältung zum Arzt geht und sich erst danach mit der Krankschreibung meldet, vorschriftswidrig handelt, da ein kurzer Anruf in der Firma auf dem Weg zum Arzt zumutbar gewesen wäre.

In diesem Sinn bedeutet „unverzüglich“, dass Du den Arbeitgeber informieren musst, sobald Anzeichen einer Krankheit erkennbar sind. Für jede Verzögerung benötigst Du einen guten Grund, der außerhalb Deines Einflussbereiches liegt. Das Thema Krankmeldung beinhaltet einige Stolpersteine für Arbeitnehmer, über die Du Bescheid wissen solltest, um Deinen Chef nicht an eine Abmahnung wegen der Krankheit oder schlimmstenfalls an eine Kündigung denken zu lassen. Wenn Du den gesetzlichen Pflichten nachkommst, bist Du immer auf der sicheren Seite.

Die erste Pflicht des Arbeitnehmers: die unverzügliche Anzeigepflicht

Eine unverzügliche Krankmeldung besteht laut § 5 Abs. 1 des Entgeltfortzahlungsgesetzes aus der Information, dass Du krankheitsbedingt arbeitsunfähig bist sowie einer Abschätzung der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit. Mit einem Anruf beim Chef oder bei einem verlässlichen Kollegen kannst Du Dich krank melden und hast die Anzeigepflicht erfüllt.

Es gibt keinerlei Formvorschriften für eine Krankmeldung, du kannst das telefonisch, per E-Mail oder per Kurznachricht (SMS) erledigen. Der übliche Zeitrahmen für eine Krankmeldung bewegt sich im Bereich von maximal einigen Stunden. In Tarif- und Arbeitsverträgen sind teilweise strengere Bestimmungen enthalten, die kürzere Meldezeiten verlangen.

Die Arbeitsweise vieler Branchen erfordert es, dass Arbeitgeber bei krankheitsbedingten Ausfällen für Ersatz sorgen, der Zeitfaktor ist bei der Planung und Einteilung essenziell. Arbeitgeber haben daher das Recht zu wissen, wie lange ein Krankenstand voraussichtlich dauern wird – einen Tag, eine Woche, einen Monat oder irgendetwas dazwischen. Du kannst Dich beispielsweise krank melden, indem Du Deinen Vorgesetzten anrufst, ihm mitteilst, dass Du Dich heute schlecht fühlst, nicht arbeitsfähig bist und erst morgen wieder zur Arbeit kommen wirst.

Die zweite Pflicht des Arbeitnehmers: Mit der Krankmeldung kommt die Nachweispflicht

Vorsicht, auch die Nachweispflicht besteht ab dem ersten Tag der Krankmeldung. Es hat sich in vielen Betrieben eingebürgert, erst ab drei Tagen Abwesenheit ein ärztliches Attest einzufordern, für kürzere Zeiträume reicht die formlose Krankmeldung. Deshalb glauben viele Berufstätige irrtümlicherweise, dass sie eine Krankschreibung erst ab dem dritten Tag benötigen. Solche Gewohnheiten sind arbeitsrechtlich nicht relevant.

Die Krankschreibung heißt offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wird unter Kollegen oftmals „gelber Zettel“ genannt. Der Chef kann vom ersten Tag der Abwesenheit auf eine Krankschreibung bestehen, und zwar auch dann, wenn dieser Punkt nicht im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung thematisiert wird – die gesetzlichen Bestimmungen im Entgeltfortzahlungsgesetz haben Vorrang. Nach der formlosen Krankmeldung solltest Du Dich direkt zum Hausarzt begeben. D

er Arzt fragt normalerweise, ob Du berufstätig bist und einen „gelben Zettel“ benötigst. Die Krankschreibung wird in dreifacher Ausfertigung erstellt, ein Exemplar ist für Dich. Eine Ausfertigung ist für die Krankenkasse bestimmt, wobei es Ärzte gibt, die Krankschreibungen gesammelt an die Krankenkassen senden.

Eine der Angaben in der Krankschreibung ist die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit. In der Ausfertigung für den Arbeitgeber wird die Diagnose nicht erwähnt – die Diagnose ist Privatsache und unterliegt dem Datenschutz. Der Arbeitgeber darf die Diagnose nicht einfordern und könnte dafür seinerseits abgemahnt werden. Mit einem Smartphone lässt sich die Krankschreibung scannen und per E-Mail in die Firma schicken.

Bei den meisten Arbeitgebern kann das Original der Krankmeldung nachgereicht werden, Du gibst den gelben Zettel persönlich ab, wenn es Dir wieder besser geht. Rechtlich gesehen kann man von Dir verlangen, dass die Krankschreibung spätesten am vierten Tag eintrifft und in diesem Fall musst Du sie möglicherweise per Post zur Firma schicken.

Nicht jeder wird montags krank und so mancher Dienstag ist ein Feiertag: Damit die Krankmeldung fristgerecht beim Arbeitgeber eintrifft, solltest Du berücksichtigen, dass der vierte Kalendertag gemeint ist, nicht der vierte Arbeitstag.

Trotz Krankheit in die Firma?

Gehörst Du zu den Mitarbeitern, ohne die in der Firma nichts läuft? Dann könnte Dein Chef auf die Idee kommen, Dich zum Abschluss eines laufenden Projekts oder zu einer wichtigen Präsentation ins Büro zu bitten – und zwar obwohl eine Krankmeldung vorliegt. Hier ist die gesetzliche Regelung ganz auf der Seite des Arbeitnehmers und begünstigt dessen Genesung. Es gilt der Grundsatz, dass der Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht anzweifeln darf.

Mit anderen Worten: Der Arzt hat immer recht und wenn Du krankgeschrieben bist, kann kein Chef verlangen, dass Du ins Büro kommst. Andererseits gilt es zu beachten, dass nicht jede Krankheit mit vollständiger Arbeitsunfähigkeit einher geht. Dein Vorgesetzter könnte darauf bestehen, dass Du eine zumutbare Tätigkeit ausführst, um etwas zu Ende zu bringen. Auch wenn es besser ist, es nicht auf einen Streit ankommen zu lassen, kann diese Frage nur ein Gericht endgültig klären, indem es die Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt.

Erreichbarkeit im Krankenstand

In abgeschwächter Form könnte Dein Chef darauf bestehen, dass Du zumindest telefonisch erreichbar bist, während Du mit Grippe oder einem gebrochenen Bein im Bett liegst. Auch hier gilt, dass eine Krankmeldung bedeutet, dass Du arbeitsunfähig bist. Der Krankenstand dient der Genesung und Erholung des Arbeitnehmers. Das Arbeitsrecht kennt keinen teilweisen Krankenstand, demnach musst Du weder Anrufe annehmen noch E-Mails lesen oder beantworten. Um nicht in Versuchung zu geraten, doch zu arbeiten, solltet Du das Smartphone ausschalten.

Du willst arbeiten, aber der Chef lässt Dich nicht?

Es ist schön, wenn Du Freude an der Arbeit hast, aber irgendwann muss Schluss sein. Wenn bereits alle Kollegen bemerken, wie mitgenommen Du aussiehst, und Dein Chef Dich nach Hause schickt, dann ist der Zeitpunkt gekommen, Folge zu leisten – ganz egal, wie gesund Du Dich fühlst und ob Du Dich krank melden willst.

Dein Vorgesetzter hat das Recht, Dich krankheitsbedingt nach Hause zu schicken. Darüber hinaus hat er eine Verantwortung sowohl Dir als auch Deinen Kollegen gegenüber. Es wäre unverantwortlich, Dich trotz Krankheit arbeiten zu lassen und es wäre genauso unverantwortlich, andere Arbeitnehmer Krankheitskeimen auszusetzen. Wenn der Chef Dich wegen einer akuten Krankheit nach Hause schickt, kommt er bloß seiner Fürsorgepflicht nach.

Eine darüber hinausgehende Krankmeldung ist in diesem Fall nicht erforderlich, der Arbeitgeber kann aber eine offizielle Krankschreibung von Dir verlangen. Wenn Du nicht gesund bist, nehmen Leistungsfähigkeit und Konzentration ab, das Risiko eines Arbeitsunfalls steigt. Es ist daher nicht besonders sinnvoll, arbeiten zu gehen, wenn Du Dich eigentlich krank melden solltest.

Krankmeldung bei einem Krankenhausaufenthalt

Bei einem geplanten Krankenhausaufenthalt informierst Du Deinen Arbeitgeber vorab, für eine frühzeitige Meldung wird er Dir dankbar sein. Wenn Du unerwartet im Krankenhaus liegst, bist Du in der Regel nicht dazu in der Lage, Deinen Arbeitgeber selbst zu informieren.

Es wäre natürlich nicht zumutbar, zu verlangen, dass Du Infusionen abhängst oder kurz vom Operationstisch aufstehst, um Dich telefonisch bei Deinem Chef krank zu melden. In diesem Fall ist der Anzeigepflicht Genüge getan, indem Du einen Pfleger oder einen Besuch bittest, die Krankmeldung beim Arbeitgeber anzuzeigen.

Wichtig ist, dass Dein Arbeitgeber auch bei einem mehrtägigen Aufenthalt im Krankenhaus verlangen kann, dass die Krankschreibung spätestens am vierten Tag vorliegt. Das kann mitunter zu organisatorischen Schwierigkeiten führen, nämlich dann, wenn auch alle anderen Familienmitglieder berufstätig sind.

Die Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist möglich

Wenn Du eine schwere Erkältung hast und Dein Arzt meint, dass Du in einer Woche wieder gesund bist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Du hast Deinem Vorgesetzten bereits die die offizielle Krankmeldung (Erstbescheinigung) des Arztes vorgelegt, aber nach der ursprünglich vorgesehenen Dauer der Arbeitsunfähigkeit stellt sich keine Besserung ein. In diesem Fall solltest Du erneut zum Arzt gehen, damit er die Therapie anpasst oder entsprechend verlängert. Außerdem benötigst Du die Folgebescheinigung der Krankmeldung, die Du dem Arbeitgeber übermitteln musst.

Dauer des Krankenstandes

Du kannst Dich nicht für beliebig lange Zeit bei Deinem Arbeitgeber krank melden, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind im Entgeltfortzahlungsgesetz festgelegt. Den Arbeitgeber trifft die Pflicht zur Entgeltfortzahlung während der ersten sechs Wochen einer Krankheit. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, so übernimmt die Krankenkasse und zahlt dem Versicherten Krankengeld.

Die Höhe des Krankengeldes entspricht 70 Prozent des Nettogehalts. Wenn schon zu Beginn der Krankheit absehbar ist, dass Du länger als sechs Wochen nicht arbeiten kannst, ist die Vorgehensweise für Dich gleich, zusätzlich stellt der Arzt einen Auszahlungsschein für die Krankenkasse aus. Die Bezugsdauer von Krankengeld ist mit eineinhalb Jahren begrenzt. Sollte sich aus einer Krankheit eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit ergeben, muss sich der Arbeitnehmer auf eine personenbedingte Kündigung einstellen.

Krankmeldung und Kündigung

Arbeitgeber sind in ihrer Freiheit Kündigungen auszusprechen beschränkt und müssen jede Kündigung begründen. Eine Krankheit rechtfertigt nur in Ausnahmefällen die personenbezogene Kündigung eines Arbeitnehmers.

Voraussetzung für eine Kündigung sind häufige kurze Erkrankungen oder eine lange Krankheit mit schlechten Aussichten für die Zukunft. Kurzzeiterkrankungen wären dann ein Grund für die Kündigung, wenn ein Arbeitnehmer in den letzten Jahren jeweils mehr als sechs Wochen krankgeschrieben war.

Bei einer langfristigen Erkrankung muss zu erwarten sein, dass in den nächsten Jahren keine Besserung eintritt. Kurz gesagt, eine Kündigung ist möglich, wenn der Arbeitnehmer seinen ursprünglichen Arbeitsaufgaben nicht mehr nachkommen kann. Die Kündigung könnte nur dann ausbleiben, wenn es im Unternehmen eine geeignete, freie Stelle gibt. Als Arbeitnehmer sollte man im Auge behalten, dass dieser erhöhte Kündigungsschutz nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und nach der Probezeit gilt.

Was tun, wenn die Kinder krank sind?

Eltern haben ihren Kindern gegenüber Betreuungspflichten und ein Arbeitgeber kann das nur zur Kenntnis nehmen. Wenn Deine Tochter oder Dein Sohn krank ist, hast Du Anspruch auf eine Freistellung. Dem Arbeitgeber gegenüber bestehen dieselben Meldepflichten, wie bei einer Krankmeldung. Voraussetzung ist, dass das Kind jünger als 12 Jahre alt ist. Der Kinderarzt stellt weder Dir noch Deinem Kind eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, für die Firma reicht das ärztliche Attest des Kindes.

Bei kurzen Erkrankungen bis zu fünf Tagen muss der Arbeitgeber weiterhin Entgelt bezahlen, darüber hinausgehend hast Du Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung. Jedes Elternteil hat für jedes Kind Anspruch auf zehn Kinderkrankentage im Jahr, Alleinerziehende Eltern haben den doppelten Anspruch, bei mehr als zwei Kindern gibt es eine Grenze von 25 Tagen pro Arbeitnehmer und Jahr. Einen finanziellen Ausgleich stellt das Krankengeld dar, das Du bei der Krankenkasse beantragen kannst.

Vergiss nicht, zusätzlich in der Kita oder der Schule anzurufen, um Deine Tochter oder Deinen Sohn krank zu melden, aber das ist schon eine andere Geschichte.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen einer falschen Vorgehensweise bei der Krankmeldung

Bei der selbst Krankmeldung kannst Du nicht viel falsch machen, ein kritischer Punkt ist die Einhaltung aller Fristen. Was kann Dein Chef tun, wenn Du ihn nicht oder nicht unverzüglich informierst? In diesem Fall kann er davon ausgehen, dass Du der Arbeit unentschuldigt fernbleibst.

Bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit kann Dein Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Krankheit aussprechen. Im Wiederholungsfall kann es schlimmstenfalls zur Kündigung kommen, allerdings erst nach mehrmaligen Verstößen gegen die Meldepflicht und entsprechende Abmahnungen.

Es wäre auch falsch, Dich krank zu melden, ohne wirklich krank zu sein. Eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist ein schwerwiegendes Vergehen, das den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt. Wenn der Arbeitgeber die Täuschung erst nachträglich bemerkt, kann er das weiterbezahlte Entgelt zurückfordern.

Fazit

Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinen Arbeitgeber über eine krankheitsbedingte Abwesenheit unverzüglich zu informieren. Der Arbeitgeber kann rechtlich gesehen eine Krankschreibung ab dem ersten Tag verlangen, viele Vorgesetzte verzichten darauf, wenn Arbeitnehmer anrufen, um sich nur einen oder zwei Tage krank zu melden.

Eine offizielle Krankschreibung stellt der Arzt aus, diese muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Tag vorliegen. Der Arbeitgeber ist maximal für die Dauer von sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, danach zahlt die Kasse Krankengeld.

Unterlässt es ein Arbeitnehmer, sich krank zu melden, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung wegen Krankheit aussprechen. Nach mehreren schwerwiegenden Verstößen und darauf folgenden Abmahnungen kann der Arbeitgeber die Kündigung aussprechen.

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