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Zeitarbeit – ein Überblick und Wissenswertes

Zeitarbeit – ein Überblick und Wissenswertes

Ist Zeitarbeit modern? Ist man als Zeitarbeiter benachteiligt? Wie kommt man zu geeigneten Zeitarbeitern? Was müssen Unternehmen beachten? Und was ist denn Zeitarbeit eigentlich überhaupt genau? Diese und viele andere Fragen versuchen wir in diesem Blogbeitrag zu beantworten.

Wir sprechen über Vor- und Nachteile von Zeitarbeitern im Unternehmen und werden sehen, dass es viele gute Gründe gibt, Leiharbeitnehmer zumindest phasenweise einzusetzen.

Wir beleuchten die Rechte und Pflichten von Unternehmen im Bezug auf die Arbeitnehmerüberlassung und machen uns und Dir bewusst, dass Zeitarbeit keine Schande, sondern eine moderne Möglichkeit der Flexibilität ist, die – richtig gemacht – Vorteile für beide Seiten bringt.

Was ist denn Zeitarbeit eigentlich?

Zeitarbeit bedeutet, der Arbeitnehmer ist bei einer Personalvermittlungsfirma angestellt, die ihn auf Zeit (manchmal auch auf längere Zeit) an Unternehmen verleiht, die gerade einen Bedarf an Arbeitskräften haben. Der Zeitarbeitnehmer arbeitet also im Unternehmen, das ihn entliehen hat, bekommt sein Gehalt/seinen Lohn aber vom Zeitarbeitsunternehmen.

Für den Arbeitnehmer gibt es hier recht viele Vorteile:

– Er bekommt sein Gehalt auch in Leerzeiten, also in jenen Pausen, in denen er gerade von keiner Firma entliehen wurde.

– Zeitarbeit ist ein guter Einstieg in die Arbeitswelt, junge Menschen können so eine Menge Erfahrung sammeln, die sich in ihrem Lebenslauf gut macht.

 

– Nach einer Arbeitslosigkeit ist die Rückkehr in die Arbeitswelt mit Hilfe von Zeitarbeit einfacher.

 

– Viele (vor allem projektbezogene) Stellen werden direkt bei den Personaldienstleistern ausgeschrieben, nicht öffentlich. Das bietet den Arbeitnehmern die Chance auf exklusive Stellen. Nicht selten wird der Leiharbeiter nach dem Projekt in das betreffende Unternehmen übernommen.

 

– Ältere Arbeitnehmer bekommen ebenso eine Chance wie sehr junge Arbeitnehmer.

– Der Arbeitnehmer hat eine sichere Stelle beim Personaldienstleister, inklusive aller Vorteile wie Urlaub, fixes Gehalt (meist nach Branchentarifvertrag) und soziale Absicherung.

Dennoch hat die Arbeitnehmerüberlassung keinen allzu guten Ruf. Es steht im Raum, dass Leiharbeitnehmer nur Nachteile gegenüber den Mitarbeitern der Unternehmen direkt haben, unfair behandelt und ausgenutzt werden und die Unternehmen sich so aus der sozialen Verantwortung ziehen wollen. Aber ist das wirklich wahr? Was bewegt ein Unternehmen, Zeitarbeiter anstatt fixer Mitarbeiter einzustellen?

Hier die besten Gründe:

Mehrarbeit sinnvoll begegnen

Manchmal taucht in jedem Unternehmen plötzlich aus dem Nichts mehr Arbeit auf. Mehr oder größere Aufträge, zusätzliche Auflagen, das Weihnachtsgeschäft, etc. All das kann zusätzliche Kapazitäten notwendig machen und wenn die bestehenden Mitarbeiter nicht überlastet werden sollen, ist es am einfachsten, dem vorübergehenden Mitarbeiterengpass durch Leiharbeiter zu begegnen. So bleiben die Stammmitarbeiter motiviert und gesund und sorgen nicht gleich durch Krankenstände für noch größere Personalengpässe.

Krankheit/Karenz von bestehenden Mitarbeitern

Durch unvorhergesehene Krankheiten oder Schwangerschaften der fixen Mitarbeiter kann es ebenfalls vorübergehend nötig sein, Engpässe zu überbrücken. Karenzvertretungen zu finden ist auf direktem Weg nicht einfach (wer möchte schon einen Job, der von vornherein nur für ein Jahr ausgeschrieben ist?!), also bleibt die Zeitarbeit als probates Mittel zum Zweck. Auch Bandscheibenvorfälle oder Krebserkrankungen, die einen Arbeitnehmer oft monatelang außer Gefecht setzen, sind ein guter Grund für Unternehmen, Zeitarbeit in Anspruch zu nehmen.

Bewerbermanagement

Bewerben und geeignete Bewerber finden ist heutzutage schwierig und kompliziert geworden. Recruitmentverfahren, Assessment Centers, etc. sind vielen Unternehmen einfach zu aufwändig und sie verlassen sich lieber auf die Erfahrung und Expertise des Personaldienstleisters. Dieser übernimmt für sie das gesamte Aufnahmeverfahren und stellt dem Unternehmen nur mehr die Bewerber vor, die aufgrund der Qualifikationen und persönlicher Merkmale gut zum Zeitarbeitskunden passen. Das spart Zeit und Geld für das Unternehmen und bringt insofern wieder mehr Profit.

Schlankere Personalverwaltung

Outsourcing ist heute in aller Munde. Auch der Personalverwaltungsaufwand ist enorm und benötigt Zeit und Personal. Einfacher ist es, die Dienste des Personaldienstleisters in Anspruch zu nehmen und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren – nämlich darauf, dass das Geschäft gut läuft. Den Rest – Buchhaltung, Lohnverrechnung, Urlaubsplanung, etc. – übernimmt das Büro des Personaldienstleisters.

Fachkräfte finden

In vielen Bereichen des wirtschaftlichen Lebens herrscht ein Fachkräftemangel, dem zu begegnen eine Herausforderung geworden ist. Die Leiharbeitsfirma hat Zugriff auf wirklich viele Lebensläufe und kann so die richtigen Fachkräfte an die richtige Stelle vermitteln.

In welchen Branchen die Zeitarbeit am meisten verbreitet ist, kann man heutzutage gar nicht mehr wirklich sagen. Nicht nur wenig qualifizierte Bauarbeiter werden mittels Zeitarbeit rekruitiert, sondern auch hochqualifizierte IT-Fachkräfte mit einer Menge Erfahrung.

Die größten Zuwächse in der Zeitarbeit kann in den letzten Jahren der Dienstleistungssektor verzeichnen. Auch Studenten sind oftmals glücklich, in der Zeitarbeit eine Möglichkeit gefunden zu haben, ihr Studium zu finanzieren und gleichzeitig durch die Flexibilität, die die Zeitarbeit bietet, genügend Zeit zum Lernen und Studieren zu haben.

Das klingt doch alles gut? Ist es auch – sofern sich Unternehmen nicht aus der sozialen Verantwortung stehlen und alle sich an die Spielregeln halten.

Das musst Du als Unternehmer beachten, wenn Du für Dein Unternehmen Zeitarbeit in Anspruch nehmen willst:

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

In der Zeitarbeit gibt es zwei Arten von Verträgen: Den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Personaldienstleister und dem entleihenden Unternehmen und den Arbeitsvertrag zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Arbeitnehmer. Pflicht des Personaldienstleisters ist es, dem Unternehmen im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung geeignet qualifizierte Mitarbeiter zu vermitteln.

 

 Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass die Weisungen an den Arbeitnehmer vom entleihenden Unternehmen kommen, obwohl dieses nicht sein Gehalt zahlt. Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu überprüfen, ob der Personaldienstleister die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung hat. Ist dem nicht so, kann das für Dich gravierende rechtliche Nachteile haben!

Seriösen Personaldienstleister auswählen

Beachte bei der Auswahl der Zeitarbeitsfirma, Dir Referenzen von mehreren Krankenkassen und Sozialversicherungsträgern geben zu lassen (beim Personaldienstleister anfordern!). Jedes Unternehmen – auch die Zeitarbeitsfirma – ist verpflichtet für Ihre Angestellten Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen. Sollte das nicht passieren, haftest Du als entleihendes Unternehmen dafür!

Wasserdichte Zeitarbeitsverträge

Wasserdichte Zeitarbeitsverträge sind in der Arbeitnehmerüberlassung das A und O. Viele Details zu Kosten, faktorbasierter Vergütung, üblichem Übernahmeentgelt, etc. lassen sich online herausfinden. Auch in den Zeitarbeitsvertrag, genauer gesagt in den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag gehört die Möglichkeit der späteren Übernahme des Mitarbeiters durch das entleihende Unternehmen.

Mögliche Übernahmen von Mitarbeitern

Es kommt gar nicht so selten vor, dass ehemalige Leiharbeitnehmer nach Ablauf der Höchstüberlassungsdauer in fixe Anstellungen übernommen werden. Am einfachsten ist es, diese Möglichkeit gleich von Anfang an im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festzuhalten, dann ersparst Du Dir später die mühsame Überprüfung von Konditionen dazu. Wird der Zeitarbeitnehmer als Stammpersonal übernommen, spricht man vom sogenannten ‚Klebe-Effekt‘.

Equal Treatment und Equal-Pay-Gebot

Hierbei geht es – wie der Name schon sagt – um die Gleichbehandlung von fixen Mitarbeitern und Zeitarbeitnehmern. Gleichbehandlung in jeglicher Hinsicht: Der gewährte Zutritt zur Kantine oder die Möglichkeit der Nutzung betriebseigener Verkehrsmittel oder des Betriebskindergartens gehören hier genauso dazu, wie eine gleiche Bezahlung. Dies ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz rechtlich verankert. In der Praxis war es aber oft so, dass dieses Gesetz durch angewandte Tarifverträge ausgehebelt wurde.

 

Gegen diese unerwünschte Entwicklung wird seit Jahren sukkzesive angegangen, bislang mit kleinen Erfolgen. Seit 2017 gibt es in der Zeitarbeit das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, laut welchem ein Leiharbeitnehmer nach dem Equal-Pay-Gebot nach 9 Monaten gleich viel verdienen muss wie ein Stammmitarbeiter. Jedoch ist bereits die Feststellung, was denn ein gleich qualifizierter Mitarbeiter ist, schwierig.

 

Beachtet man neben Ausbildung und Berufserfahrung noch die Vordienstzeiten und Betriebszugehörigkeit, wird man kaum jemanden finden, der wirklich genau die gleichen Voraussetzungen erfüllt – zumal ein Zeitarbeiter ja höchstens 18 Monate im entleihenden Unternehmen bleiben darf. Diese Höchstüberlassungsdauer regelt ebenfalls das AÜG.

 

Nach 18 Monaten der Arbeitnehmerüberlassung muss der Mitarbeiter zu einem anderen Kunden entsendet oder ins Stammpersonal übernommen werden. Ein Nicht-Einhalten dieser Regelung wird zieht Sanktionen nach sich, und zwar sowohl auf Seite der Zeitarbeitsfirma, als auch auf Kundenseite. Einzige mögliche Abweichung von diesem Gesetz ist ein Tarifvertrag, in dem eine Abweichung vorgesehen bzw durch eine Betriebsvereinbarung machbar ist.

 

In der Metall- und Elektroindustrie ist die Höchstüberlassungsdauer sogar auf 48 Monate angehoben. Dazu ist aber auf jeden Fall ein Betriebsrat notwendig. Kleine Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne angewandten Tarifvertrag können die Höchstüberlassungsdauer nicht umgehen. Allerdings kann derselbe Arbeitnehmer nach 3-monatiger Pause wieder in das Unternehmen zurückkehren.

 

Der Erfahrung nach ist es immer noch gängige Praxis, dass Unternehmen versuchen das AÜG zu auszutricksen, es wird jedoch seit der Neufassung des Gesetzes immer schwieriger.

Probezeiten

In Zeitarbeitsverhältnissen gelten die selben Probezeiten wie in anderen Unternehmen, allerdings besteht die Probezeit ausschließlich zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitnehmer. Wird dieser später in ein fixes Beschäftigungsverhältnis übernommen, fängt allerdings eine neue Probezeit an, da der Arbeitgeber ja dann ein anderer ist (auch wenn der ehemalige Zeitarbeitnehmer schon lange bei Dir als Zeitarbeitskunde tätig war).

Kündigungsfristen

Auch bei den Kündigungsfristen gilt ähnliches wie für die Probezeiten: Die Fristen in der Zeitarbeit sind grundsätzlich die gleichen, wie in jedem Arbeitsverhältnis, allerdings gelten sie nur zwischen dem Personalvermittler und dem Leiharbeiter. Das entleihende Unternehmen, also Du, kannst dem Leiharbeiter nicht kündigen.

 

Wird in Deinem Unternehmen Personal abgebaut, ist es Deine Pflicht, die Leiharbeiter als erstes gehen zu lassen. In diesem Fall ist es jedoch nicht so, dass diese arbeitslos werden – sie müssen lediglich mit dem Büro des Personaldienstleisters das weitere Vorgehen besprechen. Eventuell werden sie gebeten, Urlaub oder Überstunden abzubauen – ihr Gehalt muss die Zeitarbeitsfirma jedoch weiterhin bezahlen. Der Wegfall eines Kunden ist kein Kündigungsgrund in der Zeitarbeit!
Es gibt jedoch auch Kündigungsfristen zwischen dem Personaldienstleister und dem Zeitarbeitskunden! Im Überlassungsvertrag kann man diese regeln. Eine andere Möglichkeit ist es, gleich befristete Verträge abzuschließen.

Dokumentationspflichten in der Arbeitnehmerüberlassung

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht folgende Dokumentationspflichten vor:

 

– Der Einsatzbetrieb – also Dein Unternehmen – ist verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit (Beginn, Ende und Dauer) der Zeitarbeitnehmer aufzuzeichnen und diese Dokumentation mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren. Außerdem muss aufgezeichnet werden, wenn der Zeitarbeitnehmer mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet hat.

 

– Das Zeitarbeitsunternehmen muss alle erforderlichen Unterlagen sowohl für den Zoll (der die Prüfbehörde für die Einhaltung der Lohnuntergrenzen ist) als auch für die Bundesagentur für Arbeit (die Erlaubnisbehörde) bereithalten. Zu diesen Unterlagen zählen Verträge, Lohnabrechnungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, etc.

Das Inhouse-Partner-Modell

Das Inhouse-Partner-Modell ist eine moderne Abwandlung der klassischen Zeitarbeit. Viele Zeitarbeitsunternehmen bieten ihren Kunden bereits ganz verschiedene flexible Arbeitsmodelle – Ziel dabei ist eine langfristige Partnerschaft, die beiden Seiten einen Mehrwert bietet. Hierbei werden vor allem größere Unternehmen angesprochen.

Das Büro des Personaldienstleisters übernimmt bei diesem Modell die strategische Planung für die gesamte Belegschaft (oder zumindest die Leiharbeitnehmer). Durch diese Planung wird sichergestellt, dass immer genügend einsatzfähige und eingearbeitete Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort sind – dadurch steigt die Produktivität.

Da Personaldienstleister und Zeitarbeitskunde bei diesem Modell sehr eng zusammenarbeiten, ist die gegenseitige Abhängigkeit auch groß. Trotzdem hat das Inhouse-Partner-Modell für Dich viele Vorteile, da Vorgänge ständig überprüft und neue Synergien geschaffen werden. Gerade in der Arbeitnehmerüberlassung ist dies ein sehr erwünschter Effekt!

Fazit

Zeitarbeit ist eine moderne Variante der Beschäftigung, wenngleich es sie schon lange gibt. In der heutigen Zeit sind Flexibilität und Mobilität sehr wichtig geworden – sowohl für Arbeitnehmer, als auch für Unternehmen. Die Arbeitnehmerüberlassung bietet für beide Seiten Vorteile, vorausgesetzt, dass alle Beteiligten sich an die Regeln halten.

Es ist heutzutage definitiv keine Schande mehr, in einem Zeitarbeitsunternehmen angestellt zu sein. Genauso wenig ist es verwerflich, als Unternehmen in Phasen größerer Belastung auf die Zeitarbeit zurück zu greifen. Wie überall im Leben haben alle etwas davon, wenn jeder darauf achtet, dem anderen Partner wertschätzend und respektvoll entgegen zu treten.

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