Inhalt
Privates Surfen meist erlaubt
Private Internetnutzung kein Grundrecht
Privattelefonate können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden
Das kann Dir als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden, womit es eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. Immerhin bezahlt Dich Dein Chef für diese Arbeitszeit, auch wenn Du dabei Privattelefonate tätigst und nicht Deiner tatsächlichen Arbeit nachgehst.
Die Frage nach der Angemessenheit eines Telefongesprächs ist nicht klar definiert. Du kannst Dich aber daran orientieren, dass Du Deinen vereinbarten Arbeitsumfang vollumfänglich erfüllen musst. Zudem dürfen Deine Privattelefonate nicht die Arbeit der Kollegen stören. Kann Dir Dein Chef nachweisen, dass Du aufgrund von privater Nutzung Deines Smartphones am Arbeitsplatz nicht auf die vereinbarte tägliche Arbeitszeit kommst, kann dies schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
Privattelefonate können Kündigung ohne Abmahnung zur Folge haben
Handyverbote müssen nicht sein
Handyverbote benötigen keine Begründung
Es kann von Dir also verlangt werden, dass Du konzentriert und sorgfältig arbeitest und auch Deine Arbeit nicht unterbrochen wird, um private Interessen umzusetzen.
Auch wenn es Handyverbote gibt, ist klar, dass Du während der Pausen Dein Smartphone am Arbeitsplatz durchaus nutzen darfst. Du bist auch in absoluten Ausnahme- und Notfällen berechtigt, rasch einen privaten Anruf zu tätigen. Eine Ausnahme ist zum Beispiel wenn Dein Chef kurzfristig Überstunden anordnet und Du deshalb Deine Frau / Deine Partnerin / Deinen Mann / Deinen Partner darüber informieren musst. In diesem Sonderfall darfst Du sogar Dein Firmenhandy für diesen privaten Anruf nutzen.
Kontrolle durch den Chef stark eingeschränkt
Wenn Dein Chef Handyverbote entsprechend kontrollieren möchte, hat er dazu nur einen sehr engen Rahmen, der ihm rechtlich zur Verfügung steht. Eine lückenlose Kontrolle während der Arbeitszeit ist nicht gestattet, immerhin gelten Überwachungsmaßnahmen als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Wenn Dein Vorgesetzter technische Hilfsmittel wie
- Kameras
- Mikrofone
- Spiegel oder
- Einwegscheiben
verwendet, um Dich und seine übrigen Mitarbeiter zu „überwachen“, muss im Vorfeld der Betriebsrat gefragt bzw. informiert werden. Unzulässig ist es außerdem, wenn Dein Chef Privattelefonate abhört. Immerhin gilt für alle Angestellten die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Das bedeutet, dass Du allein bestimmten können musst, ob Du mit Deinem Gesprächspartner am Smartphone am Arbeitsplatz allein sprechen möchtest oder ob Du gewährst, dass Dritte mithören.
Verbindungsdaten dürfen ausgewertet werden
Denn damit riskierst Du mindestens eine Abmahnung, da Du ja in der Zeit, in der Du privat telefonierst oder im Internet suchst, nicht für Deinen Arbeitgeber produktiv sein kannst.
Um Probleme generell zu vermeiden, egal ob es Handyverbote in Deinem Unternehmen gibt oder nicht, solltest Du diesen Sachverhalt mit Deinem Vorgesetzten direkt absprechen. Noch mehr absichern kannst Du Dich durch eine entsprechende Regelung in Deinem Arbeitsvertrag.
Internetnutzung privater Art ist kaum komplett verboten
Das Internet im Büro privat zu nutzen ist kaum einmal tatsächlich komplett verboten. Damit musst Du zwar keine fristlose Kündigung fürchten, wenn Du zwei Minuten pro Tag dazu verwendest, rasch Deinen Kontostand zu prüfen oder schnell das aktuelle Kinoprogramm für den Besuch am Abend zu checken. Konflikte drohen allerdings dann, wenn Du ständig die Möglichkeit zum privaten Surfen missbrauchst und immer wieder für Stunden online surfst statt Deiner Beschäftigung nachzugehen.
Auch wenn mittlerweile in allen modernen Büros internettaugliche PCs vorhanden sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Du diese auch privat nutzen darfst. Dazu braucht es auch kein explizites Verbot, denn die Rechner in einem Unternehmen sind in erster Linie Arbeitsmaterialien, um der vereinbarten Beschäftigung nachgehen zu können. Auch hier ist es, ebenso wie es für Handyverbote gilt, mit dem Chef die Vorgehensweise bzw. eine eventuelle private Nutzung im Vorfeld abzuklären.
Emails schreiben im Job – ist das erlaubt?
Auch hier sind wieder – ähnlich wie beim Verbot privater Handynutzung – Ausnahmen bei Notfällen erlaubt, etwa wenn Du einen Krankheitsfall innerhalb der Familie hast und erreichbar sein musst. Auch eine kurze Nachricht mittels SMS an Deinen Partner, dass Du dich verspätest, ist nicht grundsätzlich verboten.
Wichtig zu wissen ist, dass Dein Chefs Emails, die Du geschrieben hast, nicht kontrollieren darf. Für Accounts, von denen Emails gesandt werden können, gilt ebenso wie bei Briefen das Persönlichkeitsrecht. Nur wenn Dein Vorgesetzter ganz begründete Verdachtsmomente hat, darf er Deine Emails prüfen und lesen. Dauerhaft überwachen darf er das jedoch nicht.
Radio hören, streamen – eine eindeutige Rechtslage
Damit kann das sogenannte Gewohnheitsrecht zur Anwendung kommen, das Dein Chef nicht von heute auf morgen ändern kann. Will er das private Surfen plötzlich verbieten, muss er das schrittweise durch individuelle Einschränkungen machen, bevor ein komplettes Verbot durchgesetzt werden kann.
Das eine oder andere Video auf Youtube ansehen oder rasch eine Kontaktanfrage auf einem Social Media tätigen, ist also grundsätzlich erlaubt. Es liegt allerdings auf der Hand, dass Du Seiten mit pornographischem oder illegalem Inhalt nicht am Arbeitsplatz besuchen solltest bzw. darfst. Damit schadest Du ja dem Ansehen Deines Arbeitgebers. Abgesehen davon weisen gerade solche Seiten ein erhebliches Potential für den Befall von Viren oder Trojanern auf, womit die Geschäftscomputer erheblich beschädigt werden können.
Private Nutzung von Social Medias abklären
Deshalb solltest Du Dich im Vorfeld bei Deinem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat entsprechend erkundigen, ob es interne Regelungen gibt. Ist dies nicht der Fall, solltest Du besser davon ausgehen, dass eine private Nutzung Deines Smartphone am Arbeitsplatz verboten ist.
Ist dies allerdings sogar erlaubt, ist es eigentlich klar, dass Du es trotzdem nicht übertreiben solltest. Denn wenn Du während der Arbeitszeit stundenlang online unterwegs bist, musst Du mit Ärger rechnen. Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du online während der Pausen unterwegs bist.
Nutzung von Social Medias manchmal ausdrücklich gewünscht
Gründe, wenn privates Surfen erlaubt ist
Fazit
Ob Du ein Smartphone am Arbeitsplatz nutzen darfst – egal ob für private Telefonate oder für Surfen im Internet – kannst Du sicherheitshalber in Deinem Arbeitsvertrag regeln. Auch wenn es in den meisten Unternehmen in gewissem Ausmaß erlaubt ist, solltest Du weder eine Abmahnung noch eine fristlose Kündigung riskieren.
Immerhin kann Dir das bei unbefugtem Nutzen Deines Diensthandys ebenso drohen, wie wenn Du mit Deinem privaten Smartphone telefonierst.