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Kündigen mit Köpfchen – Richtig kündigen als Arbeitnehmer

Kündigen mit Köpfchen – Richtig kündigen als Arbeitnehmer

Kündigen ist eine Kunst für sich. Du kannst sie erlernen – vorausgesetzt, Du beachtest ein paar wichtige Dinge. Dazu zählt die richtige Form eines Kündigungsschreibens ebenso wie die Beachtung von Fristen. Wichtig ist vor allem, nichts zu überstürzen! Möchtest Du Deinen Arbeitsvertrag einseitig aufheben, brauchst Du einen guten Grund. Schließlich gibt es auch Alternativen. Dazu zählt die Versetzung innerhalb der Firma oder ein Aufhebungsvertrag. Selbst wenn es heute nicht mehr üblich ist, sein ganzes Leben in einer Firma zu verbringen: Immer sollte eine Kündigung gut durchdacht sein. Mit sorgfältiger Planung gelingt es Dir, richtig zu kündigen. Dann wird die Kündigung zum Sprungbrett in ein neues Leben.

Es reicht: Kündigen, wenn nichts mehr hilft

Kündigen bedeutet die einseitige Aufhebung Deines Arbeitsvertrags. Bist Du selbst der treibende Motor, dann ist das eine Eigenkündigung – im Gegensatz zur Kündigung durch Deine Firma. Immer handelt es sich um einen ernsten Vorgang, der auf gravierende Probleme hinweist. Dazu brauchst Du also einen guten Grund. Mangelhafte Bezahlung oder permanenter Streit im Job sind sicher mit die häufigsten Grunde für Kündigungen. Aber sind es auch gute Gründe? Schließlich gibt es meist weniger drastische Alternativen. Du kannst Du nur dann richtig kündigen, wenn Du diese Alternativen ausgeschlossen hast.

Wie wäre es mit Versetzung in einen anderen Firmenbereich? Dann durchlebst Du einen Teamwechsel, vielleicht bieten sich auch ungeahnte Aufstiegsmöglichkeiten. Ein anderer Chef kann schon Wunder wirken. Ist all das für Dich undenkbar ist, kannst Du mit gutem Gewissen darüber nachdenken, zu kündigen.

Job kündigen lohnt sich in diesen Situationen:

  • Dich erwartet woanders deutlich mehr Gehalt
  • Deine Beförderung lässt seit Jahren auf sich warten
  • Du bist dauerhaft menschlich unzufrieden mit Team oder Chef
  • Du fühlst dich in deinen Leistungen nicht gebührend gewürdigt
  • Du kannst dich nicht weiterentwickeln

Sinnvoll ist Kündigen besonders dann, wenn der Arbeitgeber grundlegende arbeitsrechtliche Bedingungen nicht erfüllt. Zahlt er Dir zum Beispiel kein Gehalt mehr, solltest Du sogar fristlos kündigen. Mehr als drei fehlende Gehälter darfst Du Dir auf keinen Fall bieten lassen! Aus gutem Grund: Im Fall einer Insolvenz wird das Insolvenzgeld genau drei Gehälter abdecken – mehr nicht.

Wichtige Vorüberlegungen, wenn Du deinen Job kündigen willst: Du bemerkst seit langem, dass nichts mehr geht. Eine Besserung ist nicht absehbar. Du hast die Probleme mehrfach angesprochen und nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, ohne Ergebnis. Dann bleibt Dir keine andere Wahl, als zu kündigen.

Richtig kündigen als Arbeitnehmer – die Planung

Richtig kündigen erfordert vor allem eines: gute Planung. Bereite diesen wichtigen Schritt also sorgfältig vor. Handelst Du aus dem Affekt, dann stimmt oft die Wortwahl beim Kündigen nicht. Zudem neigt man in solchen Situationen zur Überreaktion – meist bedauert man das später. Formfehler können beim Kündigen schwerwiegende Konsequenzen für Dich haben. Mach Dir eine Checkliste zum Kündigen, wenn Du dazu neigst, Dinge zu vergessen. So solltest Du zum Beispiel Projekte abschließen, Kunden über Deinen Abgang informieren und Deine Sachen aus der Firma nach Hause holen.

Job kündigen: Checkliste

  • Projekt X checken – wie lange noch?
  • Kündigungsfrist prüfen
  • Kündigung ausformulieren und ausdrucken
  • Unterschrift nicht vergessen
  • Schriftliche Kündigung überreichen
  • Projekt X abschließen
  • Arbeitsplatz räumen / Schlüsselübergabe / Daten sichern …

So solltest Du deinen Job kündigen – ein Leitfaden

Beim Kündigen musst Du an mehrere Dinge denken. Richtig kündigen erfordert Rechtssicherheit. Die erlangt eine Kündigung nur, wenn Du bestimmte formale Details beachtest. Ob Du zum Beispiel das Kündigungsschreiben persönlich überreichst oder per Post zustellen lässt, bleibt Dir überlassen. In jedem Fall liegt es in Deiner Verantwortung, den Chef über Deine Absicht zu informieren. Und zwar rechtzeitig: Beachte, dass es unterschiedliche Kündigungsfristen gibt!

Richtig kündigen: Fristen beachten

Willst Du Deine Arbeit kündigen, musst Du gängige Fristen beachten. Dazu gehört ins Kündigungsschreiben unbedingt ein Datum. Das betrifft nicht nur das aktuelle Datum. Auch das Datum, zu dem Du kündigen willst, muss rein. Kündigst Du etwa am 14. Mai eines Jahres, dann ist dies das aktuelle Datum. Hast Du eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, bietet es sich an, zum Ende des Monats zu kündigen.

Job kündigen – das Arbeitsrecht kennt folgende Fristen:

  • gesetzliche Kündigungsfrist: im Normalfall vier Wochen, gültig zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats (§ 622 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB)
  • Kündigungsfrist innerhalb einer Probezeit, häufig zwei Wochen, jederzeit kündbar
  • Sonderregelungen bei Tarifverträgen beachten!
  • Sonderregelung laut Arbeitsvertrag: oft bei besonders langer Betriebszugehörigkeit

Bist Du unsicher, welche Frist für Dich gilt, dann schau in deinen Arbeitsvertrag. Richtig kündigen hängt aber auch von Deiner weiteren Planung ab: Wie viel Zeit brauchst Du im Anschluss für Dich? Manche Menschen möchten nach einer Kündigung eine kleine Auszeit einlegen. Andere wollen lieber nahtlos anschließen, um Leerstellen im Lebenslauf zu vermeiden. Die Kündigungsfrist legt nur die Mindestzeit fest: Sie gibt Deiner Firma die Chance, einen Nachfolger zu finden.

Du kannst auch mit einer längeren Frist Deinen Job kündigen. Üblich ist das aber nicht. Zwar bietet diese Möglichkeit Dir viel Zeit, etwas Neues zu finden. Andererseits musst Du dann die ganze Zeit in der Firma bleiben, bevor es endlich an den nächsten Lebensabschnitt geht.

Richtig kündigen – formale Anforderungen

Kündigen solltest Du grundsätzlich schriftlich, denn nur dann ist die Kündigung nach § 623 BGB rechtsgültig. Schriftlich heißt: auf Papier. Per Mail kannst Du Deinen Job nicht kündigen, ebenso wenig wie per Fax oder gar mündlich. Du kannst das zwar versuchen. Es mag vor allem in sehr kleinen familiären Betrieben auch klappen. Allerdings ist das dann nicht verbindlich. Willst Du richtig kündigen, solltest Du nachweisen können, was wirklich vereinbart wurde. Das geht nun einmal nur schriftlich.

Richtig kündigen beinhaltet auch, dass Du die zentrale Aussage eindeutig formulierst. Du darfst also schreiben: „Hiermit kündige ich …“ Auf keinen Fall solltest Du aber um den heißen Brei herumreden. Meide darum Formulierungen wie: „Ich würde gern kündigen …“ Auch eine sehr vereinfachte Formel reicht aus! Am besten ist der Klassiker: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Datum.“ Weil Du dich schon mit Fristen auskennst, weißt Du natürlich, was das nächstmögliche Datum ist.

Darüber hinaus gibt es noch ein paar Punkte, die zwingend in Dein Kündigungsschreiben gehören. Das sind vor allem die Adressen von Absender und Empfänger, damit klar ist, wer wem kündigt. Hinzu kommen ein aussagekräftiger Betreff sowie Deine Unterschrift. Letztere unbedingt handschriftlich! Schließlich handelt es sich hier um ein Dokument. Vergisst Du die Unterschrift, oder auch einen der anderen genannten Punkte, dann ist es so, als hätte Dein Chef die Kündigung gar nicht erhalten.

Natürlich liegt es in seinem Ermessen, Dich auf Fehler beim Kündigen hinzuweisen. Willst du aber wirklich richtig kündigen, dann geh auf Nummer sicher: Beachte die nötigen Formalitäten in puncto Kündigen!

Inhalt Kündigungsschreiben – das muss rein

  • aktuelles Datum
  • Betreff mit der Aussage „Kündigung“
  • eindeutige Erklärung der Kündigung („Hiermit kündige ich …)
  • Kündigungsfrist (Kündigung zum …)
  • handschriftliche Unterschrift
  • Adressen: Firma und Arbeitnehmer

Job kündigen: Muss der Grund ins Kündigungsschreiben?

Nein. Du kannst erwähnen, warum Du die Firma verlässt, musst es aber nicht. Allgemeine Formulierungen bieten sich hier an. Wahlweise lässt Du diese Passage ganz weg, denn sie ist nicht wichtig, wenn Du richtig kündigen willst. Im Gespräch kannst du bei Bedarf mehr erklären. Möchtest Du das nicht, kann Dich niemand dazu verpflichten. Es gibt übrigens noch mehr Dinge, die Du erwähnen kannst, aber nicht musst. Die Anforderung Deines Arbeitszeugnisses gehört dazu. Auch ein kurze Danksagung für gute Zusammenarbeit ist einfach guter Stil.

Inhalt Kündigungsschreiben – das kann rein

  • Danksagung für gute Zusammenarbeit
  • Anforderung Arbeitszeugnis
  • Bitte um Zusendung auch Deiner Unterlagen an Deine Adresse

Arbeit kündigen: per Einschreiben oder persönlich?

Nun musst Du nur noch dafür sorgen, dass Dein Vorgesetzter die Kündigung auch wirklich erhält. Klingt logisch, ist aber nicht selbstverständlich. Schickst Du etwa das Schreiben per Post, kann es leicht verloren gehen. Wahlweise kann Dein Vorgesetzter das behaupten. Du sicherst Dich ab, indem Du Einschreiben benutzt. Dann muss der Empfänger den Erhalt quittieren und Du hast eine Garantie, dass der Brief auch zugestellt wurde. Andererseits muss das Verhältnis zu Deinem Chef schon sehr vergiftet sein, wenn Du auf dieses Mittel zurückgreifst.

Vertrauensvoller ist die direkte Übergabe. Überlege Dir vorher, wann es gut passt. Dein Chef sollte Zeit für Dich haben, das ist das Mindeste. Wer nicht ganz so beredt ist, kann sich auch ein paar einleitende Sätze zurechtlegen. Mit der Tür ins Haus fallen ist schlechter Stil! Bedenke immer, das auch Dein Chef ein Mensch ist, der Hiobsbotschaften wie den Verlust eines Mitarbeiters erst verarbeiten muss. Besonders dann, wenn Du vorher keinerlei Absicht hast erkennen lassen, deine Arbeit zu kündigen.

Obwohl jeder ein Recht auf Kündigen hat, fällt genau dieses Gespräch aber vielen Mitarbeitern schwer. Wie auch immer es läuft, ruf Dir stets ins Gedächtnis: Du darfst das. Du musst dich für nichts rechtfertigen. Schon gar nicht musst Du darüber noch mal nachdenken. Diesen Prozess hast Du nämlich schon hinter Dir, wenn Du erst einmal mit der Kündigung in der Hand bei deinem Chef anklopfst. Steh dazu, dann ist die Chance am größten, dass er es begreift und akzeptieren kann. Wenn nicht, ist das nicht mehr Dein Problem.

Chef, Personaler, Betriebsrat oder gar Vorstand – wer bekommt die Kündigung?

Gängig ist die Personalabteilung oder auch der Geschäftsführer. Erkundige Dich rechtzeitig, wen Du ansprechen musst, wenn Du richtig kündigen willst. Einfacher Kniff: Rede im Vorfeld mit Deinem direkten Vorgesetzten, um ihm die Botschaft erst einmal schonend beizubringen. Du kannst dabei deine Gründe noch einmal erläutern und ganz nebenbei fragen, an wen Du Dich beim Kündigen wenden musst.

Richtig kündigen als Arbeitnehmer – und dann?

Nun hast Du es also getan. Du hast Deine Absicht, zu kündigen, in die Tat umgesetzt. Jetzt könntest Du Dich zurücklehnen und die Beine hochlegen. Was oft vergessen wird: Arbeitskollegen und Chef dürfen weiterhin deinen Respekt erwarten. Selbst wenn Du also sicher bist, die Firma bald zu verlassen – bleibe freundlich und umgänglich. Das ist nicht nur professionell. Es hat sogar einen entscheidenden Vorteil. Wenn nämlich dein potentieller Arbeitgeber sich bei deinem alten Chef nach Dir erkundigt, wird dieser Dich in angenehmer Erinnerung behalten. Dementsprechend sollte seine Auskunft ausfallen – ein faires Miteinander vorausgesetzt.

Bleibst Du bis zum Schluss ein fähiger Mitarbeiter, wird Dein Chef das auch so weitergeben. Lässt Du Dich dagegen hängen, wird besonders deine nachlassende Leistung ein wichtiges Thema sein. Ganz schlechter Stil ist auch, sich nach dem Kündigen krankschreiben zu lassen. Häufig bleibt die Restarbeit dann an den Kollegen kleben!

Außerdem kann es sein, dass ein ehemaliger Kollege oder Chef Dir unverhofft über den Weg läuft. Eine private Party wäre dann noch zu verkraften. Hast Du es Dir aber so richtig mit allen verscherzt und triffst Jahre später einen von ihnen in Deiner neuen Firma wieder, dann hast Du dort einen schweren Stand. Berücksichtige darum bei allem, was Du tust: Alte Sprichwörter treffen nur allzu oft zu. „Man sieht sich immer zweimal im Leben“ ist so ein Sprichwort.

Richtig kündigen – muss ein Ausstand sein?

Das kommt auf Dein Verhältnis zum Team an. Ein Ausstand ist einfach üblich und lässt Dich würdevoll aus der Firma ausscheiden. Hier sind Deiner Fantasie keine Grenzen gesetzt. Bring einfach an Deinem letzten Arbeitstag eine Kleinigkeit mit – Süßigkeiten bieten sich an, von denen jeder im Vorbeigehen naschen kann. Wer gern Kuchen backt, darf sich natürlich ebenfalls austoben. So nutzt Du die Gelegenheit, allen noch einmal Danke zu sagen für die Zusammenarbeit. Sollte die zu wünschen übrig gelassen haben, vergiss es für den Moment. Sorge dafür, dass alle Dich in möglichst guter Erinnerung behalten. Das gibt Dir ein besseres Gefühl und ist darüber hinaus professionell.

Den Job kündigen – wenn beide Stellen sich überschneiden

Du hast eine neue Stelle, die vor Deinem letzten Arbeitstag in der alten Firma beginnt. Was nun? Darf man einfach fehlen oder bekommt man Ärger mit der alten Firma? Manch einer empfiehlt, es in diesem Fall einfach zu versuchen. Dein alter Arbeitgeber wird sehr genau abwägen, ob sich ein Gang vor das Arbeitsgericht für ihn lohnt. Der Erfolg dort ist nämlich an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa an den Nachweis, dass Dein Arbeitgeber für Dich keinen Ersatz finden konnte.

Rechtlich auf der sicheren Seite bist Du aber erst, wenn Du Folgendes tust. Verzichte auf die Kündigung und vereinbare mit Deinem alten Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag. Der wird in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen und beendet Dein Arbeitsverhältnis korrekt. Dann steht Deiner neuen Arbeit nichts im Weg! Wahlweise akzeptierst Du eine kleine Pause nach der Kündigung. So kann Kündigen zum Anlass für eine Auszeit werden: Besonders bei Ermüdungserscheinungen und einem guten finanziellen Polster gar nicht so schlecht!

Arbeit kündigen – wann Du besser noch wartest

Kündigen solltest Du nie im Überschwang der Gefühle! Besonders nach einem heftigen Streit in der Firma halte die Füße erst einmal still. Manche Dinge brauchen länger, bevor sie sacken. Bringe zeitlichen Abstand zwischen Dich und das Ereignis. Sollten Deine negativen Gefühle nicht verschwinden, kannst Du später immer noch kündigen!

Hole Dir Beratung, wenn Du unsicher bist. Nicht bei Kollegen, sondern bei jemand Unabhängigem: Das kann ein guter Freund oder der Lebenspartner ebenso sein wie ein professioneller Coach. Letzterer hilft oft da weiter, wo Dir nichts mehr einfällt. Er kann Dir wichtige Alternativen aufzeigen – auch beruflich oder vielleicht sogar in Deiner jetzigen Firma.

Hilft alles nicht, dann handle! Beachte aber auch, dass es Alternativen zum Kündigen gibt. Die häufigsten sind Stundenreduzierung, Versetzung und Aufhebungsvertrag.

Reduzierung Deiner Arbeitszeit hilft bei Überlastung

Nicht immer ist Kündigen die richtige Entscheidung. Manchmal hilft schon eine Reduzierung Deiner Arbeitszeit, um reale oder drohende Überlastung zu verhindern. Überlastung ist übrigens nichts, wofür man sich schämen muss. Ebenso wenig wie Stress etwas ist, das unbedingt zu einem erfüllten Berufsleben gehört. Mach Dir beim Durchdenken Deiner Lage immer klar: Stress kann förderlich sein, weil er Dich zu Hochleistungen anspornt. Er kann aber auch Deiner Gesundheit schaden. Wenn Du an diesem Punkt angelangt bist, dann solltest Du über eine Stundenreduzierung nachdenken.

Versetzung innerhalb der Firma

Je nach Größe der Firma und Stand Deiner Ausbildung kannst du es vermeiden zu kündigen, indem Du Dich um Versetzung bemühst. Das hilft vor allem bei Problemen im Team oder bei der beruflichen Karriere. Denk darüber nach, welchen Firmenbereich du noch nicht kennst und ob Du dort mit deinen Fähigkeiten nicht besser aufgehoben bist.

Aufhebungsvertrag

Anders als beim Kündigen geht der Aufhebungsvertrag von Dir und Deiner Firma aus. Dein Vertrag endet also in beiderseitigem Einvernehmen. Der Vorteil: Bei gutem Verhandlungsgeschick fällt vielleicht eine Abfindung an. Viele Mitarbeiter greifen deshalb lieber zu dieser entschärften Variante. Voraussetzung ist aber das Einverständnis der Firma. Und hier liegt der Knackpunkt: Eine sogenannte Abgeltungsklausel kann verhindern, dass Du eine Dir zustehende Abfindung bekommst. Lies Dir deshalb den Aufhebungsvertrag gut durch, bevor Du unterzeichnest!

Kündigen auf Risiko: wenn Du noch keine neue Stelle hast

Drei Monate können bei der Arbeitssuche schon mal ins Land gehen. Sie werden niemandem angekreidet, erst größere Lücken werfen Fragen auf. Deshalb ist Kündigen ohne neuen Job durchaus üblich. Voraussetzung ist aber eine realistische Einschätzung Deiner Branche. Findet man dort schnell etwas Neues? Wie steht es mit Deinen Chancen – bist Du ein heiß begehrter Spezialist, oder solltest Du schon ein wenig Zeit in die Suche investieren?

Zudem gibt es Situationen, da möchtest Du nur noch raus: Mobbing etwa, oder auch Burn Out. Bietet sich wirklich keine Lösung in Deiner Firma, dann geh. Leider hängt das nicht nur von Deinem Willen ab: Da ist noch die Sache mit dem Geld. Wer selbst kündigt, fürchtet oft, vom Staat keine Unterstützung zu erhalten. Ob Du in diesem Fall Einbußen zu erwarten hast, erfährst Du in den folgenden FAQ.

Wann ist fristlose Kündigung angebracht?

Fristlos kündigen kannst Du, wenn der alte Job für Dich nicht mehr zumutbar ist. Hier hängt alles von der Definition des Wortes „zumutbar“ ab: Bei Gefahr für Leib und Leben etwa kann Dich niemand zwingen, dort zu bleiben. Lässt ein Arbeitgeber Dich ständig so arbeiten, dass es gegen das Arbeitsschutzrecht verstößt, dann solltest Du sogar fristlos kündigen. Nur so kannst Du Schaden für Leib und Leben abwenden. Dich hält auch niemand, wenn Dir noch eine größere Summe Gehalt zusteht, oder wenn Du durch Verschulden Deines Arbeitgebers nicht ausreichend sozialversichert bist. Allerdings musst Du vorher ernsthaft versucht haben, die Zustände zu ändern.

Ich habe gekündigt, aber noch keinen neuen Job. Bekomme ich trotzdem Arbeitslosengeld?

Das hängt von Deinem Grund ab. Hast Du leichtsinnig einfach hingeschmissen, wirst Du es schwer haben, das Deinem Sachbearbeiter zu erklären. Das Amt reagiert hier ungnädig: Ebenso wie ein Aufhebungsvertrag gilt die Eigenkündigung als Grund für eine Sperre. Deren Dauer beträgt in der Regel zwölf Wochen. Das vermeidest Du nur, wenn ein wirklich zwingender Grund Dich zu der Entscheidung veranlasst hat. Wirklich zwingend sind die Gründe, die schon bei der fristlosen Kündigung genannt wurden. Bist Du Dir nicht sicher, dann nimm doch den Besuch bei der Arbeitsagentur mit in Deine Checkliste auf: Informiere Dich vor Deiner Kündigung, ob Deine Gründe ausreichend sind, eine Sperre zu vermeiden. Hast Du das versäumt und den Bescheid schon erhalten, kannst Du aber auch Widerspruch einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat.

Mein Arbeitsvertrag droht mit einer Vertragsstrafe bei vorzeitigem Lösen des Arbeitsverhältnisses! Was tun?

Beliebt sind in Arbeitsverträgen Klauseln, die Dein vorzeitiges Ausscheiden verhindern sollen. Da wird mit Geldstrafen gedroht, die zum Teil unglaublich hoch sind. Sollte Dein Vertrag so eine Klausel enthalten, schau einmal nach, was genau da steht. Generell ist eine Kündigung Dein gutes Recht – niemand kann Dich davon abhalten. Bedenke aber auch, dass Dein Arbeitgeber Dich als Arbeitnehmer braucht. Wahlweise einen anderen, weshalb er Ersatz beschaffen muss, wenn Du gehst. Verhindert werden soll also mit solchen Klauseln meist nicht die Kündigung an sich. Vielmehr ist es die fristlose Kündigung, die dem Arbeitgeber nicht passt. Hier ist rechtlich eine Vertragsstrafe von bis zu einem Monatsgehalt möglich! Ausgenommen ist die Probezeit, weil hier schon eine sehr kurze Frist beim Kündigen besteht.

Was geschieht mit meinem Resturlaub?

Du hast gekündigt, aber noch viele Urlaubstage. Mehr, als Du nehmen kannst, bis Deine Zeit in der Firma endgültig abgelaufen ist. Was dann? Zum Glück gibt es auch dafür ein Gesetz. Es nennt sich Bundesurlaubsgesetz und legt genau fest, was in so einem Fall passiert. Nimm den Urlaub, der in das Zeitfenster bis zu Deinem letzten Arbeitstag passt. Was Dir darüber hinaus noch zusteht, muss dein Arbeitgeber Dir bezahlen. Das heißt aber auch, dass Du Dir nicht alles auszahlen lassen kannst – Deine Pflicht dabei besteht eben darin, so viel Urlaub zu nehmen, wie noch geht. Das Gesetz zum Nachlesen: § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz).

Kündigen aus gesundheitlichen Gründen – Mobbing, Burnout und Co.

Mobbing und hoher Druck führen nachweislich zu gesundheitlichen Schäden. Auch das heikle Bossing zählt dazu, das ist Mobbing vonseiten des Chefs. All das macht krank und erschwert alle Versuche, richtig zu kündigen. Der ständige Kampf frisst sämtliche Reserven, die Gesundheit leidet und die Arbeitsleistung lässt nach. Dann ist entweder Kündigung oder Aufhebungsvertrag gerechtfertigt – und das sogar ohne drohende Sperre vom Amt. Allerdings musst Du hier aktiv werden. Ein Nachweis Deines Gesundheitszustandes ist unerlässlich, um richtig zu kündigen und Nachteile zu vermeiden! Ein ärztliches Attest bekommst Du bei Deinem Hausarzt.

Kündigung ist raus – und nun? Wenn der Zweifel ich packt

Zunächst bringt die Kündigung Dir ein nahezu euphorisches Gefühl. Endlich hast Du Dich befreit von allem, was Dich bisher belastete. Jedenfalls wird es Dir so vorkommen. Dieses Gefühl hält eine Weile an. Danach aber haben oft selbst Mutige einen schwachen Moment: Was erwartet mich in der neuen Firma? Was, wenn alles noch viel schlimmer wird?

Das ist normal. Es geht vorbei – und zeigt darüber hinaus, dass Du ein denkender, verantwortungsvoller Mensch bist. Vielleicht hast Du Familie und trägst einen großen Teil zum Einkommen bei. Besonders dann solltest Du nicht an Dir zweifeln. Du hast Dich entschieden, jetzt steh dazu. Es folgt ein neuer Lebensabschnitt, der immer auch eine Chance auf Verbesserung ist.

Wie sag ich’s ihm? Wenn der Personalchef nachfragt

Willst Du richtig kündigen, folgt irgendwann ein Bewerbungsgespräch. Wie aber erklärst Du dem Personalchef den Bruch im Lebenslauf? Schließlich geistert in manchen Köpfen immer noch die Vorstellung herum, für den Traumjob müsse man einen stromlinienförmigen Lebenslauf haben. Kündigen empfinden viele Menschen als Makel.

Hier ist einfach Selbstbewusstsein erforderlich! Gleichen sich alle Lebensläufe, dann kann der Personaler die Kandidaten nicht mehr voneinander unterscheiden. Passt jemand ins Team? Wie verhält er sich in Konfliktsituationen? Sorgt er für Lösungen oder eher für Probleme? All diese Fragen möchte ein Personalchef gern beantwortet haben, bevor er sich entscheidet. Zum richtig Kündigen zählt deshalb unweigerlich, Deine Einstellung zu verteidigen.

Du hattest den Mut, deinen Job zu kündigen. Damit beweist Du auch Mut zur eigenen Entscheidung. Berichte deshalb ehrlich, was Dich zum Kündigen veranlasst hat. Betone vor allem, dass die Kündigung von Dir ausging. Dann wirst Du auch im Vorstellungsgespräch punkten – als jemand, der sein Leben aktiv in die Hand nimmt.

 Fazit

Richtig kündigen ist jedem möglich, der sich im Vorfeld gut informiert. Wer sich einmal zu diesem Schritt entschlossen hat, folgt am besten einem ganz persönlichen Plan. Dabei sind formale Dinge ebenso wichtig wie der richtige Umgang mit Kündigung, zum Beispiel im Vorstellungsgespräch. Vergiss nie: Eine Kündigung zeugt von Charakter, sofern sie nachvollziehbar ist.

Was auf Dich wartet, ist Herausforderung pur: ein neues Team, neue Vorgesetzte, neue Aufgaben. Daran kannst Du wachsen. Beachtest Du darüber hinaus bei der Kündigung wichtige formaljuristische Eigenschaften, dann ist eine Kündigung nicht nur das Ende von etwas. Richtig kündigen als Arbeitnehmer bedeutet immer auch einen Neuanfang – und damit eine Chance.

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