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Private Telefonate, Facebook und Internet – was im Job erlaubt ist und was nicht

Private Telefonate, Facebook und Internet – was im Job erlaubt ist und was nicht

Eine kurze Email an die beste Freundin oder eben mal im Internet nach Angeboten nachgesehen und rasch die letzte Rechnung mittels Online Banking zahlen. Was auf den ersten Blick ganz selbstverständlich und einfach klingt, kann im Büro zum Bumerang werden. Wie Du Dein Smartphone am Arbeitsplatz richtig nutzt, oder ob das überhaupt erlaubt ist, solltest Du im Vorfeld klären.

Privates Surfen meist erlaubt

Die Mehrheit aller deutschen Unternehmen gestattet es den Beschäftigten, am Arbeitsplatz privat online zu gehen. Laut der entsprechenden Umfrage des Hightec-Verbandes Bitkom haben knapp 60 Prozent der Firmen kein Problem damit, wenn ihre Angestellten ihr Smartphone am Arbeitsplatz für die private Internetnutzung verwenden.

 

Bei elf Prozent der Firmen gibt es – laut der genannten Umfrage – auch keine expliziten Regelungen, was Privattelefonate oder privates Surfen im Netz betrifft. Knapp ein Drittel verbietet allerdings, dass ihre Mitarbeiter online gehen oder Privattelefonate tätigen.

Private Internetnutzung kein Grundrecht

Du solltest davon ausgehen, dass es Unternehmen nicht automatisch erlauben, dass Du Dein Smartphone am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzt. Zu beachten ist, dass etwas nicht grundsätzlich erlaubt ist, weil es schriftlich nicht explizit verboten wurde. Grundsätzlich musst Du als Angestellter eines Unternehmens davon ausgehen, dass Dir sämtliche Arbeitsmittel wie PC, Internet und möglicherweise auch Dein Smartphone ausschließlich für dienstliche Zwecke bereit gestellt bekommst.

 

Gibt es Handyverbote und ein Verbot der privaten Nutzung des Internets, riskierst Du ziemlich viel. Dieses Verhalten wird nämlich nicht als Bagatelle eingestuft und kann mindestens eine Abmahnung bzw. in besonderen Fällen sogar eine verhaltensbedingte Kündigung zur Folge haben. Gibt es Handyverbote im Unternehmen, in dem Du beschäftigt bist, musst Du auch davon ausgehen, dass Du ein Betriebshandy nicht für private Gespräche nutzen darfst.

Privattelefonate können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden

Du kannst Dein Smartphone am Arbeitsplatz insofern nutzen, als Du damit in der Pause telefonieren, surfen oder Dich sonst beschäftigen kannst. Grundsätzlich darfst Du das nicht während der Arbeitszeit. Dabei ist klar, dass ein kurzes Telefonat in Notfällen, etwa ein Anruf bei Deinem Arzt oder ein Telefongespräch mit der Kita, von Deinem Arbeitgeber kaum geahndet wird. Ein entscheidender Faktor, wenn es Probleme bei der Nutzung Deines Smartphone am Arbeitsplatz, ist ein unangemessen langes Telefonat.

 

Das kann Dir als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden, womit es eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung darstellt. Immerhin bezahlt Dich Dein Chef für diese Arbeitszeit, auch wenn Du dabei Privattelefonate tätigst und nicht Deiner tatsächlichen Arbeit nachgehst.

Die Frage nach der Angemessenheit eines Telefongesprächs ist nicht klar definiert. Du kannst Dich aber daran orientieren, dass Du Deinen vereinbarten Arbeitsumfang vollumfänglich erfüllen musst. Zudem dürfen Deine Privattelefonate nicht die Arbeit der Kollegen stören. Kann Dir Dein Chef nachweisen, dass Du aufgrund von privater Nutzung Deines Smartphones am Arbeitsplatz nicht auf die vereinbarte tägliche Arbeitszeit kommst, kann dies schwerwiegende arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Privattelefonate können Kündigung ohne Abmahnung zur Folge haben

Geht es um den Begriff Arbeitszeitbetrug, können die Gerichte Privattelefonate durchaus als Grund für eine verhaltensbedingte Kündigung anerkennen. Meist muss davon allerdings eine Abmahnung erfolgen, erst im Wiederholungsfall erhältst Du die Kündigung. Du kannst aber auch fristlos entlassen werden, wenn Du zum Beispiel immer wieder und stundenlang trotz erteilter Handyverbote telefonierst.

 

Natürlich ist es auch nicht gestattet, von einem dienstlichen Telefonanschluss kostenpflichtige Hotlines anrufst. Denn das verursacht nicht nur immense Kosten, sondern auch mitunter eine Rufschädigung für Deinen Chef.

Handyverbote müssen nicht sein

Grundsätzlich gilt, dass Du Privattelefonate auch dann nicht führen darfst, wenn es kein ausdrückliches Verbot Deines Vorgesetzten darüber gibt. Anders verhält es sich nur dann, wenn Du ein Smartphone am Arbeitsplatz seit langen Jahren privat nutzen darfst und Dein Chef davon weiß, aber nichts dagegen macht. Zu beachten ist, dass er diese stille Genehmigung jederzeit beenden kann und darf, womit es meist generelle Handyverbote gibt.

 

Der mögliche Hinweis, dass Deiner Firma ja keine Telefonkosten entstehen, wenn Du Dein privates Smartphone am Arbeitsplatz verwendest, zählt hier nicht. Denn es geht ja um Deine Arbeitsleistung, die Du für die Firma erbringen musst. Deshalb hat Dein Chef auch das Recht auf eine ungeteilte Arbeitsleistung von Dir während der Arbeitszeit.

Handyverbote benötigen keine Begründung

Um Handyverbote oder das generelle Verbot für Dein Smartphone am Arbeitsplatz – Dein Chef kann Dir beides einfach so verbieten und muss dazu keine Begründung angeben. Das Unternehmen benötigt dazu auch keine Zustimmung des jeweiligen Betriebsrates. Denn als Arbeitnehmer bist Du einfach per Arbeitsvertrag dazu verpflichtet, Deinen Job ordnungsgemäß unter Nutzung Deiner persönlichen Fähigkeiten zu erledigen.

 

Es kann von Dir also verlangt werden, dass Du konzentriert und sorgfältig arbeitest und auch Deine Arbeit nicht unterbrochen wird, um private Interessen umzusetzen.

Auch wenn es Handyverbote gibt, ist klar, dass Du während der Pausen Dein Smartphone am Arbeitsplatz durchaus nutzen darfst. Du bist auch in absoluten Ausnahme- und Notfällen berechtigt, rasch einen privaten Anruf zu tätigen. Eine Ausnahme ist zum Beispiel wenn Dein Chef kurzfristig Überstunden anordnet und Du deshalb Deine Frau / Deine Partnerin / Deinen Mann / Deinen Partner darüber informieren musst. In diesem Sonderfall darfst Du sogar Dein Firmenhandy für diesen privaten Anruf nutzen.

Kontrolle durch den Chef stark eingeschränkt

Wenn Dein Chef Handyverbote entsprechend kontrollieren möchte, hat er dazu nur einen sehr engen Rahmen, der ihm rechtlich zur Verfügung steht. Eine lückenlose Kontrolle während der Arbeitszeit ist nicht gestattet, immerhin gelten Überwachungsmaßnahmen als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Wenn Dein Vorgesetzter technische Hilfsmittel wie

  • Kameras
  • Mikrofone
  • Spiegel oder
  • Einwegscheiben

verwendet, um Dich und seine übrigen Mitarbeiter zu „überwachen“, muss im Vorfeld der Betriebsrat gefragt bzw. informiert werden. Unzulässig ist es außerdem, wenn Dein Chef Privattelefonate abhört. Immerhin gilt für alle Angestellten die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Das bedeutet, dass Du allein bestimmten können musst, ob Du mit Deinem Gesprächspartner am Smartphone am Arbeitsplatz allein sprechen möchtest oder ob Du gewährst, dass Dritte mithören.

 

Denn gerade das Abhören ist nur dann gestattet, wenn ein besonderer Grund dazu vorliegt, zum Beispiel der konkrete Verdacht auf eine Straftat oder sehr schwerwiegende Arbeitspflichtverletzungen wie die Weitergabe von Betriebsdaten bzw. Betriebsgeheimnissen.

Verbindungsdaten dürfen ausgewertet werden

Zwar darf Dich Dein Chef nicht abhören, während Du Privattelefonate führst. Er darf jedoch Verbindungsdaten Deines dienstlichen Anschlusses entsprechend abfragen und auswerten. Die Zulässigkeit dieser Kontrollen ist zwar gegeben, doch sind sie immer eine Frage des konkreten individuellen Einzelfalles. Dies gilt im übrigen nicht nur, wenn es Handyverbote gibt, sondern auch wenn Du Dein Smartphone am Arbeitsplatz zum Surfen im Internet nutzt.

 

Denn damit riskierst Du mindestens eine Abmahnung, da Du ja in der Zeit, in der Du privat telefonierst oder im Internet suchst, nicht für Deinen Arbeitgeber produktiv sein kannst.

Um Probleme generell zu vermeiden, egal ob es Handyverbote in Deinem Unternehmen gibt oder nicht, solltest Du diesen Sachverhalt mit Deinem Vorgesetzten direkt absprechen. Noch mehr absichern kannst Du Dich durch eine entsprechende Regelung in Deinem Arbeitsvertrag.

Internetnutzung privater Art ist kaum komplett verboten

Das Internet im Büro privat zu nutzen ist kaum einmal tatsächlich komplett verboten. Damit musst Du zwar keine fristlose Kündigung fürchten, wenn Du zwei Minuten pro Tag dazu verwendest, rasch Deinen Kontostand zu prüfen oder schnell das aktuelle Kinoprogramm für den Besuch am Abend zu checken. Konflikte drohen allerdings dann, wenn Du ständig die Möglichkeit zum privaten Surfen missbrauchst und immer wieder für Stunden online surfst statt Deiner Beschäftigung nachzugehen.

Auch wenn mittlerweile in allen modernen Büros internettaugliche PCs vorhanden sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Du diese auch privat nutzen darfst. Dazu braucht es auch kein explizites Verbot, denn die Rechner in einem Unternehmen sind in erster Linie Arbeitsmaterialien, um der vereinbarten Beschäftigung nachgehen zu können. Auch hier ist es, ebenso wie es für Handyverbote gilt, mit dem Chef die Vorgehensweise bzw. eine eventuelle private Nutzung im Vorfeld abzuklären.

Emails schreiben im Job – ist das erlaubt?

Eigentlich muss Dein Vorgesetzter Dir nicht extra erlauben, private Dinge online zu erledigen. Wenn es in Deinem Arbeitsvertrag beispielsweise verboten ist, dann hast Du auch keine Möglichkeit, dies zu ändern. Wenn Du das Verbot ignorierst, kann Dir mindestens eine Abmahnung drohen.

 

Auch hier sind wieder – ähnlich wie beim Verbot privater Handynutzung – Ausnahmen bei Notfällen erlaubt, etwa wenn Du einen Krankheitsfall innerhalb der Familie hast und erreichbar sein musst. Auch eine kurze Nachricht mittels SMS an Deinen Partner, dass Du dich verspätest, ist nicht grundsätzlich verboten.

Wichtig zu wissen ist, dass Dein Chefs Emails, die Du geschrieben hast, nicht kontrollieren darf. Für Accounts, von denen Emails gesandt werden können, gilt ebenso wie bei Briefen das Persönlichkeitsrecht. Nur wenn Dein Vorgesetzter ganz begründete Verdachtsmomente hat, darf er Deine Emails prüfen und lesen. Dauerhaft überwachen darf er das jedoch nicht.

Radio hören, streamen – eine eindeutige Rechtslage

Wenn Du Dich jetzt fragst, ob Du Dein Smartphone am Arbeitsplatz nutzen darfst, um Musik zu hören oder Videos zu schauen, ist eine ähnliche Antwort gegeben wie bei der privaten Onlinenutzung generell. Chatten während der Arbeitszeit ist grundsätzlich verboten, da es ja erwiesenermaßen und erfahrungsgemäß von der Arbeit ziemlich ablenkt. Ein Problem kann es dann geben, wenn Du als Angestellter in einem Unternehmen bereits seit Jahren den Arbeitsrechner für private Zwecke nutzen darfst.

 

Damit kann das sogenannte Gewohnheitsrecht zur Anwendung kommen, das Dein Chef nicht von heute auf morgen ändern kann. Will er das private Surfen plötzlich verbieten, muss er das schrittweise durch individuelle Einschränkungen machen, bevor ein komplettes Verbot durchgesetzt werden kann.

Das eine oder andere Video auf Youtube ansehen oder rasch eine Kontaktanfrage auf einem Social Media tätigen, ist also grundsätzlich erlaubt. Es liegt allerdings auf der Hand, dass Du Seiten mit pornographischem oder illegalem Inhalt nicht am Arbeitsplatz besuchen solltest bzw. darfst. Damit schadest Du ja dem Ansehen Deines Arbeitgebers. Abgesehen davon weisen gerade solche Seiten ein erhebliches Potential für den Befall von Viren oder Trojanern auf, womit die Geschäftscomputer erheblich beschädigt werden können.

Wirst Du beim verbotenen Download erwischt, der einen Schaden an der Software des Unternehmens verursachst, wird im ersten Moment der Inhaber des Rechners, also Dein Arbeitgeber, dafür haftbar gemacht. Doch dieser hat es in der Folge meist nicht schwer, den tatsächlichen Verursacher für den Schaden zu finden.

Private Nutzung von Social Medias abklären

Wenn Du mit Deinem privaten Account in sozialen Netzwerken unterwegs sein möchtest, solltest Du das im Vorfeld mit Deinem Vorgesetzten klären. Wenn es generelle Handyverbote oder ein grundsätzliches Verbot von privater Internetnutzung in Deinem Unternehmen gibt und Du begibst Dich auf Facebook und Co. kann Dir eine Abmahnung oder sogar die Kündigung drohen.

 

Deshalb solltest Du Dich im Vorfeld bei Deinem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat entsprechend erkundigen, ob es interne Regelungen gibt. Ist dies nicht der Fall, solltest Du besser davon ausgehen, dass eine private Nutzung Deines Smartphone am Arbeitsplatz verboten ist.

Ist dies allerdings sogar erlaubt, ist es eigentlich klar, dass Du es trotzdem nicht übertreiben solltest. Denn wenn Du während der Arbeitszeit stundenlang online unterwegs bist, musst Du mit Ärger rechnen. Auf Nummer Sicher gehst Du, wenn Du online während der Pausen unterwegs bist.

Nutzung von Social Medias manchmal ausdrücklich gewünscht

Mittlerweile ist es in einigen Firmen sogar ausdrücklich erwünscht, dass Mitarbeiter ihre sozialen Netzwerke pflegen und dort aktiv sind. Gerade für Personalverantwortliche oder Fachkräfte im Bereich des Marketing und der PR-Branche ist dies der Fall. Dabei solltest Du unterscheiden, dass Du in diesen Fällen in jedem Fall den Firmen-Account nutzen musst und nicht Deinen privaten Account.

Gründe, wenn privates Surfen erlaubt ist

Es gibt durchaus Argumente, die für einen freien privaten Internetzugang sprechen. Das ist das Ergebnis einer Studie der Uni Maryland, wo herausgefunden wurde, dass Arbeitnehmer ihren Onlinezugang für private Zwecke meist 3,9 Stunden täglich nutzten – auch während der Arbeitszeit.
Das hört sich aber schlimmer an, als es eigentlich ist. Denn wenn es Angestellten erlaubt ist, privat online zu surfen, sind sie mindestens ebenso produktiv wie ihre Kollegen, die das nicht dürfen. Zudem sind erstgenannte Mitarbeiter wesentlich öfter bereit, Überstunden zu machen und arbeiteten als Gegenleistung für die Liberalität ihres Chefs öfter freiwillig und ohne Bezahlung.

Fazit

Ob Du ein Smartphone am Arbeitsplatz nutzen darfst – egal ob für private Telefonate oder für Surfen im Internet – kannst Du sicherheitshalber in Deinem Arbeitsvertrag regeln. Auch wenn es in den meisten Unternehmen in gewissem Ausmaß erlaubt ist, solltest Du weder eine Abmahnung noch eine fristlose Kündigung riskieren.

Immerhin kann Dir das bei unbefugtem Nutzen Deines Diensthandys ebenso drohen, wie wenn Du mit Deinem privaten Smartphone telefonierst.

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