1. Startseite
  2. »
  3. Bewerber
  4. »
  5. Vorstellungsgespräch
  6. »
  7. Notlügen im Vorstellungsgespräch – Wann ist ein kleiner Schwindel erlaubt?

Notlügen im Vorstellungsgespräch – Wann ist ein kleiner Schwindel erlaubt?

Notlügen im Vorstellungsgespräch – Wann ist ein kleiner Schwindel erlaubt?

Hast Du Dich schon einmal gefragt, ob Lügen im Bewerbungsgespräch legitim sind? In diesem Fall solltest Du wissen, dass nicht alle Fragen im Bewerbungsgespräch per se erlaubt sind. Dementsprechend macht es an der einen oder anderen Stelle durchaus Sinn, sich mit einer kleinen Notlüge zu behelfen.

Allerdings solltest Du Dir vorab gut überlegen, bei welchen Frage Du absolut ehrlich sein möchtest und welche Dinge Deinen potenziellen neuen Arbeitgeber so gar nichts angehen. Generell ist Ehrlichkeit in der Partnerschaft zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber wichtig – allerdings nicht, wenn die Wahrheit zu Lasten des Bewerbers geht. Schließlich möchtest Du Dir nicht aufgrund einer ehrlichen Antwort die Chance auf dem Traumjob verbauen, oder?

Gewisse Fragen beim Bewerbungsgespräch sind nicht zulässig

Eigentlich dient die Befragung während eines Vorstellungsgesprächs dazu, Dich näher kennenzulernen. Natürlich will sich der Arbeitgeber so gut wie möglich absichern und seinen neuen Mitarbeiter vorab kennenlernen. Trotzdem gibt es gewisse Grenzen, welche auch ein neuer Arbeitgeber auf jeden Fall einzuhalten hat.

Falls bei einem Bewerbungsgespräch gegen die gängigen Regeln verstoßen wird und Du von Deinem Gegenüber Dinge gefragt wirst, die ihn oder sie nichts angehen, hilft eine schnelle Notlüge. Aber welche Fragen sind im Gespräch überhaupt tabu?

Alle Fragen im Bewerbunsggespräch, welche sich auf das Privatleben des Bewerbers beziehen, sind unzulässig. Natürlich kannst Du Deinem Gegenüber das Fragen nicht verbieten, allerdings solltest Du Deine Privatsphäre trotzdem so gut wie möglich schützen. Das deutsche Gesetz unterstützt Dich sogar bei diesem Vorhaben:

Wird der Arbeitgeber allzu aufdringlich, indem er wiederholt indiskrete Fragen stellt, so macht er sich sogar schadensersatzpflichtig. Allerdings solltest Du Dir diesbezüglich keine zu großen Hoffnungen machen. Die Beweispflicht liegt in einem solchen Fall beim Bewerber. Ein indiskretes Verhalten seitens des Interviewers zu beweisen, wird leider enorm schwierig.

Unerlaubte Fragen im Bewerbungsgespräch

Der Arbeitgeber darf Dir keinesfalls Fragen stellen, die sich auf Deine Partnerschaft oder eventuelle Absichten zur Heirat abzielen. Auch die Familienplanung ist nicht Sache eines Arbeitgebers und dementsprechend haben Fragen bezüglich eines Kinderwunsches oder gar einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft nichts im Bewerbungsgespräch verloren. An dieser Stelle ist statt des Schweigens auch eine kleine Notlüge erlaubt.

Fragen zum Thema Glaube oder Deiner allgemeinen Einstellung zu verschiedenen Religionen sind absolut tabu. Gleiches gilt für eine vorliegende Mitgliedschaft in einer Partei oder zu Deiner allgemeinen politischen Gesinnung.

Die Zugehörigkeit zu einer oder mehreren Gewerkschaften hat Deinen Arbeitgeber ebenso wenig zu interessieren wie Dein bisheriges Einkommen. Ebenfalls unzulässig sind Fragen im Bewerbungsgespräch zu sexuellen Neigungen oder sexuellen Vorlieben. An dieser Stelle sollte wirklich Schluss sein. Ist Dein Gegenüber so unverschämt, trotzdem hiernach zu fragen, so ist eine Notlüge das Mittel der Wahl.

Diese Fragen beim Bewerbungsgespräch müssen nur manchmal beantwortet werden

Fragen zu Deinen finanziellen Verhältnissen sind eigentlich nicht erlaubt. Allerdings gilt hier eine Ausnahme: Ist die Antwort relevant für den zukünftigen Job, so musst Du diese wahrheitsgemäß beantworten. Gleiches gilt für alle Informationen zu eventuellen Vorstrafen und speziellen Fragen zu vorliegenden Krankheiten.

Während letztere Informationen besonders in medizinischen Berufen eine Rolle spielen, sind Vorstrafen zum Beispiel im Bereich der Juristerei relevant. Dass Du ungern über solche Themen sprichst, liegt in der Natur der Sache. Trotzdem wäre eine Notlüge an dieser Stelle nicht angebracht.

Fragen zu einer bestehenden Schwangerschaft

Gerade beim Thema Schwangerschaft ist vonseiten des Arbeitgebers absolutes Fingerspitzengefühl gefragt. Bringt er dieses nicht auf, so darfst Du ruhig auf eine Notlüge zurückgreifen. Du musst nur dann wahrheitsgemäß Auskunft geben, wenn Schwangere bei der angestrebten Tätigkeit ernsthaft gefährdet werden würden.

In diesem Fall wäre es fatal, das Lügen im Vorstellungsgespräch zum Mittel der Wahl zu erklären. Lügst Du bei der Frage nach einer Schwangerschaft dennoch, so kann der Arbeitgeber nach Zustandekommen des Vertrages diesen anfechten. Den Job bist Du dann leider schon bald wieder los – vorausgesetzt, Dein Arbeitgeber ist im Recht mit seiner Forderung.

Wann Lügen im Bewerbungsgespräch tabu sind

Lügen im Vorstellungsgespräch ist nur in bestimmten Fällen erlaubt. Zu gewissen Fragen musst Du Dich laut Gesetz wahrheitsgemäß äußern. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Du trotzdem gelogen hast, musst Du Dich verantworten. Daher gilt: Berufsbezogene Fragen solltest Du ehrlich beantworten – auch dann, wenn Sie unangenehm sind.

Alle Fragen zu Deiner bisherigen Ausbildung sind nicht nur erlaubt, sondern dienen auch dazu, Deine fachlichen Qualifikationen besser einschätzen zu können. Am Ende nützt es weder Dir noch Deinem Arbeitgeber, wenn Du zukünftigen Aufgaben aufgrund mangelnder Qualifikation nicht gewachsen bist. In die gleiche Kategorie gehören auch Informationen zu Deinem bisherigen beruflichen Werdegang.

Sogar die explizite Frage nach Arbeitgebern ist legitim. Ebenso darf der Interviewer nach möglichen Nebenbeschäftigungen sowie Deinen beruflichen Erfahrungen fragen. Auch hierbei handelt es sich um Themen, welche für die vakante Stelle durchaus wichtig sind.

Informationen zu Gesundheit, Mobilität und Co

Fragen rund um Gesundheitsthemen sind in manchen Fällen unangenehm. Wenn Du allerdings glaubst, es handelt sich bei diesem Thema um eine rein private Angelegenheit, dann bist Du auf dem Holzweg. Manche Fragen im Bewerbungsgespräch, welche auf Deine körperliche sowie psychische Konstitution abzielen, sollten ehrlich beantwortet werden. In erster Linie zählen hierzu Fragen zu einer vorliegenden Schwerbehinderung.

Außerdem geht es Deinen Arbeitgeber etwas an, ob Du über einen Führerschein oder über einen eigenen PKW verfügst. Neben der Mobilität spielt auch die Bereitschaft zu einem Umzug in die Ferne eine Rolle. Natürlich darf der Personaler Dich speziell zu Deiner zeitlichen Verfügbarkeit befragen – diese hast Du in der Regel ohnehin bereits im Anschreiben preisgegeben. Eine Notlüge ist hier also nicht zielführend.

Lügen im Vorstellungsgespräch sind manchmal essenziell

Natürlich ist Ehrlichkeit eine Tugend, die sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld ein hohes Gut ist. Leider ist es trotzdem kein Geheimnis, dass Ehrlichkeit und Erfolg in Sachen Karriere nicht unbedingt miteinander einhergehen. Eine Notlüge Deinerseits ist vor allem dann erlaubt, wenn Du nicht dazu verpflichtet bist, wahrheitsgemäß zu antworten. Es ergibt schließlich keinen Sinn, den Arbeitgeber auf unerlaubte Fragen aufmerksam zu machen.

In der Regel wissen gerade Personaler sehr genau, welche Frage erlaubt sind und welche nicht. Stellen Sie die entsprechenden Fragen trotzdem, so erwarten sie zumeist eine Antwort. Um nicht unangenehm aufzufallen, solltest Du Dir kleine Notlügen zurechtlegen. Verweigerst Du die Antworten hingegen kommentarlos, so verlierst Du unter Umständen wichtige Sympathiepunkte.

Die richtige Notlüge erspart Dir viel Ärger

Im Folgenden haben wir einige kleine Notlügen für Dich zusammengestellt. Zu einer guten Vorbereitung auf ein anstehendes Vorstellungsgespräch gehört auch das Zurechtlegen guter Notlügen. Wird der Interviewer unverschämt, greife einfach auf eine dieser Antworten zurück.

Die Frage nach dem letzten Chef solltet Du nur dann ehrlich beantworten, wenn Du wirklich ein gutes Verhältnis zu demjenigen hattest. Über den alten Arbeitgeber herzuziehen, kommt in der Regel alles andere als gut an. Eine Notlüge wie „Mein Chef war stets fair und freundlich gegenüber seinen Mitarbeitern“ kommt bedeutend besser an.

Die allermeisten Personaler möchten etwas mehr über Deine Motivation zum Wechsel des Arbeitgebers erfahren. Sofern Du dringend den Job wechseln möchtest, um Deiner letzten Stelle zu entkommen, behalte das besser für Dich.

Beziehe Dich stattdessen lieber auf die Vorzüge der neuen Stelle. „Ich suche nach einer neuen Herausforderung in einem innovativen Unternehmen“ – Das sind Gründe, welcher der Arbeitgeber hören möchte. Daher dürfen niemals Defizite der alten Stellen als Motivation zur Bewerbung angeführt werden.

Teamfähigkeit ist heute so wichtig wie noch nie. Kein Wunder also, dass sich viele Arbeitgeber genauestens über das Sozialverhalten des potenziellen Angestellten informieren möchten. Sofern es bei der alten Stelle Ärger gab, solltest Du diese Tatsache durch eine Notlüge vertuschen. Eine neutrale bis positive Antwort wäre zum

Beispiel: „Mit meinen Kollegen hatte ich immer ein gutes Verhältnis.“ Falls Du eher der introvertierte Typ bist – behalte das lieber für Dich! In der Regel sind stille und vor allem unsoziale Menschen in der modernen Arbeitswelt nicht gern gesehen. Es sei denn, der Job erfordert diese Charaktereigenschaften.

Die Frage nach den Hobbys ist im Prinzip nicht zulässig, denn sie bezieht sich auf einen rein privaten Bereich Deines Lebens. Aus diesem Grund ist eine Notlüge hier durchaus erlaubt. Falls Du das Gefühl hast, kein wirklich repräsentatives Hobby zu haben, so solltest Du das unbedingt für Dich behalten. Überlege Dir stattdessen eine gesellschaftlich angesehene Freizeitbeschäftigung.

Am besten sind Antworten wie: „Ich interessiere mich für Kunst, gehe gerne mit Freunden wandern und lese gute Krimis.“ Diese Antwort deutet darauf hin, dass Du vielseitig interessiert, sozial eingebunden und noch dazu sportlich bist.

Die Frage nach den Schwächen und Stärken ist und bleibt ein unangenehmes Thema. Denke Dir am besten eine Antwort aus, welche sowohl Deine Stärke als auch Deine Schwäche nicht besonders dramatisch erscheinen lässt. Die Antwort „Bei zu wenig Nahrung kann ich mich schlecht konzentrieren“ ist zwar wenig aussagekräftig, dafür aber unverfänglich. Mögliche charakterliche oder gar fachliche Schwächen solltest Du auf keinen Fall offen kommunizieren!

Fazit: Notlügen im Bewerbungsgespräch manchmal legitim

Solange Du auf alle wichtigen Fragen ehrlich antwortest, reicht das vollkommen aus. Führe Dir hierzu stets vor Augen, dass fachliche sowie berufsbezogene Informationen weder verfälscht noch vorenthalten werden dürfen. Geht es allerdings um Dein Privatleben oder um Dich als Person, darfst Du Dich ruhig durch eine kleine Lüge schützen.

Hierzu ist es wichtig, sich bereits im Voraus entsprechende Aussagen zurechtzulegen. Gehst Du gut vorbereitet in ein Gespräch, so wird Deine Notlüge sicherlich nicht auffliegen.


Zum vorherigen Artikel im Unternehmensleitfaden:

5.4 Jobwechsel begründen

Zum nächsten Artikel im Unternehmensleitfaden:

5.6 Psychologische Tricks bei Verhandlungen

Die mobile Version verlassen