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Kündigung während der Probezeit – so verhältst Du Dich richtig

Kündigung während der Probezeit – so verhältst Du Dich richtig

Am Beginn eines neuen Jobs ist meist eine Probezeit zu bewältigen, die unterschiedlich lang andauern kann. Diese Zeit soll grundsätzlich Dir und dem Unternehmen bzw. auch Deinen potentiellen Kollegen die Möglichkeit gewähren, einander kennenzulernen und eine Zusammenarbeit zu testen. Kommt es zu einer Kündigung in der Probezeit, ist das oft nicht nur das unerwartete Ende eines neuen Jobs, sondern auch sehr unangenehm. Es gibt aber Maßnahmen, wie Du mit dieser Situation richtig umgehst.

Diese Kündigungsfristen gibt es im Arbeitsrecht

Sobald Du Deinen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, kannst Du darin auch eine Vereinbarung über Deine Probezeit finden. Diese beträgt in Deutschland maximal sechs Monate und wird von zahlreichen Unternehmen auch in dieser Höhe in Anspruch genommen. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht, eine Probezeit in einer Firma zu leisten.

Dein neuer Chef könnte also auch darauf verzichten. Doch damit geht für Euch beide eine Chance verloren, einander kennenzulernen und eine gegenseitige Einschätzung vorzunehmen, bevor Du in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen wirst.

Bei einer Festanstellung, die ein bis zwei Jahre dauert, beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist ein Monat und zwar jeweils zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung in der Probezeit allerdings ist mit einer Frist von 14 Tagen möglich. Das gilt sogar noch am letzten Tag der Probezeit.

Probezeit verlängern als Option

Als Arbeitnehmer solltest Du aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes eine möglichst kurze Probezeit eingehen. Dennoch kann es sein, dass diese verlängert wird. Dies ist dann möglich, wenn sie geringer dauerte als sechs Monate. Wenn Du also etwa einen Arbeitsvertrag hast, der eine dreimonatige Probezeit vorsieht, kann diese bei entsprechender Übereinkunft zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber entsprechend verlängert werden.

Das Bundesarbeitsgesetz sieht eine weitere Alternative zur Verlängerung vor. So kann diese durch einen Aufhebungsvertrag in der Probezeit entstehen, wenn Dir Dein Arbeitgeber eine Wiedereinstellungszusage gibt. Das kann dann Sinn machen, wenn Du wegen Krankheit oder anderer schwerwiegender persönlicher Umstände Deine Arbeitsleistung nicht voll erbracht hast und Dir Dein Chef noch eine Chance geben möchte. Damit kannst Du Dich während der Verlängerung bewähren und Deine Chancen auf eine unbefristete Stelle wahren.

Auch eine fristlose Kündigung in der Probezeit ist möglich

Die genannten Fristen gelten bei einer ordentlichen Kündigung während der Probezeit. Wenn Du Dir allerdings etwas zuschulden kommen lässt, kann es auch zu einer fristlosen Kündigung kommen. Das trifft im übrigen auch für den Arbeitgeber zu, wenn es etwa zu sexuellen Belästigungen oder Mobbing kommt. Ist ein Fortbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund des gegenseitigen Vertrauensverlustes nicht mehr möglich, gibt es das Recht auf eine außerordentliche fristlose Kündigung. Damit kommt es zu einer sofortigen Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses und Du musst die Firma noch am gleichen Tag verlassen.

Grundsätzlich muss die Kündigung innerhalb von 14 Tagen ausgesprochen werden, ab dem Zeitpunkt gemessen, an dem der Kündigungsgrund bekannt wird. Wenn Du als Arbeitnehmer kündigen möchtest, solltest Du das unbedingt schriftlich tun. Umgekehrt muss Dir Dein Chef ausschließlich schriftlich kündigen, wenn er dies fristlos tut. Ein weiterer Aspekt, auf den Du achten solltest, wenn Du gekündigt in der Probezeit wirst, ist die Abmahnung. Denn diese muss in jedem Fall vorher aufgrund eines Fehlverhaltens ausgesprochen werden.

Gekündigt in der Probezeit – das sind mögliche Gründe

Du wirst gekündigt in der Probezeit und fragst Dich, was der Auslöser dafür war? Grundsätzlich solltest Du dazu wissen, dass Dein Chef das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von exakten Gründen während der Probezeit kündigen kann. Denn gibt es einige Regeln, die diesbezüglich eingehalten werden müssen. So etwa ist eine Kündigung in der Probezeit während sogenannter Unzeiten nicht erlaubt. Dabei geht es um Phasen in Deinem Leben, in denen Du möglicherweise großen psychischen Belastungen ausgesetzt bist. Dies kann ein Todesfall in der Familie sein oder eine schwere Krankheit.

Du darfst auch nicht wegen der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder einer politischen Partei während der Probezeit gekündigt werden. Zudem dürfen Gründe, die diskriminierend sind, wie Dein Geschlecht oder Deine sexuelle Orientierung, nicht ausschlaggebend sein für Deine Kündigung. Auch wenn Du schwanger oder Azubi bist, genießt Du einen besonderen Schutz während Deiner Probezeit in einem Unternehmen. Gerade als Schwangere hast Du bereits während der Probezeit einen Kündigungsschutz, ebenso als jemand, der gerade seine Ausbildung macht und vielleicht seinen beruflichen Werdegang kritisch hinterfragt.

Probezeit und Wartezeit – auf die Unterschiede achten

Die Ausnahmen wie Krankheit, Schwangerschaft oder eine Ausbildung schützen vor einer Kündigung in der Probezeit. Für alle anderen Situationen gibt es das nicht. Doch auch wenn Du diese Phase im Unternehmen bewältigt hast, bedeutet das nicht automatisch, dass Du nach Ablauf der Probezeit einen Kündigungsschutz hast. Diesen gibt es nämlich erst nach einem halben Jahr Wartezeit. Wenn Du also zum Beispiel eine Probezeit von drei Monaten im Arbeitsvertrag stehen hast, musst Du weitere drei Monate warten. Ähnliches gilt für Dich, wenn Du ohne Probezeit in einen Betrieb einsteigst. Dein Arbeitsverhältnis ist während der ersten sechs Monate immer in der Wartezeit, erst anschließend greift der Kündigungsschutz.

Gekündigt in der Probezeit – das kannst Du machen

Kündigungen während der Probezeit kommen durchaus häufig vor, denn viele Unternehmen prüfen sehr genau, ob der neue Mitarbeiter zu ihnen passt. Zudem gibt es vielleicht den einen oder anderen Firmeninhaber, der gar keine langfristige Beschäftigung des neuen Mitarbeiters im Auge hat. Gekündigt in der Probezeit – das ist für viele frustrierend und eine psychische Belastung. Doch Du kannst und sollst lernen, damit richtig umzugehen.

Denn die ganze Situation muss kein Dilemma oder ein Stigma sein. Natürlich steht es Dir auch zu, dass Du traurig oder wütend bist. Nur achte darauf, Deinen Frust nicht gegenüber Ex-Kollegen oder Außenstehenden zu äußern. Das ist äußerst unprofessionell und schadet Dir langfristig. Denn ab dem Zeitpunkt der Entlassung arbeitest Du nicht mehr für Deinen Chef, sondern für Deinen Ruf.

Opferrolle ist nicht angebracht

Klar bist Du enttäuscht, wenn Du gekündigt in der Probezeit wirst. Doch setze nicht auf die Opferrolle, denn das macht Dich Klein. Akzeptiere die Situation und mache das Beste daraus – nicht zuletzt, weil das Deine Widersacher und Deine Dir nicht wohlgesonnenen Exkollegen am meisten ärgert. Der erste und wichtigste Schritt ist, dass Du die Kündigung in der Probezeit richtig analysierst. Dabei ist Ehrlichkeit – auch Dir selbst gegenüber – angebracht.

Meist gibt es im Vorfeld schon Anzeichen einer nahenden Kündigung, deshalb solltest Du das Geschehene genau in Augenschein nehmen. Möglicherweise hast Du viele Fehler gemacht oder wurdest von Deinem Vorgesetzten immer wieder kritisiert. Vielleicht hattest Du auch das Gefühl, von Deinen Kollegen abgelehnt oder sogar ausgegrenzt zu werden. Wenn ja, frag Dich warum das so war. Eventuell waren aber auch die Anforderungen im Job für Dich zu hoch bzw. zu niedrig und die Stelle hat gar nicht Deinen beruflichen Vorstellungen entsprochen.

Arbeite in Gedanken die Probezeit noch einmal genau gedanklich durch. Nicht alles muss als Anzeichen für eine drohende Kündigung interpretiert werden. Doch wenn mehrere Faktoren hier zusammen kommen, kann das ein deutliches Warnsignal sein. Und in diesem Zusammenhang muss die Frage erlaubt sein, wie viel Du zur Kündigung selbst beigetragen hast. Auch wenn es meist angenehmer ist, die Schuld beim Unternehmen, Deinem Vorgesetzten oder den widrigen Umständen zu suchen, solltest Du auch Dich selbst kritisch hinterfragen.

Denn genau darin liegt die Chance, dass Du es beim nächsten Job in einem anderen Unternehmen besser machst. Jegliche Selbstkritik muss aber immer konstruktiv geschehen. Stürz Dich nicht in Selbstzweifel, denn spätestens für die neue Bewerbung brauchst Du Selbstbewusstsein und ein gutes Auftreten. Denn es ist auch sehr wahrscheinlich, dass Du im Vorstellungsgespräch für eine neue Stelle auf die abgebrochene Probezeit angesprochen wirst. Dann solltest Du die Kündigung gut erklären und argumentieren können.

Richtiges Verhalten bei einer Kündigung in der Probezeit

Die Reaktionen auf ein Ende des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit können sehr unterschiedlich ausfallen. Während es einige nicht glauben können und durch Beteuerungen oder Versprechungen noch eine letzte Chance bekommen möchten, empfinden andere Frust und Wut. Welche Emotionen auch immer Du hast, achte darauf, dass Du dabei professionell bleibst. Auch wenn es Dir schwer fällt, solltest Du auf ein klärendes Gespräch mit Deinem Vorgesetzten bestehen.

Denn genau dort kannst Du quasi aus erster Hand ein Feedback erhalten, aus dem Du eine Menge lernen kannst. Achte jedoch darauf, dass Du während des Gesprächs konstruktiv und offen bleibst. Stelle Fragen, die Dich beschäftigen oder bitte um Ratschläge, damit es beim nächsten Mal besser funktioniert.

Rechte und Pflichten bei einer Kündigung in der Probezeit

Es gibt das Sprichwort – man sieht sich immer zweimal im Leben – und genau das solltest Du auch beachten. Vor allem, wenn Du in der gleichen Branche wieder arbeiten möchtest, gilt es, sich mit Würde aus dem Unternehmen zu verabschieden. Dazu gehört, dass Du nichts Negatives äußerst und Deine Arbeit bestmöglich bis zum letzten Tag erledigst.

Neben den Pflichten, die Du als Gekündigter hast, hast Du natürlich auch entsprechende Rechte. Dazu gehört, dass Du ein Recht auf anteiligen Urlaub hast. Damit kann sich die Zeit, die Du noch im Unternehmen arbeiten musst, um einiges verringern.

Eine Kündigung in der Probezeit erklären

Auch wenn eine vorzeitige Beendigung einer Probezeit – vor allem wenn sie durch den Arbeitgeber erfolgt – immer unangenehm ist und auch im Lebenslauf unschön wirkt, ist es Tatsache, dass es sie gibt. Das kommt nicht nur bei Dir vor, sondern auch bei vielen anderen, egal ob sie Berufseinsteiger oder bereits erfahrene Arbeitnehmer sind. Das wissen auch andere Arbeitgeber und Personalentscheider. Damit sollten die ersten Bedenken verschwinden, wenn Du während der Probezeit gekündigt wurdest. Wichtig ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass Du Dich dafür niemals zu rechtfertigen oder zu verteidigen brauchst. Denn das verstärkt das Gefühl bei Deinem Gegenüber, dass da doch etwas im Argen liegen könnte.

Dein neuer Arbeitgeber erwartet einfach eine plausible Erklärung und einen Lerneffekt, aber keinesfalls eine Schuldzuweisung oder gar Firmeninterna. Informationen dazu haben weder in der schriftlichen Bewerbung noch im anschließenden persönlichen Gespräch etwas zu suchen. Auch wenn Du noch so sauer auf Deinen ehemaligen Chef bist. Falscher Stolz kann hier ein großes Hindernis darstellen. Räume statt dessen im Jobinterview bei Deinem neuen Arbeitgeber durchaus eigene Fehler ein und beweise damit, dass Du und was Du daraus gelernt hast.

Damit wirkst Du souverän und sammelst wertvolle Sympathiepunkte. Denn Lernwille und die Fähigkeit, aus Fehlern die richtigen Schlüsse zu ziehen, sind wesentliche Soft Skills und als soziale Kompetenz sehr gefragt.

Bei der schriftlichen Bewerbung nach der Kündigung in der Probezeit gilt, dass Du diese nicht besonders betonen musst. Denn die Motivation und Deine Kompetenzen für den neuen Job sind um ein Vielfaches wichtiger als das, was Dir bei einer anderen Stelle widerfahren ist. Lege den Fokus also darauf, was Du Deinem potentiellen Arbeitgeber zu bieten hast und was Dich am neuen Job reizt.

Lege den Schwerpunkt in Deinem Bewerbungsschreiben auf

  • die Darstellung, warum und wie die neue Stelle zu Dir passt
  • das Aufzeigen, warum genau Du die Richtige / der Richtige für das Unternehmen bist
  • die Darstellung, wie Du der Firma auch über die konkrete Stelle hinaus von Vorteil sein kannst
  • die Schärfung Deines Profils, indem Du Dich selbstbewusst und kompetent positionierst.

Dass Du eine Kündigung in der Probezeit erhalten hast, musst Du im Lebenslauf gar nicht erwähnen. Da steht dann nur, dass es im Unternehmen XY ein sehr kurzes Arbeitsverhältnis gegeben hat. Wer die Kündigung ausgesprochen hat und warum, kannst Du dann gegebenenfalls im persönlichen Gespräch darlegen. Immerhin ändert die vorzeitige Aufhebung des Arbeitsvertrages während der Probezeit ja nichts an Deinen Kompetenzen und Stärken, die Du in das neue Beschäftigungsverhältnis einbringst.

Mögliche Begründungen für ein Ende während der Probezeit

Im übrigen kannst Du ein Ende Deiner Beschäftigung während der Probezeit auch damit begründen, dass sich die Aufgaben während der Einarbeitungsphase stark verändert haben oder dass die Unternehmenskultur wider Erwarten nicht zu Dir passt. Auch eine möglicherweise falscher Vorstellung oder Beschreibung Deines Arbeitsplatzes haben der Realität während der Probezeit nicht standgehalten.

Vielleicht gab es auch Veränderungen innerhalb der Firma, die nachhaltigen Einfluss auf Dein Arbeitsumfeld hatten. Auch ein möglicher Perspektivenwechsel in Sachen Beruf können für Dich ein Grund gewesen sein, die Probezeit vorzeitig zu beenden.

Eine Kündigung in der Probezeit ist immer unangenehm und mit Frust verbunden. Doch solltest Du diese Tatsache auch zu Deinem Vorteil nutzen, etwa durch eine sachliche Analyse. Für die Bewerbung auf eine andere Stelle muss die Kündigung keinerlei Auswirkungen haben, sofern Du sie richtig und mit Selbstbewusstsein perfekt kommunizierst.

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