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Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer – was Du beachten musst

Fristlose Kündigung durch Arbeitnehmer – was Du beachten musst

Den meisten ist die fristlose Auflösung vom Dienstvertrag durch den Arbeitgeber bekannt, aber auch die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist möglich, wenn sie auch deutlich seltener vorkommt. Im Arbeitsrecht ist die sofortige Kündigung durch den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen verankert und in einzelnen Bereichen auch geregelt. Wenn Du fristlos kündigen möchtest, ist es wichtig, dass Du triftige Gründe für eine fristlose Kündigung hast, die gesetzlich definiert sind.

Sind die Gründe nicht gerechtfertigt für eine fristlose Kündigung, dann bedeutet dies, dass Du unerlaubt bzw. unentschuldigt vom Arbeitsplatz ferngeblieben bist, was wiederum für Dich rechtliche Konsequenzen haben kann. Eine fristlose Auflösung vom Arbeitsvertrag sollte daher entsprechend vorbereitet werden, vor allem das Sammeln von Beweisen bzw. die Dokumentation, warum eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer notwendig war, ist in diesem Fall besonders wichtig.

Was bedeutet eine fristlose Auflösung von einem Arbeitsvertrag?

Jede Beendigung von einem Arbeitsverhältnis, egal ob Sie durch den Arbeitgebern oder durch den Arbeitnehmer ausgesprochen wird, zieht eine Frist nach sich, in der das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht. Dies sind in der Regel mehrere Wochen. Allerdings kann in dieser Zeit ein Mitarbeiter bereits freigestellt werden, was vor allem dann der Fall ist, wenn er etwa mit sensiblen Daten zu tun hat.

Wie der Name bereits erahnen lässt, entfällst diese Frist, wenn fristlos gekündigt wird. Selbst wer zu dem Zeitpunkt in einem Beschäftigungsverhältnis ist, dass im Moment unkündbar ist, für den gibt es bestimmte Gründe für eine fristlose Kündigung. In jedem Fall muss aber auch der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber, Maßnahmen ergreifen, bevor gekündigt wird.

Droht eine außenordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag, dann muss auch der Arbeitnehmer eine Abmahnung erteilen. Erst wenn diese Abmahnung ohne Erfolg bleibt, kann auch eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen und ist rechtlich zulässig.

Der Nachteil ist, dass zwar Gründe definiert sind, in denen es möglich ist, dass auch der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis sofort beendet, in der Praxis kommt es allerdings immer wieder zu gerichtlichen Entscheidungen. Kommt es tatsächlich zu einer Verhandlung, dass sind außerordentliche Beendigungen von Beschäftigungsverhältnissen, immer Einzelfallentscheidungen und es obliegt dem Richter, ob er tatsächlich der Meinung ist, dass der angegebene Grund gegeben und zulässig war.

Es macht daher Sinn, dass bevor eine fristlose Beendigung des Vertrages ausgesprochen wird, egal ob vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, vorher ein Anwalt aufgesucht und mit ihm der Fall besprochen wird.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Die Gründe, aus denen Du ohne eine Wartefrist kündigen kannst, sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nicht alle Gründe sind exakt definiert bzw. ausformuliert, sie müssen aber in jedem Fall schwerwiegend sein. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist beispielsweise aus folgenden Gründen möglich:

  •  keine oder unpünktliche Bezahlung des Lohns und das wiederholt
  •  Kündigung aus gesundheitlichen Gründen (Gesundheitsgefährdung, konstante Arbeitsunfähigkeit)
  •  Verlangen von strafbaren Handlungen
  •  Diskriminierung
  •  Mobbing
  • keine Entrichtung von Sozialabgaben
  •  unwiederbringlich zerstörtes Vertrauensverhältnis durch den Arbeitgeber
  • sexuelle Belästigung

Während einige Gründe für eine sofortige Kündigung durch den Arbeitnehmer sehr klar definiert sind, wie jene bei der vom Arbeitnehmer eine strafbare Handlung verlangt wird, sind andere Möglichkeiten sehr offen gehalten, was natürlich häufig auch zum Streitfall vor Gericht führt. Im Streitfall kann es auch passieren, dass einige dieser Gründe von einem Richter nicht als ausreichend eingestuft werden, vor allem wenn es ein Einzelfall war.

Muss immer eine Abmahnung vorausgehen?

Während der Arbeitgeber mindestens ein Mal, in der Regel aber sogar mehrmals abmahnen muss, bevor eine fristlose Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen wird, sollte dies auch der Arbeitnehmer machen. Eine Abmahnung ist jedoch nicht immer Pflicht, wenn eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer beabsichtigt wird. In einzelnen Fällen ist der Grund so offensichtlich und auch eindeutig nachweisbar wie wenn Gefahr für Deine Gesundheit besteht.

Auch bei anderen schwerwiegenden Gründen, wie sexueller Belästigung, darf auch ohne vorherige Abmahnung eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ausgesprochen werden. Dies gilt auch, wenn Du einen Minjob kündigen möchtest. Möchtest Du allerdings fristlos kündigen, weil Dir Dein Chef das Gehalt schuldig geblieben ist, musst Du eine Abmahnung schreiben und darin auch eine Frist für die ausstehende Zahlung setzen. Erst wenn Dein Arbeitgeber die Frist verstreichen ließ, ohne Dein Geld zu überweisen, kann eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgen.

Gibt es Fristen für die außerordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag?

Bei einer fristlosen Beendigung vom Arbeitsverhältnis mag es widersprüchlich sein, das es auch hier gewisse Fristen gibt, die Du einhalten musst. Tatsächlich muss eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Kündigungsgrund aufgetreten ist, erfolgen. Du darfst daher einen der Gründe für eine fristlose Auflösung von einem Arbeitsvertrag nicht einfach über Monate akzeptieren und dann plötzlich ein fristloses Kündigungschreiben hinlegen.

In diesem Fall bleibt Dir nicht erspart, die Kündigungsfrist einzuhalten. Daher musst Du sofort handeln, falls der Kündigungsgrund auftritt oder Du von dem Grund erfährst, wie einer Gesundheitsgefährdung, der eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigt.

Wie bei jedem Kündigungsschreiben gilt, dass Du auch hier einen Nachweis benötigst. Daher sollte die fristlose Beendigung vom Dienstverhältnis immer schriftlich erfolgen, auch wenn Du sie vorher vielleicht bereits mündlich ausgesprochen hast. Am besten schickst Du das Schreiben mit der Post als Einschreiben mit Rückschein.

Damit hast Du einen eindeutigen Nachweis, wann das Schreiben bei Deinem Chef eingegangen ist, was Du oft nachweisen musst, wenn es etwa zu einem Streitfall kommt.

Welche Form muss mein Kündigungsschreiben haben?

Inhaltlich unterscheidet sich eine fristlose Beendigung vom Arbeitsvertrag nicht durch eine normale Kündigung durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich enthalten sein muss im Anschreiben natürlich Dein Name und Deine Adresse sowie Name und Anschrift von Deinem Arbeitgeber. Eine außenordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag muss natürlich einen Kündigungsgrund enthalten und auch den Termin, der der gleiche Tag sein sollte, an dem Du nicht mehr zur Arbeit erscheinst.

Natürlich sollte auch das Wort „fristlos“ enthalten sein – idealerweise schreibst Du das gleich in die Betreffzeile. Weitere Anforderungen werden auch gesetzlich nicht an ein Kündigungsschreiben gestellt. Solltest Du bereits eine Abmahnung geschrieben haben, dann kannst Du in Deinem Schreiben erwähnen, dass eine schriftliche Abmahnung vorausgegangen ist.

Soll ich Beweise sammeln?

Ja, auf jeden Fall. Erfolgt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, dann zeigen sich die Arbeitgeber nur selten Einsichtig und oft landen solche Fälle vor Gericht. Hast Du eindeutige Beweise, dann ist das Verfahren meist schnell zu Deinen Gunsten beendet. Beweise solltest Du auch sammeln, wenn das Ende des Arbeitsvertrages möglicherweise Schadenersatzforderungen nach sich zieht, wie im Falle von ausbleibenden Gehältern.

Welche Belege Du sammelst, ist abhängig vom Grund, wobei Dir durch die Frist von zwei Wochen nur begrenzt Zeit bleibt, Beweise zu sammeln. Einige Gründe, wie sexuelle Belästigung oder Mobbing lassen sich schwer beweisen, es ist allerdings nicht unmöglich. E-Mails an Dich mit eindeutigem Inhalt, Fotos, Protokolle oder Videos, die vielleicht sogar von der hauseigenen Überwachungskamera gemacht wurden, sind gute Beweise wenn es zu einer Verhandlung kommt.

In vielen Fällen ist es jedoch nicht einfach Beweise innerhalb weniger Tage zu sammeln, keinesfalls darfst Du deinem Chef eine Falle stellen, wenn Du fristlos kündigen möchtest. Dies kann auch rechtliche Konsequenzen für Dich haben.

Welche Folgen hat eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer?

Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ist meist nicht das Ende einer unangenehmen Situation, denn nicht selten mündet dies in einen Rechtsstreit. Selbst wenn die Gründe für eine fristlose Kündigung vorhanden sind, darfst Du nicht vergessen, dass Deinem Arbeitgeber sofort eine Arbeitskraft weg fällt, was möglicherweise auch einen finanziellen Schaden für die Firma nach sich zieht. Du solltest daher nur dann kündigen, wenn eine Beendigung unverzüglich notwendig ist, wie eine Kündigung aus gesundheitlichen Gründen.

Dies gilt auch für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer etwa aufgrund von Arbeitsunfähigkeit. In diesem Fall solltest Du den Nachweis Deiner Arbeitsunfähigkeit dem Schreiben bereits beilegen. Du musst allerdings darauf gefasst sein, dass Dein Arbeitgeber nochmal eine unabhängige Untersuchung verlangt. Kommen hier widersprüchliche Ergebnisse, kann es sein, dass die Sache vor Gericht landet. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sollte daher immer gut überlebt sein, selbst wenn Du einen Minjob kündigen willst.

Viele suchen daher vorher das Zwiegespräch mit dem Arbeitgeber oder kündigen unter Einhaltung der Frist, nutzen jedoch Überstunden oder Resturlaub, um ebenfalls nicht mehr in der Arbeit erscheinen zu müssen. Für den Arbeitgeber ist dies meist die finanziell günstigere Variante, weshalb sich viele auch darauf einlassen, denn anderenfalls müssten Urlaub und Überstunden ausbezahlt werden.

Sperre des Arbeitslosengeldes

Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer musst Du Dir auch bewusst sein, dass eine Eigenkündigung immer eine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich zieht. In der Regel dauert diese Sperre zwölf Wochen und zudem kann selbst die gerechtfertigte Kündigung durch den Arbeitnehmer eine Kürzung des Arbeitslosengeldes nach sich ziehen.

Sobald Du eine Beendigung Deines Dienstverhältnisses in Erwägung ziehst, solltest Du auch vorab die Situation mit der Agentur für Arbeit klären und Dich beraten lassen, was eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer für Folgen haben kann.

Wettbewerbsverbot

In manchen Jobs kann es sein, dass es auch generell eine Sperre gibt, wenn Du ein identisches Beschäftigungsverhältnis antreten willst. Diese Sperre wird als Wettbewerbsverbot bezeichnet und wird vor allem dann schlagend, wenn eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt und sich dieser unmittelbar danach beispielsweise im gleichen Tätigkeitsfeld selbstständig macht. Dies wäre eine unmittelbare Konkurrenz zum vorherigen Arbeitgeber und ist im Handelsgesetzbuch geregelt.

In der Regel endet diese Verbot durch die fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer, klagt allerdings der Arbeitgeber, dann besteht diese Sperre häufig weiter. Dies führt dazu, dass Du, nachdem Du die außenordentliche Kündigung vom Arbeitsvertrag ausgesprochen hast, oft über Monate oder Jahre an diese Verbot gebunden bist und nicht einmal einen neuen Job, der eine vergleichbare Tätigkeit darstellt, annehmen darfst. Vor allem in finanzieller Hinsicht ist daher eine solche Beendigung des Dienstverhältnisimmer ein Problem.

Mit welchem Widerstand muss ich vom Arbeitgeber rechnen?

Erfolgt eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer ohne Vorwarnung, dann wird das dem Arbeitnehmer oft als Arbeitsverweigerung ausgelegt. Der Arbeitgeber begründet dies, als unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer sich zeitlich auch mit dem Fernbleiben von der Arbeit deckt. Du kannst allerdings vorher bereits beispielsweise eine fristlose Beendigung mündlich aussprechen oder informierst Deinen Arbeitgeber via E-Mail.

Nicht immer betreffen die Gründe für eine fristlose Kündigung direkt Deinen obersten Arbeitgeber. Gerade wenn es zu Problemen mit den Kollegen oder unmittelbaren Vorgesetzten kommt, ist die letzte Instanz, der Chef nicht selten überrascht, wenn er nichts von diesen Problemen weiß. Gibt es triftige Gründe, die es notwendig machen fristlos zu kündigen, jedoch nicht direkt mit dem Firmeninhaber zu tun haben, sollten Sie vorab mit diesem das Gespräch suchen.

Viele Chefs sind oft bereit, alleine um das Ansehen zu wahren, eine Einigung zu erzielen. Dazu gehört beispielsweise eine Freistellung für die Dauer einer regulären Auflösung von einem Arbeitsvertrag oder die Möglichkeit einvernehmlich das Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. In einzelnen Fällen sind die Arbeitgeber, wenn sie wirklich die Dringlichkeit der Beendigung des Dienstverhältnisses erkennen, bereit eine verkürzte Frist anzubieten.

Der Vorteil st, dass Du noch etwas Bedenkzeit hast und Dir Dein Chef vielleicht eine alternative Lösung anbietet, die für Dich besser ist, als eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer.

Im schlimmsten Fall musst Du Dich auf einen längeren Rechtsstreit einstellen. Dieser kann hohe Kosten nach sich ziehen, weshalb Du etwa mit einer Rechtsschutzversicherung, die solche Fälle abdeckt, vorsorgen solltest. Zudem kann es passieren, dass Arbeitgeber, wenn im Vertrag bisher kein Wettbewerbsverbot bestand, diese noch nachträglich aussprechen. Sollte dieses Verbot allerdings nicht zum Selbstschutz ausgesprochen worden sein, sondern bewusst zu Deinem Nachteil, dann kannst Du von Deinem Arbeitgeber Schadenersatz fordern.

Fazit

Generell ist die sofortige Beendigung eines Dienstverhältnisses immer eine sehr unangenehme Sache sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer. Bevor es daher überhaupt soweit kommt, sollte vor allem der Arbeitnehmer die Initiative ergreifen und rechtzeitig das Gespräch mit seinem Chef suchen. Steht aus besonderen Gründen eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer im Raum, gibt es oft auch Dritte stellen, sie sich manchen Situationen annehmen, wie wenn es um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht, wodurch ein Arbeitnehmer erst gar nicht selbst tätig werden muss.

Wenn Du allerdings dennoch keinen anderen Ausweg siehst, dann solltest Du Dich nicht nur finanziell auf zusätzliche Belastungen einstellen, sondern auch mental darauf vorbereiten, denn Rechtsstreitigkeiten sind in einem Großteil der Fälle vorprogrammiert.

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