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Freiwilliges Praktikum vs. Pflichtpraktikum – Was muss man als Arbeitgeber beachten?

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freiwilliges Praktikum vs. Pflichtpraktikum – Was muss man als Arbeitgeber beachten?

Freiwilliges Praktikum vs. Pflichtpraktikum – Was muss man als Arbeitgeber beachten?

Schüler und Studierende absolvieren während ihrer schulischen Ausbildung bzw. im Studium mindestens ein Pflichtpraktikum und oft auch zusätzlich noch ein freiwilliges Praktikum. Für Sie als Arbeitgeber gibt es zwischen diesen beiden Praktikumsformen wesentliche Unterschiede, die es zu beachten gilt. Die Vorschriften hierbei haben sich in den letzten Jahren stark geändert und Überarbeitungsbedarf gab es reichlich.

Während sich die Praktikanten oft ungerecht behandelt fühlten und es früher regional sowie von Unternehmen zu Unternehmen teils sehr massive Unterschiede gab, versuchte die Regierung, diesen Missständen entgegen zu wirken.

Um einen rechtlich abgesicherten Praktikumsvertrag aufzusetzen, müssen Sie einige Details kennen. Erfahren Sie hier, wie ein freiwilliges Praktikum und die Sozialversicherung zusammen hängen, ob ein freiwilliges Praktikum eine Vergütung vorsieht und alles Weitere, was Sie beim Einstellen eines Praktikanten oder einer Praktikantin wissen müssen.

Die Definition eines freiwilligen und eines Pflichtpraktikums

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum wird in einer Studien- oder Prüfungsordnung fest vorgeschrieben und ist vom Schüler oder Studenten in einer vorgegebenen Zeit durchzuführen. Es ist Bestandteil der schulischen Ausbildung oder des Studiums und muss vom Prüfungsausschuss abgenommen werden. Daher gibt es meistens auch Vorgaben von Aufgaben, die innerhalb des Pflichtpraktikums erfüllt werden müssen. An diese muss sich auch der Arbeitgeber halten und dafür sorgen, dass der Praktikant alle nötigen Einblicke erhält. Zusätzlich gibt es eine Zeitvorgabe, wie lange das Praktikum sein muss. Die rechtliche Grundlage für ein solches Praktikum ist die Prüfungs- oder Studienordnung zusammen mit dem Praktikumsvertrag.

freiwilliges Praktikum

Jedes Praktikum, das nicht fester Bestandteil einer Prüfungs- oder Studienordnung ist, gilt als freiwilliges Praktikum. Viele Studenten entscheiden sich hierfür, um erweiterte praktische Kenntnisse im angestrebten beruflichen Umfeld zu erlangen. Für diese Art von Praktikum gibt es keinen festen Plan mit Arbeitsbereichen, die innerhalb der Praktikumszeit durchlaufen werden müssen. Darüber hinaus ist auch die Dauer eines freiwilligen Praktikums nicht vorgegeben. Rechtlich greift hier lediglich der Praktikumsvertrag. Ein freiwilliger Praktikant ist generell besser gestellt als ein Pflichtpraktikant, da er wesentlich mehr Ansprüche hat.

Arbeitszeiten und Pausenregelung

Hierbei ist vor allem das Alter des Praktikanten entscheidend sowie die Branche des Arbeitgebers. Unter 18-Jährige dürfen maximal 8 Stunden und nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten. Ausnahmen gibt es bei der Gastronomie, Landwirtschaft, Kranken- oder Altenpflege, auf dem Bau und in Bäckereien. Die Pause beträgt 1 Stunde zusätzlich zur Arbeitszeit. Üblicherweise handelt es sich bei minderjährigen Praktikanten um ein Pflichtpraktikum.

Volljährige Praktikanten dürfen im Schichtbetrieb auch bis zu 10 Stunden arbeiten. Bis 8 Stunden gibt es 30 Minuten Pause, darüber 45 Minuten.

Die Arbeitstage sollen 5 in der Woche nicht überschreiten. Wochenende und Feiertage sind, bis auf Ausnahmen, freie Tage.

Sozialversicherung

Pflichtpraktikum

Ein verpflichtendes Praktikum bietet für Sie als Arbeitgeber den Vorteil, dass Sie keine Sozialversicherungsbeiträge für den Praktikanten übernehmen müssen. Denn diese läuft über den Träger des Praktikums, also in diesem Fall über die Schule oder Universität.

freiwilliges Praktikum

Ein freiwilliges Praktikum ist sozialversicherungspflichtig. Bei einer Vergütung bis 325 Euro im Monat wird die Sozialversicherung voll vom Arbeitgeber übernommen, darüber nur noch anteilig.

Verdient ein Praktikant mehr als 400 Euro monatlich, greift bei der Krankenversicherung die sogenannte Gleitzonenregelung, in der sich Arbeitgeber und Praktikant die Beiträge zur Krankenversicherung teilen. Ab 800 Euro gilt der Praktikant bei der Sozialversicherung als normaler Arbeitnehmer.

Praktikumsvergütung, Urlaubsanspruch, Arbeitszeugnis – Diese Regelungen müssen Sie kennen

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum muss generell nicht vergütet werden. Dennoch ist es üblich, dass Praktikant und Arbeitgeber sich zumindest auf eine Aufwandentschädigung einigen.

Weiterhin sieht die Prüfungsordnung im Regelfall keinen Urlaub vor. Das heißt, dass Sie einem Pflichtpraktikanten keinen Urlaub gewähren müssen und manchmal sogar gar nicht dürfen.

Ein Pflichtpraktikant hat außerdem das Recht auf eine Praktikumsbescheinigung, aber nicht auf ein Arbeitszeugnis.

freiwilliges Praktikum

Bei einem freiwilligen Praktikum ist das anders: Dieses fällt unter §22 Abs. 1 MiLoG und muss mit dem aktuellen Mindestlohn vergütet werden, wenn die Praktikumsdauer 3 Monate übersteigt. Ein freiwilliges Praktikum ohne Entgelt ist daher nur bei unter 3 Monaten Dauer überhaupt noch möglich.

Der freiwillige Praktikant hat zusätzlich auch einen Urlaubsanspruch von 2 Tagen im Monat, sofern das Praktikum länger als einen Monat dauert. Bei einer Praktikumsdauer über 6 Monate stehen dem Praktikanten sogar 24 Urlaubstage zu. Ebenfalls steht ihm eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu.

Wer ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat zudem das Anrecht auf ein Arbeitszeugnis.

Praktika sind zur Berufsorientierung unverzichtbar

Obwohl für den Arbeitgeber einige Pflichten bestehen, sind Praktika in vielerlei Hinsicht wichtig. Die jungen Menschen erfahren so mehr über ihren angestrebten Beruf und Arbeitsbereich, während die Arbeitgeber potentiell wertvolle zukünftige Arbeitnehmer finden oder besondere Projekte verwirklichen können. Das sind also wesentliche Vorteile für beide Seiten.

Gleichzeitig ist es unumgänglich, die Praktikanten, ob im Pflichtpraktikum oder freiwillig, als Mitarbeiter anzusehen, denen auch gewisse Rechte zustehen. Während es noch vor einigen Jahren nicht unüblich war, dass ein freiwilliges Praktikum, das oft viele Monate dauert, überhaupt nicht vergütet wurde, haben sich hier die Gesetze zugunsten der Praktikanten geändert.

Zwar ist das für die Arbeitgeber durchaus ein finanzieller Mehraufwand, wirkt aber einer Ausbeutung der Praktikanten entgegen und soll diese motivieren, Berufspraxis zu sammeln. Letztlich ist gerade die Motivation durch die Neuregelungen deutlich gestiegen, was Ihnen als Arbeitgeber sicherlich zugute kommt.


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