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Der korrekte Umgang mit dem Dienstwagen – Was ist erlaubt, was nicht?

Der korrekte Umgang mit dem Dienstwagen – Was ist erlaubt, was nicht?

Ein Dienstwagen ist in vielen Branchen immer noch ein Statussymbol. Wobei klar ist, dass je teurer das Auto ist, desto höher ist das damit verbundene Ansehen des Mitarbeiters. Doch im Umgang, vor allem was Privatfahrten betrifft, etwa Rauchen im Dienstauto, solltest Du einiges beachten. Auch für einen Verstoß in der StVO oder bei einem Unfall gibt es bestimmte Regeln.

Wann ein Fahrzeug ein Dienstwagen ist

Ob nun vom Dienstwagen oder Firmenauto die Rede ist, gemeint ist immer das Gleiche, doch eine gesetzliche Definition gibt es für diesen Begriff nicht. Doch es gibt gewisse Kriterien, die erfüllt sein müssen. Unter anderem geht es dabei um die korrekte Einordnung im Steuerrecht, das einen Dienstwagen dann zum Betriebsvermögen zählt, wenn es mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird.

Beim Dienstwagen kostet die Privatnutzung extra

Vermutlich bist Du ebenso wie viele andere Mitarbeiter begeistert, wenn Du einen eigenen Dienstwagen vom Unternehmen zur Verfügung gestellt bekommst. Doch, um festzustellen, wie es mit einer privaten Nutzung des Autos aussieht, solltest Du einen Blick in Deinen Arbeitsvertrag werfen. Wenn dort vermerkt ist, dass Du Privatfahrten damit machen darfst, musst Du dafür auch Steuern zahlen.
Der Grund dafür ist einfach, denn die private Nutzung eines Firmenwagens wird vom Finanzamt als sogenannter geldwerter Vorteil berechnet. Damit unterliegt er dem Lohnsteuerabzug sowie der Sozialversicherungspflicht. Der geldwerte Vorteil wird zwecks Versteuerung zu Deinem Bruttolohne dazu gerechnet, jedoch anschließend vom Nettolohn wieder abgezogen. Im Grunde genommen wird der Dienstwagen als Sachbezug bewertet und steuermäßig eben so behandelt.

Haftung bei Unfällen mit dem Dienstwagen

Ob privat oder dienstlich, wenn Du mit dem Dienstwagen unterwegs bist und einen Unfall verursachst, stellt sich die Frage nach der Haftung. Diese ist nicht immer eindeutig zu klären. Hat Dein Unfallgegner den Schaden an Deinem Firmenwagen verursacht, ist die Sache klar. Er bzw. seine Haftpflichtversicherung muss sämtliche Schäden übernehmen. Wenn Du den Unfall allerdings mitverschuldet hast, kommt es zu einer Teilschuld. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, etwa wenn du unter Alkoholeinfluss das Fahrzeug gelenkt hast, musst Du selbst übernehmen. Allerdings muss diese immer im Verhältnis zu Deinem Einkommen stehen. Wenn der angerichtete Schaden Dein Einkommen deutlich übersteigt, musst Du auch nur anteilig den Schaden bezahlen.

Wenn Du beispielsweise mit leicht erhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursachst und damit mittlere Fahrlässigkeit gezeigt hast, musst Du den Schaden ebenfalls anteilig übernehmen. Hier kommt dann die begrenzte Arbeitnehmerhaftung zum Tragen. Wenn Du leicht fahrlässig, also etwa bei Unachtsamkeit bei Glatteis, in einen Unfall verwickelt bist, liegt die Haftung allerdings komplett bei Deinem Arbeitgeber. Dieser muss dann den Schaden komplett alleine begleichen.

Haftung bei grob fahrlässigem Handeln bei einer Privatfahrt

Während Du die Haftung bei grober Fahrlässigkeit, wenn Du im Dienst unterwegs bist, selbst tragen musst, kommt das gleiche Verhalten bei einer Privatnutzung auf die jeweilige Vereinbarung in Deinem Arbeitsvertrag an. Sollte eine private Nutzung nicht erlaubt sein und Du dann einen Unfall verursachen, musst Du in jedem Fall den Schaden vollständig bezahlen.

Einen Verstoß in der STVO mit den Dienstwagen – was passiert mit der Strafe

Wenn Du mit Deinem Dienstwagen einen Verstoß nach der StVo begehst, gilt dabei die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nicht der Halter des Wagens, sondern der Fahrer dafür gerade stehen muss bzw. das Bußgeld zahlen muss. Die entsprechende Behörde erstellt den Bescheid zum Beispiel bei unrechtmäßigem Parken oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung an den Halter des Fahrzeuges. Das ist bei einem Firmenwagen meist das Unternehmen, bei dem Du beschäftigt bist. Dieses gibt im Zuge einer Halterermittlung Deine Daten an die Behörde weiter, die dann den entsprechenden Bußgeldbescheid für das falsche Parken an Dich ausstellt.

Das bedeutet, dass der Strafzettel bzw. die Organverfügung zuerst an die Firma, in der Du beschäftigt bist, gesandt wird. Erst wenn diese die Lenkererhebung ausgefüllt hat und nachgewiesen hat, dass Du zum Zeitpunkt des Verstosses am Steuer gesessen hast, wird der Bescheid über die Strafe an Dich ausgestellt. Selbstverständlich musst Du die Strafe für eine Geschwindigkeitsübertretung, Falschparken etc. in der Folge selbst tragen.

Rauchen oder nicht – was ist im Dienstwagen erlaubt?

Dazu gibt es – im Gegensatz zu den Regelungen für einen Verstoß gegen die StVo – keine gesetzliche Regelung. Doch Dein Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass das Auto einen möglichst schonenden Umgang erfährt und bei einem Wiederverkauf keinerlei Einbußen zeigt. Damit hat er ein sogenanntes berechtigtes Interesse, das sich auf
  • einen möglichen Wertverlust bei einem anschließenden Verkauf
  • gesundheitliche Beeinträchtigungen von Mitfahrenden oder anderen Nutzern
  • eine mögliche Ablenkung im Verkehr
  • ein schlechtes Image wenn Kunden im Dienstwagen mitfahren

Damit liegt ein Verbot von Rauchen im Dienstauto seitens Deines Arbeitgebers in seinem Interesse.
Wie bereits erwähnt, gibt es eine steuerliche Regelung für die Nutzung von einem Dienstwagen. Diese besteht aus der sogenannten 1 % Regelung, bei der das Finanzamt monatlich einen Prozent des Listenpreises Deines Dienstwagens als geldwerten Vorteil berechnet. Auch Deine Fahrten zwischen Deinem Wohnort und Deinem Arbeitsplatz werden als geldwerter Vorteil betrachtet, wobei Du dabei 0,03 % des Bruttolistenpreises von Deinem Dienstwagen pro gefahrenen Kilometer zahlst.

Diese Regelung lohnt sich immer dann, wenn Du Deinen Firmenwagen zwar vorwiegend beruflich, aber auch sehr häufig privat nutzt. Mit dieser 1 % Regelung werden neben den Kosten auch der Wertverlust beim Firmenwagen sowie die Zinsen und Steuern, aber auch laufende Kosten wie die Versicherung sowie die Wartung und anfallende Reparaturen abgegolten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass bei Inanspruchnahme der Ein-Prozent-Regelung auch alle Fahrzeugkosten von Deinem Arbeitgeber gezahlt werden.

Neben der beschriebenen Regelung gibt es auch die Möglichkeit, ein Fahrtenbuch zu führen. Damit werden alle tatsächlichen Kosten, die Du mit Deinem Dienstwagen zu tragen hast, versteuert. Du musst dazu allerdings sämtliche private und dienstliche Fahrten auflisten, wobei bei einer Privatfahrt immer nur die Anzahl der gefahrenen Kilometer erfasst werden. Wenn Du mit Deinem Dienstwagen dienstlich unterwegs bist, musst Du neben dem exakten Datum auch den Kilometerstand sowie das Reiseziel und den individuellen Reisezweck notieren.

Wenn Du Dein Fahrtenbuch nicht korrekt führst oder fehlende Angaben festgestellt werden, kann das Finanzamt mehr Steuern berechnen. Doch diese Methode des Fahrtenbuchs für Deinen Dienstwagen ist immer dann vorteilhaft, wenn Du kaum private Fahrten unternimmst. Denn dann können dafür geringere Kosten anfallen als bei der Ein-Prozent Regel.

Wann sich ein Dienstwagen für Dich lohnt

Angestellte, die einen Firmenwagen erhalten, sind meist im ersten Moment sehr erfreut darüber. Denn in vielen Fällen erhältst Du damit einen hochkarätigen Bonus, der zusätzliche Vorteile birgt. Doch stell Dir in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob sich der Dienstwagen als Sachbezug auch tatsächlich für Dich lohnt. Entscheidend sind dabei die Faktoren der Kosten für den Dienstwagen sowie Dein Arbeitsweg. Je teuer der Dienstwagen und je weiter Dein täglicher Arbeitsweg ist, desto höher ist auch der geldwerte Vorteil und desto höher sind auch Deine steuerlichen Belastungen.

Selbst wenn Dein Dienstwagen ein gebrauchtes Modell ist, solltest Du Dich über etwaige Nachteile nicht täuschen lassen. Denn es gibt ein Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes, das besagt, dass die Grundlage für die Ein-Prozent-Regel immer der Neupreis beim Firmenwagen ist.

Kosten für den Firmenwagen bringen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Ersparnis

Bei all der Skepsis bezüglich der Steuerbelastung, wenn Du den Dienstwagen als Sachbezug erhältst, gibt es doch ein Modell, bei dem sowohl Dein Chef als auch Du sparen könnt. Dazu muss Dein Arbeitgeber die Fahrtkosten zwischen Deiner Wohnung und der Arbeitsstelle steuerfrei erstatten. Stattdessen zahlt er für Dich pauschal 15 Prozent Lohnsteuer. Damit fällt der geldwerte Vorteil beim Dienstwagen weg und auch Dein Bruttogehalt wird niedriger. Das bedeutet in der Folge, dass sowohl Dein Chef als auch Du bei den Sozialversicherungsbeiträgen weniger zahlen.

Eine Alternative zur Erstattung der Fahrtkosten können im übrigen auch Tankgutscheine oder Tankkarten sein. Letztgenannte sind bis zu einem Höchstbetrag von 44 Euro pro Monat steuerfrei und ersparen Dir viele Formalitäten im Bezug auf einen Dienstwagen.

Wer bekommt überhaupt einen Dienstwagen?

Viele denken in Kombination mit einem Firmenwagen an Top-Manager. Doch tatsächlich entscheidet nicht nur Deine Position im Unternehmen, sondern auch die Branche, ob Du ein Dienstauto als Sachbezug und Zusatzleistung zum Geldanspruchbekommst. Der Firmenwagenmonitor aus dem Jahr 2017 von Compensation Partner offenbart, welche Mitarbeiter von Unternehmen einen Dienstwagen erhalten.

Demnach haben Angestellte aus dem Bauwesen die größten Chancen, einen Firmenwagen zu erhalten, was auch Sinn macht. Immerhin müssen genau in dieser Branche Baustellen abgefahren und beaufsichtigt werden. Auch der Großhandelt sowie der Konsum- und Güterbereich zeigt sich großzügig gegenüber seinen Angestellten und stellt den meisten einen Dienstwagen zur Verfügung.

Natürlich ist die Chance, einen Dienstwagen samt entsprechendem Geldanspruch zu erhalten, auch größer, wenn Du in entsprechenden Unternehmen mit vielen Angestellten arbeitest. Grundsätzlich steigt auch mit Deinem Geldanspruch, also Deinem Gehalt, der Wert beim Firmenwagen. Wer mehr als 90.000 Euro Jahresgehalt bezieht, fährt im Durchschnitt einen Dienstwagen im Wert von 50.000 Euro. Steigt das Gehalt, muss das nicht automatisch eine Steigerung beim Wert des Dienstwagens bedeuten.

Die häufigsten Firmenwagen nach Marken

Laut Firmenwagenmonitor stammen die meisten Firmenwägen aus dem Haus VW. Dahinter folgen die Marken
  • Audi
  • BMW
  • Skoda
  • Mercedes
  • Ford und
  • Opel

Das sind zwar laut Statistik die häufigsten, was aber nicht heißt, dass sie auch die beliebtesten sind. Dazu hat die Fachzeitschrift Firmenauto und Dekra eine Umfrage unter Fuhrparkmanagern gemacht. Dessen Ergebnis besagt, dass bei den Minicars der Smart Fortwo und der Electric Drive sowie bei den Kleinwagen der Toyota Yaris Hybrid am gefragtesten sind. Für die Kompaktklasse wurden der Mercedes A 180 d Blue Efficiency Edition gewählt, während in der Mittelklasse das beliebteste Dienstwagen der Volkswagen Passat Variant GTE ist.

Als kleiner SUV, der ja in manchen Branchen durchaus als Standard gilt und besonders praktisch ist, ist der Mazda CX 3 Skyactiv D 105 gelistet, während bei den kompakten SUV der Seat Ateca 1.6 TDI aufscheint. Bei den Maxivans zählt der Renault Grand Scenic dCi 110 als beliebtester Dienstwagen, während bei den kompakten Vans der Mercedes B 250e die Nase vorne hat.

Mitspracherecht bei der Auswahl des Dienstwagens

Auch wenn Dein Vorgesetzter Dir Marke, Modell und Grundausstattung für Deinen Dienstwagen zur Verfügung stellt, hast Du in Bezug auf Farbe und Innengestaltung ein Mitspracherecht bei der Auswahl des Dienstwagens. Auch Motorisierung und Winter- bzw. Sommerausstattung, wie Reifen und Felgen werden Dir von Deinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Je nachdem welche Standardausstattung Dein gewähltes Modell hat, kannst Du Dir auf eigene Kosten gewisse Zusatzausstattungen genehmigen.

Bei einigen Unternehmen ist es auch möglich, gewisse Extras wie Tempomat oder Einparkhilfe und Gepäcknetze ohne Aufpreis zu erhalten. Du erkennst das an der Formulierung „Businesspaket“, das Dein Dienstwagen im Angebot beim Fahrzeughersteller aufweist. Diese Fahrzeuge sind laut Fahrzeugimporteuren sogar günstiger im Leasing, da sie später bei der Rückgabe dank eines besseren Restwertes günstiger verkauft werden können.

Besondere Ausstattungsmerkmale können verboten sein

Auch wenn es verlockend erscheint, einen Wagen mit besonders breiten Reifen oder Spoiler und Sportsitzen zu haben, solltest Du bedenken, dass die meisten Firmenchefs diese Sonderausstattungen nicht akzeptieren und sogar verbieten. Immerhin muss die Optik und Funktion des Fahrzeuges dem Image eines Dienstwagens, passend zum Deinem Unternehmen, gerecht werden. Nützliche Dinge wie zum Beispiel ein Winterpaket, das neben der Sitzheizung auch beheizbare Außenspiegel, abblendbare Rückspiegel und Xenonscheinwerfer vorsieht, ist hingegen von vielen Firmen als Zusatzausstattung akzeptiert, die auch von ihnen getragen werden.

Fazit

Ein Dienstauto ist für viele Firmen ein Zusatzangebot, um gute Mitarbeiter einen zusätzlichen Benefit zu bieten. in Sachen Automarken und Ausstattung gibt es normalerweise Abgrenzungen, was bedeutet, dass Du in gehobener Position durchaus Audi oder Mercedes fahren kannst, während Du als Bereichs- oder Abteilungsleiter eher auf Golf und andere Typen in dieser Fahrzeugklasse Zugriff hast.

Was die Nutzung betrifft, solltest Du Dir in Deinem Arbeitsvertrag genau regeln lassen ,ob eine private Nutzung erlaubt ist und wie Dein Dienstauto steuerlich verrechnet wird. Auch in Sachen Strafen und besondere Vereinbarungen wie Rauchen im Auto solltest Du auf genaue Regelungen, die im besten Fall in Deinem Arbeitsvertrag festgehalten werden, bestehen. Dann bist Du bei Unfällen und anderen Ereignissen immer auf der richtigen Seite und kannst die Nutzung Deines Firmenautos sorgenfrei genießen.

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