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Urlaubstage in deutschen Unternehmen – was Du wissen solltest

Urlaubstage in deutschen Unternehmen – was Du wissen solltest

Die Urlaubstage sollen die schönste Zeit für Arbeitnehmer sein. Sie sollen sich vom Stress des Arbeitsalltages erholen können und die „Batterien wieder aufladen“, wie man so schön sagt. Für manche Arbeitnehmer werden Urlaubsansprüche allerdings zu einem Streitthema mit dem Arbeitgeber. Nicht selten landen die Streitigkeiten dann vor dem Arbeitsgericht, obwohl meistens bei beiden Seiten von falschen Annahmen ausgegangen wurde.

Seltener, aber dennoch möglich ist, das ein Unternehmer den Arbeitnehmer übervorteilen will. Deshalb sollten Arbeitnehmer nicht nur Angaben wie Lohn oder Arbeitszeit im Arbeitsvertrag prüfen, sondern auch die Angaben zum Urlaub. Außerdem kann man sich bei einem Betriebsrat oder der Gewerkschaft nach internen Regelungen oder einen Tarifvertrag erkundigen, die über die Urlaubsregelungen in Deutschland hinausgehen.

Gesetzlich oder tariflich – welche Vorgaben sind bindend?

Viele nehmen an, das sie für jeden Monat mindestens zwei Tage Urlaub erhalten müssten. Allerdings ist die Annahme verkehrt, denn laut § 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) bezieht sich der Wert auf eine Woche mit sechs Arbeitstagen. Sie müssten also von Montag bis Samstag arbeiten, um den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten. In fast allen Unternehmen ist jedoch die Fünf-Tage-Woche Standard. Daraus ergibt sich ein gesetzlicher Anspruch von 20 Tagen im Jahr.

Allerdings wird dieses Minimum in der Praxis in den meisten Unternehmen übertroffen. Durch gewerkschaftliche Tarifvereinbarungen, betriebliche Vorgaben oder individuelle Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag werden regelmäßig mehr Urlaubstage festgeschrieben. Als Arbeitnehmer sollte man sich also kundig machen, welche Regelungen im Unternehmen angewendet werden. Fallen gesetzlich Feiertage in die Zeit des Urlaubs dürfen diese nicht als Urlaubstage angerechnet werden.

Aus diesem Grund ist es auch so beliebt, den Urlaub um Feiertage zu nehmen, da sich dadurch die Zahl der Urlaubstage erhöhen lässt.

Manchen Arbeitnehmern steht mehr Urlaub zu

Die gesetzlichen Urlaubsregelungen sind für Angestellten oder Arbeiter ohne Handicap definiert. Es existieren jedoch zwei Personengruppen, für die andere Urlaubsregelungen gelten. So steht etwa Schwerbehinderten nach §125 Abs. 1 SGB I für jeden Wochenarbeitstag ein Tag mehr Jahresurlaub zu. Arbeitet der schwerbehinderte Arbeitnehmer zum Beispiel in einer Fünf-Tage-Woche erhöht sich der Jahresurlaub um fünf Tage.

Das heißt bekommen andere Arbeitnehmer 30 Tage im Jahr erhalten Schwerbehinderte 35 Tage. Arbeitet der Schwerbehinderte etwa nur drei Tage in der Woche erfolgt die Berechnung in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird der Urlaubsanspruch anteilmäßig berechnet. Bei dem gesetzlichen Anspruch geschieht dies über die Formel

wöchentliche Arbeitstage durch sechs mal 24

Da die wöchentliche Arbeitszeit in den meisten Fällen jedoch nur noch fünf Tage beträgt und auch der Gesamturlaub höher wie die Urlaubsregelungen in Deutschland liegen müssen diese Werte angepasst werden. In unserem Beispiel würde die Formel für den anteiligen Urlaub dann so aussehen.

drei wöchentliche Arbeitstage durch 5 mal 30

Dem Beschäftigten stünden also 18 Urlaubstage an Grundurlaub zu. Im zweiten Schritt kämen dann die zusätzlichen Tage nach § 125 Abs. 1 SGB I hinzu. In unserem Beispiel arbeitet der schwerbehinderte Arbeitnehmer drei Tage in der Woche, damit stehen ihn drei Tage zusätzlicher Jahresurlaub zu. Dadurch hätte er Anspruch auf insgesamt 21 Tage Jahresurlaub.

Auszubildende haben Anspruch auf mehr Urlaub

Eine andere Gruppe, die Anspruch auf mehr Urlaubstage hat, sind Auszubildende. Die Anzahl der Urlaubstage wird hier im Jugendschutzgesetz geregelt – zumindest in der Theorie. In der Praxis ist es dagegen so, das durch Tarifverträge oder Vorgaben im Unternehmen oft schon mehr Urlaubstage gegeben werden. So haben Jugendliche unter 16 Jahren einen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Ist der oder die Jugendliche noch keine 17 Jahre, dann sind es mindestens 27 Urlaubstage.

Bei unter 18 Jährigen müssen mindestens 25 Tage gegeben werden. Ab der Volljährigkeit, also ab 18 gelten für Auszubildende die gleichen Urlaubsregelungen von 24 Tagen wie bei normalen Angestellten. Nach Möglichkeit soll der Urlaub für Auszubildende in der Zeit, in der keine Berufsschule stattfindet, gegeben werden. Ist dies nicht möglich, dürfen die Urlaubstage, die auf Berufsschultage fallen nicht als Urlaub berechnet werden.

Sperrzeit für Urlaub in den ersten sechs Monaten

Wenn ein Arbeitnehmer eine neue Beschäftigung im Unternehmen antritt besteht eine gesetzliche Urlaubssperre. Das heißt in den ersten sechs Monaten hat er keinen rechtlichen Anspruch den bereits erarbeiteten Urlaub zu nehmen. Natürlich erwirbt er in den Monaten bereits den anteiligen Anspruch am Jahresurlaub. Außerdem kann sich der Arbeitgeber kulant zeigen und den Urlaub gewähren. Hier hilft oft Fragen weiter.

Urlaubstage und geringfügige Beschäftigung

Manche Arbeitgeber sind der Meinung, das geringfügig Beschäftigte weniger Anspruch auf Urlaubstage besitzen. Doch dem ist nicht so. Geringfügig Beschäftigten stehen ebenso viele Urlaubstage zu wie Vollzeitbeschäftigen – also 24 Tage bei einer Woche mit sechs Arbeitstagen. Da Beschäftigte auf 450-Euro-Basis in den seltensten Fällen fünf oder sechs Tage in der Woche arbeiten, muss man diese herunterrechnen.

Hierfür wird die gleiche Formel angewendet, wie bei der Berechnung für schwerbehinderte Mitarbeiter. Zu beachten ist, das die Urlaubstage nur an den Tage berechnet werden dürfen, an denen der Arbeitnehmer auch gearbeitet hätte. Beträgt die regelmäßige Arbeitszeit drei Tage in der Woche, darf nicht eine 5-Tage-Woche als Urlaub berechnet werden. Ebenfalls dürfen gesetzliche Feiertage nicht als Urlaubstage angerechnet werden.

Was passiert wenn man im Urlaub Krank wird?

Mittlerweile dürfe allgemein bekannt sein, das sich der Gesetzgeber hier auf den Standpunkt ‚Krankentage sind keine Urlaubstage‘ stellt. Wird der Arbeitnehmer im Urlaub krank, bekommt er die Tage als Urlaubstage gutgeschrieben. Allerdings ist damit auch eine sehr wichtige Pflicht verbunden. Die Krankentage müssen durch ein ärztliches Attest belegt werden. Es reicht also nicht aus, dem Arbeitgeber nur mitzuteilen, das man erkrankt ist. Auch wer erst nach drei Tagen zum Arzt geht, kann nicht erwarten, das die Tage ohne Krankschreibung anerkannt werden.

Urlaub kann nicht genommen werden – Welche Rechte und Pflichten müssen beachtet werden?

Der Urlaubsanspruch besteht immer vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. In dieser Zeit sollte der Urlaub auch genommen werden und das ist für den Arbeitnehmer bindend. Nimmt er seinen Urlaub ohne einen triftigen Grund nicht bis zum Jahresende, dann wird dies als Fahrlässigkeit gewertet. Dadurch entfällt allerdings auch der Anspruch nicht genommene Urlaubstage in das nächste Jahr mitzunehmen.

In manchen Branchen kann es jedoch unter Umständen vorkommen, das für bestimmte Zeiten eine Urlaubssperre erteilt wird. Das ist zum Beispiel in Urlaubsregionen zur Hauptsaison oder im Einzelhandel vor Weihnachten der Fall. Ist der Arbeitnehmer nicht daran Schuld, das er den Urlaub nicht nehmen kann, wird dieser ins folgende Jahr übertragen. Zu beachten ist jedoch, das die restlichen Urlaubstage bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden müssen.

Ein finanzieller Ausgleich, also das der Arbeitgeber den für nicht genommene Urlaubstage per Geldzahlung entschädigt ist in den Urlaubsregelungen nicht vorgesehen.

Für Sonderfälle ist Sonderurlaub vorgesehen

Der Gesetzgeber klärt in §616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das unter bestimmten Umständen zusätzliche Urlaubstage gewährt werden müssen. Leider sind in dem Paragrafen keine Angaben gemacht worden, für welche Gelegenheiten das Gesetz gilt. Daher richten sich die Arbeitgeber nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Aber auch hier gilt, das branchenbezogene Tarifverträge oder interne Urlaubsregelungen weitergehende Angaben möglich.

Allgemein anerkannt sind

Geburt des eigenen Kindes – ein Tag
Tod eines Angehörigen des 1. Grades – zwei Tage
eigenen Hochzeit – ein Tag
Arbeitsjubiläum (25 Jahre und 40 Jahre) – jeweils einen Tag

Neben diesen Sonderurlauben, die je nach Bedarf gewährt werden, gibt es noch Sonderfälle, für die ein jährliches Kontingent vorgesehen ist. Im Einzelnen sind das:

Krankheit des Kindes unter 12 Jahren – 4 Tage je Jahre
Erkrankung eines nahen Angehörigen – 1 Tag im Jahr
ärztliche Behandlung, die mit den Arbeitszeiten kollidiert – je nach Zeitaufwand

Urlaub für Fortbildung steht jedem Arbeitnehmer zu

Über die allgemeinen Urlaubsregelungen und die Regelungen für Sonderfälle wissen viele Arbeitnehmer zumindest in den Grundzügen bescheid. Was viele Arbeitnehmer jedoch nicht wissen ist, das ihnen unter Umständen auch für die berufliche Fortbildung Sonderurlaub zusteht. Diese Regelung ist jedoch nicht im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben, sondern wird von den Ländern individuell festgelegt.

So haben, bis auf Bayern und Sachsen, fast alle Bundesländer eine Regelung erlassen, die dem Arbeitnehmer bis zu fünf Urlaubstage für Fortbildungen zugesteht. Hierbei sind jedoch ein paar Vorgaben zu beachten. So muss die Fortbildung staatlich anerkannt sein und der Arbeitgeber muss die Kosten für die Weiterbildung übernehmen. Kleinere Betriebe können sich eine Lohnfortzahlung von staatlicher Seite erstatten lassen.

Vorsicht wenn unbegrenzter Urlaub gewährt wird

Einige Unternehmen locken Arbeitnehmer mit unlimitierten freien Tagen. Es klingt auch zu schön, man kann jederzeit Urlaubstage nehmen ohne großen Aufwand. Was in der Theorie so nett klingt, kann schnell zu einer Falle für den Arbeitnehmer werden. Ziel des Unternehmens ist es nämlich nicht, dem Arbeitnehmer etwas Gutes zu tun. Der eigentliche Grund ist es, dem Arbeitgeber vom Urlaub abzuhalten.

Durch Sätze wie

„Es ist zwar viel zu tun, aber nimm mal Urlaub“

oder

„Jetzt wäre der ideale Zeitpunkt um sich weiterzubilden, aber Du brauchst ja Urlaub“

wird ein Druck aufgebaut, dem viele Arbeitnehmer nicht gewachsen sind. Studien haben ergeben, das Arbeitnehmer mit unlimitierten freien Tagen deutlich weniger Urlaubstage nehmen, wie Arbeitnehmer mit festen Urlaubstagen. Unbegrenzter Urlaub ist also mit vorsicht zu genießen.

Haben ältere Arbeitnehmer andere Urlaubsregelungen?

Manchmal hört man, das ältere Arbeitnehmer ab einem bestimmten Alter einen Anspruch auf mehr Urlaubstage hätte. Dies ist nicht der Fall, denn bereits 2012 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, das so eine Regelung gegen das Gleichheitsgesetz verstößt. Für Verwirrung sorgt dabei, das manche Tarifverträge eine altersabhängige Staffelung der Urlaubstage nach Alter vorsieht. Allerdings sind solche Regelungen unwirksam und der Arbeitgeber darf dieses auch nicht abwenden, wenn er nicht gegen das Gleichheitsgesetz verstoßen will.

Für noch mehr Verwirrung sorgt, das Bundesarbeitsgericht selbst. In einem anderen Verfahren hat es nämlich entschieden, hat es einem Arbeitgeber recht gegeben, der älteren Arbeitnehmern zwei zusätzliche Urlaubstage gewährt hat.

Können Urlaubsansprüche vererbt werden?

Ende 2018 hat der europäische Gerichtshof eine Entscheidung gefällt, die sich mit dem Urlaubsanspruch nach dem Tod des Arbeitnehmers befasst. Hierbei wurde festgestellt, das nach dem Recht der Europäischen Union den Erben eine finanzielle Vergütung für nicht genommene Urlaubstage des verstorbenen Arbeitnehmers zusteht. Zwar steht diesem in den meisten Fällen ein nationales Recht entgegen, welches dieses nicht vorsieht. Erben können sich jedoch auf das Unionsrecht berufen.

Was tun wenn der Arbeitgeber den Urlaubsantrag ablehnt?

Normalerweise ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Urlaubsantrag auch stattzugeben. Allerdings gibt es Ausnahmefälle. Das kann zum Beispiel sein, wenn in Urlaubsgebieten Hauptsaison ist. Ein anderer Fall wäre, das bereits mehrere Angestellte für die gewünschte Zeit Urlaubstage beantragt und erhalten haben. Gibt es keinen wichtigen Grund, wie die vorgenannten, darf der Urlaub nicht abgelehnt werden. Leider stehen dem Arbeitnehmer nicht viele Möglichkeiten zur Verfügung um den Anspruch durchzusetzen. Dazu aber im nächste Kapitel mehr.

Was tun wenn der Arbeitgeber gegen die Vorgaben verstößt?

Im Normalfall sollten sich Probleme mit dem Urlaub schnell klären lassen. Arbeitgeber sind sich durchaus bewusst, das sie bei einer gerichtlichen Entscheidung meist das Nachsehen haben. Allerdings steht dem Arbeitnehmer, außer bei einem persönlichen Gespräch auf die Einsicht des Arbeitgebers zu hoffen, nur der Weg eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen offen.

So bleibt bei einem abgelehnten Urlaubsantrag nur die Möglichkeit den Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung zur Gewährung des Urlaubs zu zwingen. Ob dies jedoch dem Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuträglich ist, darf bezweifelt werden.

Kündigung und Urlaubsansprüche

Eine Kündigung ist sowohl für den Arbeitnehmer wie auch den Arbeitgeber eine unangenehme Sache. Oft möchte man diese schnell hinter sich bringen und macht dabei Kompromisse. Allerdings übersehen dabei viele, das bei Kündigung noch ein Anspruch auf Resturlaub besteht. Hier kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem die Kündigung wirksam wird. Wird die Kündigung im ersten Halbjahr, also bis zum 30. Juni wirksam gibt es zwei Möglichkeiten.

Der Arbeitnehmer kann den anteiligen Anspruch als Urlaub nehmen oder falls dies nicht möglich ist als finanzielle Vergütung auszahlen lassen. Erfolgt die Kündigung in der zweiten Jahreshälfte, also ab dem 1. Juli muss der Urlaub gegeben oder ausgezahlt werden. Zu beachten ist jedoch, das sich diese Regelung nur auf den gesetzlichen Anspruch bezieht. Für Urlaubstage die über die Vorgabe gesetzlicher Feiertage hinausgeht kann der Arbeitgeber die Variante frei vorgeben.

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