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Abmahnung erhalten – wie Du Dich im Anschluss richtig verhältst

Abmahnung erhalten – wie Du Dich im Anschluss richtig verhältst

Was im Fußball die Gelbe Karte ist, ist eine Abmahnung im Beruf. Solltest Du eine Abmahnung erhalten haben, heißt es jetzt genau zu überlegen und einen kühlen Kopf zu bewahren, denn mit einer unangebrachten Reaktion kannst Du unter Umständen genau das Gegenteil vom gewollten erreichen. Damit Du Dich nicht selber ins Aus schießt, beschäftigt sich dieser Ratgeber mit dem Thema „Abmahnung was tun“.

Ein Schuss vor den Bug

Abmahnung erhalten, was tun? Gegen die Abmahnung klagen? Handelt es sich um eine unrechtmäßige Abmahnung? Und wie wird sich diese Abmahnung auf das Arbeitszeugnis auswirken? Das alles sind Fragen, die Dich jetzt eventuell beschäftigen könnten, wenn Du eine Abmahnung im Beruf erhalten hast. Zuerst einmal solltest Du ein wenig reflektieren und überlegen, was Dein Fehler gewesen sein könnte.

Denn es müssen immer gewisse Abmahnungsgründe vorliegend sein, damit Dein Vorgesetzter diesen Schritt einleiten kann. Betrachte die Abmahnung nicht direkt als ersten Schritt zur Kündigung, sondern betrachte es vielmehr als eine Art Schuss vor den Bug. Dein Arbeitgeber möchte Dir in den meisten Fällen so ganz unmissverständlich aufzeigen, dass Du einen groben Fehler gemacht hast oder ein grobes Fehlverhalten bei Deiner Arbeit an den Tag gelegt hast.

Abmahnungsgründe – Deshalb kann es kann es zu einer Abmahnung kommen

Ohne entsprechende Abmahnungsgründe kann kein Arbeitgeber seinem Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Es gilt also für Dich erst einmal abzuwägen, ob es sich um eine rechtmäßige oder unrechtmäßige Abmahnung handelt. Die Gründe für eine Abmahnung sind dabei ganz vielfältig anzusiedeln, so kannst Du z.B. abgemahnt werden, wenn:

  • Du während Deiner Arbeitszeit rauchen gehst, ohne Dich entsprechend auszustempeln
  • Du in regelmäßigen Abständen immer wieder verspätet am Arbeitsplatz erscheinst, ohne das eine Gleitzeit vereinbart wurde
  • Du häufig wegen Krankheit fehlst, ohne dabei ein Attest oder eine Mitteilung vom Arzt vorzulegen
  • Du Deiner Arbeit unentschuldigt fern bleibst, was sogar zu einer fristlosen Kündigung führen kann
  • Du den Betriebsfrieden im erheblichen Maße störst oder gefährdest, wie etwa durch inakzeptable Eingriffe in den Betriebsalltag, Streitsucht oder rassistische Äußerungen
  • Du das Internet für private Zwecke nutzt
  • Du Dich grob Unfreundlich verhältst
  • Du Deine Kollegen mobbst
  • Du Deinen Arbeitgeber bestielst
  • Du mit Beleidigungen um Dich schmeißt

Nicht immer nur ein Schuss vor den Bug

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Regelung, welche bestimmt, wie viele Abmahnungen am Ende zu einer Kündigung führen. Solltest Du also eine Abmahnung im Beruf erhalten haben, dann kann es sich dabei durchaus nicht nur um eine gelbe, sondern direkt um eine rote Karte handeln. Ob jedoch eine oder mehrere Abmahnungen zum Kündigen eines Arbeitsverhältnisses ausreichen, liegt maßgeblich an dem Vergehen selbst und dessen Schwere.

Betrachte daher Deine Abmahnung nicht als Lappalie, sondern nimm diesen Schritt Deines Chefs ernst und kläre ab, ob es sich um eine unrechtmäßige Abmahnung handelt. Nicht nur innerhalb von Deinem Arbeitszeugnis wird sich eine Abmahnung nicht als vorteilhaft herausstellen. Eine Abmahnung im Beruf ist somit ein ernstes Thema, mit dem Du Dich entsprechend auseinandersetzen musst.

Abmahnung was tun – wie Du Dich richtig verhalten solltest

Egal, ob Du nun die Abmahnung in schriftlicher oder mündlicher Form erhalten hast, wenn Du der Ansicht bist, dass es sich um eine unrechtmäßige Abmahnung handelt, solltest Du Dich entsprechend verhalten. Erst einmal ist es wichtig, dass Du die Abmahnung weder mündlich noch schriftlich anerkennst. Eine unrechtmäßige Abmahnung bedarf dann einer genauen Abklärung des Sachverhaltes.

Im nächsten Schritt solltest Du „Beweismaterial“ sichern, denn mit der Zeit, können wichtige Beweise, welche zu Deinen Gunsten ausfallen, verschwinden oder vergessen werden. Schriftliche Unterlagen wie E-Mails, etc. welche in unmittelbarer Verbindung zu der Abmahnung stehen, sollten von Dir unbedingt aufbewahrt werden. Sprich zudem mit Deinen Kollegen und Kolleginnen über den Dir vorgeworfenen Sachverhalt. Eventuell können diese als Fürsprecher für Dich auftreten und eine Stellungnahme abliefern.

Unrechtmäßige Abmahnung – wie Du Dich dagegen wehren kannst

Sollte in Deinem Arbeitszeugnis eine Abmahnung aufgeführt sein, dann kann das für Dich und Deine Zukunft weitreichende Konsequenzen haben. Nicht zuletzt aus diesem Grund solltest Du gegen eine unrechtmäßig ausgesprochene Abmahnung mit den entsprechenden Mitteln vorgehen. Du hast z.B. folgende Möglichkeiten:

  • Schalte den Betriebsrat ein
  • Veranlasse eine Gegendarstellung
  • Gegen die Abmahnung klagen
  • Keine Maßnahmen ergreifen

Welche dieser Möglichkeiten Du in Anspruch nehmen solltest, kann leider pauschal nicht beantwortet werden. Das genaue Verhalten nach einer Abmahnung richtet sich nach der Individualität jedes einzelnen Falles. Ist z.B. Dein Arbeitsverhältnis zum Chef vor der Abmahnung immer in Ordnung gewesen, dann ist es ratsam, wenn Du Deinem Arbeitgeber nicht gleich mit einer Klage drohst.

In so einem Fall dürfte eine ausführliche Gegendarstellung maßgeblich zur Klärung des Sachverhaltes beitragen und kann die Wogen wieder glätten. Sollte es sich um ein ohnehin eher schlechteres Arbeitsverhältnis handeln, dann kannst Du früher oder später mit Deiner Kündigung rechnen. Ist die Abmahnung unrechtmäßig, dann solltest Du in jedem Fall versuchen, gegen die Abmahnung zu klagen.

Was genau ist eigentlich eine Abmahnung?

Innerhalb eines Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehen auf beiden Seiten sowohl Pflichten als auch Rechte. Kommt es auf einer der beiden Seiten zur Verletzung seiner Pflichten, kann das von der Gegenseite entsprechend gerügt werden. Wobei jedoch nicht jede Rüge automatisch ein Grund für eine Abmahnung im Beruf ist und auch nicht als solche angesehen werden darf.

Handelt es sich jedoch um eine Rüge mit der direkten Androhung das Arbeitsverhältnis zu kündigen, muss dass vom Arbeitnehmer als Abmahnung angesehen werden. Fehlt jene genannte Androhung der Kündigung, dann ist hierbei „nur“ die Rede von einer Belehrung, Ermahnung, Beanstandung, Verwarnung oder Vorhaltung. Diese bieten keinerlei Basis für eine unmittelbare Kündigung und dürfen nicht als Abmahnung gewertet werden.

Unter diesen Voraussetzungen muss eine Abmahnung erfolgen

Damit Dein Arbeitgeber Dir eine Abmahnung aussprechen kann, müssen folgende drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Androhung von rechtlichen Schritten für den Fall des Fortbestandes des Arbeitsverhältnisses
  • Aufforderung, dass das angemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen bzw. zu ändern ist
  • Exakte Darlegung von dem Verhalten, welches beanstandet wird

Wer hat das Recht zum Aussprechen einer Abmahnung?

In der Vielzahl aller Fälle wird eine Abmahnung unmittelbar vom Arbeitgeber selbst ausgesprochen, allerdings haben auch noch weitere Personen das Recht, eine Abmahnung auszusprechen. Du als Arbeitnehmer selbst hast nämlich ebenfalls das Recht Deinem Arbeitgeber eine Abmahnung auszusprechen, beispielsweise dann, wenn dieser Dir Dein Gehalt nicht pünktlich oder gar nicht zahlt. Von diesem Recht nehmen jedoch nur die wenigsten Arbeitnehmer Gebrauch, obwohl sich diese Arbeitnehmer-Abmahnung ein durchaus lohnenswerter Schritt sein kann. Weitergehend dürfen außer Deinem Chef Dir auch Abteilungsleiter, Fachvorgesetzte und Betriebsleiter eine Abmahnung aussprechen. Zudem ist jede andere bevollmächtigte Person ebenfalls dazu im Recht.

Warum der Arbeitgeber eventuell eine Abmahnung ausspricht

Eine Abmahnung erhalten, was tun, stellt viele Arbeitnehmer vor eine große Herausforderung. Dabei hat nicht jede ausgesprochene Abmahnung die Absicht zur Kündigung im Hintergrund. Einige Arbeitgeber erteilen auch eine Abmahnung, um ein Einhalten Deiner Pflichten als Arbeitnehmer zu erreichen. Eventuell möchte Dein Arbeitgeber mit der Abmahnung auch einfach versuchen, das etwaige Fehlverhalten erst gar nicht zur Gewohnheit werden.

Natürlich kommt es auch immer wieder vor, dass der Arbeitgeber eine Abmahnung aus rein taktischen Gründen ausspricht. So z.B. dann, wenn er das Ziel verfolgt, den Mitarbeiter aus dem Arbeitsverhältnis zu entlassen. Verfolgt der Arbeitgeber diese Absicht, dann werden schon kleinste Fehlverhalten und Verstöße gegen die Pflichten, als Anlass für eine Abmahnung verwendet.

Selten kommt es sogar vor, dass der Arbeitgeber Abmahnungsgründe erfindet und damit eine unrechtmäßige Abmahnung ausspricht. Das rechtmäßige Aussprechen einer Abmahnung muss unter anderem immer auf einen Verstoß gegen die im Vertrag geregelten Pflichten basieren. Oder eben aus Gründen des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Da es sich bei einer Abmahnung um eine mildere Variante handelt, als wie es bei einer Kündigung der Fall ist, ist jedem Arbeitnehmer prinzipiell erst einmal eine Abmahnung zu erteilen, um diesen auf sein Fehlverhalten hinzuweisen und um die Chance zur Verbesserung zu geben. Erst in einem Wiederholungsfall sollte mit schlimmeren Konsequenzen gearbeitet werden.

Was tun, wenn schon eine Abmahnung erfolgt ist?

Der Arbeitgeber ist durchaus nicht dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmer erst immer abzumahnen, denn wurde dem Angestellten bereits eine Abmahnung ausgesprochen, dann greift das sogenannte Prognoseprinzip. Hat der Arbeitnehmer nämlich erneut gegen seine im Vertrag festgehaltenen Pflichten verstoßen, dann kann davon ausgegangen werden, dass dies in Regelmäßigkeit geschehen wird und es somit auch in der Zukunft zu Vertragsverstößen kommt.

Handelt es sich also um eine wiederholte Verletzung der Pflichten, ist der Arbeitgeber durchaus im Recht, wenn er Dir als Arbeitnehmer dann eine Kündigung ausspricht. Allerdings gibt es hier für den Arbeitgeber einen kleinen Haken, denn die Kündigung kann nur dann erfolgen, wenn Du Dich des gleichen Fehlverhaltens wie bei der ersten Abmahnung schuldig gemacht hast oder diese beiden Vergehen miteinander zu vergleichen sind.

Die Abmahnung muss also im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Grund der Kündigung liegen. Jedoch ist es nicht so, dass wenn jemand an einem Tag für fünf Minuten zu spät zur Arbeit erscheint und am darauf folgenden Tag dies wieder tut, dass dann die Basis für eine Kündigung geschaffen ist. Hierzu bedarf es schon schwerwiegenderen Vergehen, damit eine einmalige Abmahnung und der Wiederholungsfall ausreichend für eine Kündigung sind.

Was tun, wenn die Kündigung verhaltensbedingt und ohne vorherige Abmahnung erfolgt?

Die Fälle sind zwar eher selten, aber dennoch hat der Arbeitgeber unter Umständen das Recht, eine Kündigung aus verhaltensbedingtem Fehlverhalten auszusprechen, auch wenn vorab keine Abmahnung erfolgt ist. Zu derartigen Fällen kann es dann kommen, wenn z.B. maßgeblich gegen das Vertrauensverhältnis verstoßen wurde oder der Verstoß sehr schwerwiegend ist und der Angestellte schon von Beginn an wusste, dass er sich rechtswidrig verhält.

Das kann beispielsweise immer dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer sich einer Straftat gegenüber seinem Arbeitgeber schuldig macht, wie durch Beleidigung, Lohnbetrug, Warendiebstahl, etc.

Tipps für Dich als Arbeitnehmer

Eine Abmahnung ist für Dich natürlich kein Grund zur absoluten Handlungsunfähigkeit oder totalen Auslieferung. Du hast selbstverständlich Möglichkeiten, vor allem auch in rechtlicher Hinsicht, Dich entsprechend gegen eine Abmahnung zur Wehr zu setzen. Natürlich insbesondere dann, wenn es sich um eine unrechtmäßige Abmahnung handelt, kannst Du gegen Deine Abmahnung was tun.

Wurde die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen, dann kannst Du von Deinem Arbeitgeber verlangen, dass Deiner Personalakte Deine schriftliche Gegendarstellung hinzugefügt wird. Zudem kannst Du die Aufforderung stellen, dass die Abmahnung wieder aus Deiner Personalakte entfernt wird. Folgt Dein Arbeitgeber Deinen Aufforderungen nicht, dann hast Du die Möglichkeit zur Klage.

Gleiches kannst Du durchsetzen, wenn die Abmahnung ihre Wirkung eingebüßt hat, aufgrund von Zeitablauf. Sollte es an Deinem Arbeitsplatz einen Betriebsrat geben, kannst Du diesen ebenfalls in dieser Angelegenheit einschalten und solltest das auch in jedem Falle tun. Selbstverständlich steht es Dir als Arbeitnehmer auch frei, erst einmal gar nichts zu unternehmen.

Dies ist bzw. sollte jedoch abhängig von der jeweiligen Sachlage gemacht werden. Kommt es zu einem Kündigungsschutzprozess, kannst Du dort dann alle eventuellen Einwände anbringen. Das Hinzuziehen von einem entsprechenden Fachanwalt für den Bereich Arbeitsrecht, ist aber auf jeden Fall mehr als nur empfehlenswert.

Fazit

Eine Abmahnung im Beruf ist keinesfalls ein Grund für Dich als Arbeitnehmer, diese tatenlos hinzunehmen. Jedoch musst Du genau für Dich selber reflektieren, inwieweit Dein Arbeitgeber mit der ausgesprochenen Abmahnung im Recht ist und ob Du Dich in der Tat dem Dir vorgeworfenen Verstoß schuldig gemacht hast. Bei einer zu unrecht ausgesprochenen Abmahnung hast Du immer das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.

Allerdings solltest Du auch hier genau abwägen, ob sich einer solcher Schritt für Dich als lohnenswert zeigt, denn wenn Du stets ein einigermaßen gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber hattest, empfiehlt es sich, über eine Klage zweimal nachzudenken. Viele Probleme können auch intern gelöst werden und benötigen keine rechtliche Begutachtung. Wichtig ist sollte für Dich immer der Erhalt Deines Arbeitsplatzes sein. Hierzu musst Du Dich natürlich an Deine vertraglichen Pflichten halten und auch sonst ein entsprechendes Verhalten an den Tag legen.

Ist jedoch wirklich zu einer willkürlichen Abmahnung gekommen, solltest Du als Arbeitnehmer Dir dies nicht gefallen lassen und die mit den entsprechenden Möglichkeiten zur Wehr setzen. Am Ende eines jeden Arbeitstages zählt nämlich immer, ob Du Dich an Deine Rechten und Pflichten als Arbeitnehmer gehalten hast und auch Deine Vorgesetzten sich vertragskonform verhalten haben.

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