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Abfindung bei Kündigung – Die fünf größten Irrtümer

Abfindung bei Kündigung – Die fünf größten Irrtümer

Zahlreiche Irrtümer und Halbwahrheiten schwirren um das Thema Abfindung bei Kündigung durch die Gegend. Viele Menschen gehen davon aus, dass sie im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer ein Recht auf eine Abfindung haben.

Das ist ein Irrtum! Es besteht kein genereller Anspruch auf eine Abfindung im Zuge einer betriebsbedingten Kündigung und vor allem nicht, wenn die Kündigung rechtmäßig ist. Wichtig ist, dass Du genau über Deine individuelle Situation informierst.

Nur mit ausreichend Informationen bist Du in der Lage Deine Belange und Interessen zu vertreten und ein für Dich positives Ergebnis zu erzielen. Verlass Dich nicht auf Meinungen anderer. Das kann Dich eine Menge Geld kosten und oft nur, weil Kleinigkeiten nicht beachtet wurden.

Was bedeutet Abfindung bei Kündigung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung an den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt einen Betrag als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und den dadurch entstehenden Wegfall des Verdienstes. Die Abfindung kommt lediglich bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, also in Zusammenhang mit einer Kündigung infrage.

Für gewöhnlich werden Abfindungen nur bei Kündigung durch den Arbeitgeber bezahlt. In einigen wenigen Fällen besteht ein Recht auf Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer. Je nach Situation kann über eine Abfindung auch verhandelt werden, allerdings meist nur dann, wenn der Arbeitgeber einen Vorteil durch die Zahlung der Abfindung sieht.

Wann muss eine Abfindung bei Kündigung gezahlt werden?

Eine Abfindung bei Kündigung durch einen Arbeitgeber wird bezahlt, wenn es zu einem Abfindungsvergleich kam. Das bedeutet über die Wirksamkeit der Kündigung wurde außergerichtlich oder gerichtlich entschieden. Es kann sich in diesem Fall auch um einen Aufhebungsvertrag handeln. Paragraf 1 des Kündigungsschutzgesetzes regelt die sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

Greift dieser Paragraf, hat der gekündigte Mitarbeiter Anspruch auf eine Abfindung. Hat ein Arbeitnehmer ein Auflösungsurteil durch ein Arbeitsgericht erhalten, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, dann erhält er ebenfalls eine Abfindung. Abfindungen werden fällig, wenn ein Sozialplan existiert oder ein Tarifvertrag greift.

Eine weitere Möglichkeit eine Abfindung zu erhalten ist der Nachteilsausgleich für Arbeitnehmer nach Paragraf 113 Betriebsverfassungsgesetz. Das sind die einzigen Gründe, die bei einer Kündigung eine Abfindung rechtfertigen und einen Rechtsanspruch auf Abfindung begründen.

Recht auf Abfindung

Wie bereits erwähnt gibt es kein generelles Recht auf eine Abfindung. Du solltest Dich dennoch genau informieren, falls Du von einer Kündigung betroffen bist, oder mit dem Gedanken spielst selbst zu kündigen. Oft sind es Kleinigkeiten, die darüber entscheiden, ob Du eine Abfindung erhältst oder eben nicht.

Auf Kündigungsfristen musst Du auf jeden Fall achten. Informiere Dich an geeigneter Stelle über die Rechtslage in Deiner Situation. Verhandeln solltest Du grundsätzlich, bevor die Kündigung unterschrieben ist. Hast Du bereits unterschrieben und möchtest dann eine Abfindung, ist es vielleicht unmöglich diese noch zu erhalten oder in der entsprechenden Höhe eine Abfindung zu erhalten.

Sollten derartige Verhandlungen für Dich im Raum stehen, ist es von Vorteil, gut informiert zu sein. Verlass Dich nicht auf die Aussagen von Freunden oder Bekannten. Häufig handelt es sich um Halbwahrheiten oder Irrtümer. Im Ernstfall wird Dir das nicht helfen und Du verschenkst eventuell Geld oder lässt Dich auf einen Vertrag ein, der nicht in Deinem Interesse ist.

Die fünf größten Irrtümer

1. Anspruch bei einer Kündigung

Es besteht häufig der Glaube, dass Arbeitnehmer bei einer Kündigung grundsätzlich Anspruch auf eine Abfindung haben. Das ist ein Irrglaube. Lediglich in einigen Ausnahmefällen ist in Deutschland durch das Arbeitsrecht die Zahlung einer Abfindung vorgesehen. Generell ist bei einer rechtmäßigen Kündigung keine Abfindung zu bezahlen und sie ist auch nicht berechtigt.

Der Arbeitgeber kann eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf die Klage innerhalb von drei Wochen nach der Kündigung verzichtet. Diese Vereinbarung kann dem Arbeitgeber eine langwierige und kostenintensive Kündigungsschutzklage ersparen. Bestehen Sozialpläne, also Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, kann die Abfindung Bestandteil des Sozialplans sein. Die Abfindung ist somit berechtigt und steht dem Arbeitnehmer zu.

2. Eine vereinbarte Abfindung muss auf jeden Fall bezahlt werden

Dies ist unter Umständen ein folgenschwerer Irrtum. Ein Abfindungsvergleich wird vor dem Arbeitsgericht vereinbart. Die Abfindung muss bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden. Der Arbeitgeber kann jedoch bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses, also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fristlos kündigen.

In diesem Fall hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf die vereinbarte Abfindung. Ein möglicher Grund für eine derartige fristlose Kündigung vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist ist zum Beispiel die Insolvenz des Arbeitgebers.

Der Arbeitnehmer kann sich zwar dann mit seiner Forderung in die Gläubigerliste beim Insolvenzverwalter eintragen lassen, wird jedoch keinen Erfolg haben.

3. Abfindung und Arbeitslosengeld

Eine Abfindung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das ist so nicht richtig. Wird die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten, erwartet den Arbeitnehmer keine Sperre des Arbeitslosengeldes. Lediglich bei Verkürzung der Kündigungsfrist ruht das Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit.

Dies gilt in gleicher Weise bei einem Aufhebungsvertrag. Entscheidend für eine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld, beziehungsweise eine Sperre oder eine Ruhezeit ist die gesetzliche Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich daher, diese Frist genau nachzulesen. Während dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld bezahlt. Es existieren einige wenige Ausnahmen, die dies zulassen, aber ansonsten besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld während der ersten drei Monate.

4. Abfindungen sind immer steuerfrei

Auch diese Annahme ist nicht richtig. Auf eine Abfindung sind keine Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Die Abfindung unterliegt jedoch der Einkommens- oder der Lohnsteuer. Die Höhe der Steuer lässt sich durch einen geschickt berechneten Auszahlungstermin jedoch beeinflussen und unter Umständen deutlich reduzieren.

5. Kleinstbetriebe – kein Kündigungsschutz und keine Abfindung

Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern werden als Kleinstbetriebe bezeichnet. Häufig wird angenommen, dass es hier keinen Kündigungsschutz gibt oder das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Dieses Gesetz besteht jedoch auch hier in vollem Umfang. Dies betrifft insbesondere den Sonderkündigungsschutz für Schwangere, Schwerbehinderte und Mitarbeiter in der Elternzeit oder im Mutterschutz.

Die Höhe der Abfindung

Mit wie viel Abfindung kannst Du im Falle einer Kündigung rechnen? Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb, vom Alter und natürlich von der Höhe Deines Gehaltes ab. Als grobe Richtlinie für die Abfindungshöhe kannst Du mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit rechnen.

Erfolgt die Kündigung in der Mitte des Jahres, wird ab sechs Monaten ein volles Jahr angerechnet. Allerdings spielen hier mehrere Faktoren eine Rolle und es kann durchaus sinnvoll sein, dass Du Dich beraten lässt. Je nach Situation und Grund für die Kündigung kannst Du unter Umständen auch mit dem Arbeitgeber verhandeln.

Um ein für Dich gutes Ergebnis zu erzielen, empfiehlt sich im Vorfeld eine Beratung durch einen Spezialisten.

Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer

Im Falle einer Kündigung durch den Arbeitnehmer besteht generell überhaupt kein Anspruch auf eine Abfindung. Eine Ausnahme bildet eine fristlose Kündigung oder generell eine Kündigung bei schwerwiegendem pflichtwidrigen Verhalten vonseiten des Arbeitgebers. In diesem Fall steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung als Schadensersatz für den Verlust des Arbeitsplatzes zu.

Pflichtwidriges Verhalten des Arbeitgebers liegt dann vor, wenn er sich nicht an den Arbeitsvertrag hält, den Lohn nicht bezahlt oder gegen sonstige Vorschriften oder Gesetze, die das Arbeitsverhältnis betreffen, verstößt. Grundsätzlich kannst Du natürlich immer über eine Abfindung verhandeln. Sinnvollerweise solltest Du vor der Kündigung über die Abfindung verhandeln.

In einigen Fällen sind Arbeitgeber durchaus bereit eine Abfindung zu bezahlen, wenn sie einen Vorteil darin sehen. Einige Unternehmen sind in einigen Fällen der Ansicht, es ist von Vorteil, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen schnellstmöglich verlässt. In diesem Fall hast Du gute Chance eine Abfindung zu erhalten und kannst auch über die Höhe der Abfindung verhandeln.

Worauf solltest Du unbedingt bei der Kündigung durch den Arbeitgeber beachten?

Droht eine Kündigung durch den Arbeitgeber, fallen viele Menschen in eine Art Schockstarre und unterschreiben blind. Informiere Dich bei geeigneten Stellen und Menschen, die sich wirklich auskennen, bevor Du unterschreibst. Unterschreibe die Kündigung erst, wenn Du alle Details und Fakten geprüft hast, und achte insbesondere auf die Kündigungsfrist. Diese ist entscheidend, wenn Du im Anschluss Arbeitslosengeld beantragen möchtest oder musst. Abfindung und Arbeitslosengeld stehen eigentlich in keinem direkten Zusammenhang.

Verlässt Du allerdings das Unternehmen vor der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, droht eine Sperre oder Ruhezeit beim Arbeitslosengeld. Ist erst einmal unterschrieben, führt kein Weg zurück. Lass Dich nicht unter Druck setzen und unterschreibe nicht voreilig. Halbwahrheiten und Irrtümer können dazu führen, dass Du auf Geld verzichtest. Sollte der Arbeitgeber ein Interesse daran haben, dass Du das Unternehmen früher verlässt oder auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest, hast Du Verhandlungsmöglichkeiten.

Du kannst über die Abfindungshöhe verhandeln und für Dich ein besseres Ergebnis erzielen. Das kann besonders dann interessant sein, wenn Du direkt im Anschluss in einem anderen Unternehmen anfängst und so kein Arbeitslosengeld benötigst. Erkundige Dich, welche steuerlichen Auswirkungen die Abfindung in Deinem Fall hat und ob ein bestimmter Auszahlungstermin diese Steuerlast reduzieren kann. Du solltest Dich auch über die finanzielle Situation des Unternehmens informieren. Selbst wenn Du eine Abfindung vereinbart hast, wird diese Abfindung erst nach Ablauf der Kündigungsfrist oder zu einem festgelegten Datum ausbezahlt. Wird das Unternehmen während dieser Zeit insolvent, hast Du das Nachsehen.

Du kannst Dich zwar beim Insolvenzverwalter in die Liste der Gläubiger eintragen lassen, aber vermutlich wirst Du nichts oder nicht viel bekommen. Der Betrag, den Du in diesem Fall erhältst, liegt ganz sicher deutlich unter der vereinbarten Abfindungshöhe. Erkundige Dich, ob es bei betriebsbedingten Kündigungen in dem Unternehmen einen Sozialplan gibt und ob Du einem Sonderkündigungsschutz unterliegst.

Kündigung durch den Arbeitnehmer – worauf musst Du achten?

Falls Du Dich mit der Absicht trägst von Dir aus die Kündigung einzureichen, prüfe im Vorfeld, ob es eine Möglichkeit oder gar einen Anspruch auf Abfindung gibt. Dieser Anspruch liegt vor, wenn Dein Arbeitgeber gegen vertragliche Bestimmungen des Arbeitsvertrags verstößt. Er bezahlt Dein Gehalt nicht.

In diesem Fall kannst Du kündigen, teilweise sogar fristlos und es steht Dir eine Abfindung zu. Bevor Du diesen Weg gehst, solltest Du die Rechtsgrundlage in Deiner Situation unbedingt prüfen lassen. Bereits kleine Fehler können sehr teuer werden. Und nicht alles was für Dich einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag darstellt, ist auch tatsächlich ein Verstoß.

Verlasse Dich auf keinen Fall auf Glauben oder irgendwelche Meinungen. Halbwahrheiten und Irrtümer kosten hier bares Geld und eventuell musst Du auch auf das Arbeitslosengeld verzichten. Es kann eine Sperre zwischen zwölf Monaten und einem Jahr verhängt werden.

Abfindung und Arbeitslosengeld hängen mit der Kündigungsfrist und dem Grund der Kündigung zusammen. Verhandlungsmöglichkeiten über eine Abfindung oder die Abfindungshöhe bestehen im Falle der Kündigung durch den Arbeitnehmer eher selten, wenn überhaupt.

Fazit

Du hast nun die fünf größten Irrtümer bei der Abfindung kennengelernt und weißt, worauf Du achten musst. Kündigung und Abfindung spielen in einigen Fällen eine weitgehende Rolle. Es geht um das Arbeitslosengeld, um die Abfindungshöhe und schlussendlich auch um Deine Zukunft. Nimm Dir das Recht auf die Zeit, die Du benötigst, um Dich ausreichend zu informieren und Deine Belange entsprechend vertreten zu können.

Wie viel Abfindung Du erhältst, hängt von Deinem Alter, der Betriebszugehörigkeit und unter Umständen von Deinem Verhandlungsgeschick ab. Bei einer Kündigung eine Abfindungzu erhalten ist nicht selbstverständlich und es besteht kein generelles Recht auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Wenige Situationen begründen einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

Unternehmen werden immer auf ihren Vorteil achten und Dich mit Sicherheit nicht über Deine Rechte aufklären. Das Bestreben des Unternehmens liegt meist eher auf der schnellen Unterschrift. Lass Dich in einer derartigen Situation unbedingt rechtlich beraten, an einer geeigneten Stelle oder bei einem Rechtsanwalt.

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